Hallo, ich hoffe, jemand kann mir helfen.
Mein Mann ist am 02.05. um 21.15 Uhr in die Arbeit gefahren. Als er aus unserer Wohnstraße auf die Hauptstraße gefahren ist, hat er einen umgedrehten Straßenablaufdeckel nicht gesehen (es war schon dunkel) und ist auf diesen drauf gefahren. Dabei hat sich der Deckel aufgestellt und hat an seinem Auto einen großen Schaden verursacht. Die Stelle war nicht gesperrt.
Am nächsten Werktag bin ich zur Gemeinde, wo man mir mitgeteilt hat, ich soll erst mal ein Gutachten machen lassen und anschließend wird es von der Versicherung der Gemeinde bezahlt. Das Gutachten wurde dann gemacht (Kosten für das Gutachten: 672,00 €, Autoschaden: 5500,00 €) und der Versicherung gemeldet.
Jetzt habe ich von der Versicherung eine Absage erhalten, worin steht, dass der Deckel vom 30.04. auf den 01.05. in der Freinacht von Unbekannt umgedreht wurde und die Gemeinde nur dann dafür haften muss, wenn diese den Schaden verursacht haben bzw. bei Unterlassen.
Jetzt frage ich mich, ist es nicht unterlassen, wenn an einer Hauptstraße der Deckel mehr wie 24 Stunden umgedreht liegt und auf dieser Straße die Mitarbeiter der Gemeine (Straßenreinigung…) täglich vorbei fahren.
Was soll ich tun? Zum Anwalt gehen und wenn ja, wie aussichtsreich ist das Ganze oder bei der Vollkasko einreichen und den Eigenanteil von 500,00 €, die Raufstufung und die Kosten für das Gutachten in Kauf nehmen?
Vielleicht kennt ja jemand einen ähnlichen Fall oder es liest ein Anwalt.
Schon im Voraus Danke,
Susu