Hallo,
eine Strasse, die derzeit in beide Richtungen befahren werden darf, wird in Kuerze ueber Nacht
In deutschen Verwaltungen passiert überhaupt nichts über nacht, das würde sicher schon monate- wenn nicht jahrelang vorbereitet.
und fuer ein halbes Jahr zur Einbahnstrasse. Den meisten Anwohnern ist dieses -dank FG
Fehlgeburt?
.Verhältnissen bei der zuständigen Behörde - nicht bekannt.
Nehmen wir an, die Einrichtung der Einbahnstrasse erfolgt nachts um 12.
Frage 1: Nun stehen in der nun favorisierten Fahrtrichtung auf der rechten Seite Absolutes-Halteverbot-Schilder (Zeichen 283). Gelten diese -nach Einrichtung der Einbahnstrasse- nur
fuer „rechts“ oder auch fuer die linke Seite der Strasse?
Meine Meinung nach gelten sie nur fuer die rechte Seite, so dass in Fahrtrichtung dann links geparkt werden darf. Aber ich lasse mich hier gerne belehren.
Ein Blick in die StVO macht aus eienr Meinung gelegentlich Gewisheit, entweder indem es sie bestätigt oder widerlegt. Im Fall Zeichen 283 findet sich etwa dieser Text: Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Also jetzt Gewissheit.
Frage 2: Muessen die Anwohner dann zu Mitternacht aufstehen und ihre Fahrzeuge in die andere Richtung umparken oder anderenfalls damit rechnen, dass sie morgens ein Ticket an der Windschutzscheibe haben?
Ja.
Frage 3: Haette die Stadt die Anwohner per Einwurfschreiben ueber die Aenderung informieren muessen?
Nein. Wer soll das denn bezahlen? Und wie erreicht man Nicht-Anwohner, die dort doch auch parken dürfen. Da müssten dann ja immer alle Kraftfahrer in Deutschland informiert werden. Da würdest Du früh vor lauter Lesen gar nicht erst loskommen. Sowas wird regelmäßig angekündigt, in Zeitungen und auf Schildern (irgendwelche unvorhergesehen Ereignisse naturgemäß ausgenommen) und regelmäßig sind 90% der Betroffenen überrascht. In Baden-Würtemberg hat der Verwaltunsggerichtshof mal 3 Tage Vorlaufzeit für die Einrichtung eines Halteverbots als ausreichend definiert. Ich nehmen mal an, dass sich das so allgemein durchgesetzt hat. Vorher hatte das Oberverwaltungsgricht NRW auch schon mal 48h als ausreichend anerkannt. Regionale Abweichungen sind also denkbar.
Grüße