Strassen-und Trinkwassererschließungsgebühren

Unser Grundstück liegt am See zwischen zwei Gemeindeteilen, verwaltet durch eine Stadtverwaltung. Durch die Schließung eines beschrankten Bahnübergangs wurde unser ehemaliger Schotterweg zu einer Haupterschließungsstrasse neu gebaut. Wir bekamen Beleuchtung und eine vorbeiführende Trinkwasserleitung welche die zwei Ortsteile verbindet. Uns wurde mitgeteilt, dass durch diese Vorteile unsere Grundstücke aufgewertet würden und dafür müssen wir Anschließergebühren entrichten, denn nach der Meinung der Bürgermeisterin sollen unsere Grundstücke dann Bauland werden. Ich habe diesbezüglich bei der unteren Baubehörde eine Voranfrage gestellt. Mir wurde mitgeteilt, dass für die Stadt kein Flächennutzungsplan besteht, erst recht kein Bebauungsplan, wir im nicht zusammenhängenden Ortsbereich liegen und dazu noch im Aussenbereich, wo keine Bebauung zulässig ist Der Antrag wird strikt abgelehnt.

Frage: kann man uns, mit unseren Wochenendgrundstücken an den Strassenbaugebühren beteiligen und müssen wir auch Gebühren bezahlen für eine Trinkwasserleitung die an unseren Grundstücken vorbei führt, denn Wasser benötigen wir nicht. Wir verfügen über einen eigenen Brunnen.

Da es hier um viel Geld geht, in der Regel aber rund 50% aller kommunalen Satzungen angreifbar, oft falsch sind, lohnt sich der Einsatz eines Anwaltes, der sich mit diesen Themen auskennt!

Volle Zustimmung, Anwalt notwendig.

Ausbausatzungen müssen die Kommunen in vielen Ländern erlassen. Es wird unterschieden zwischen einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen.

Aber sie müssen darauf achten, dass der Beitragspflichtige auch wirklich davon profitiert.

Es gibt eine Reihe von Urteilen dazu:
http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/strassenaus…