Straßenausbaubeiträge, zu Unrecht bezahlt?

Hallo an alle 🙂

aufgrund eines anderen Problems, haben wir aktuell alle Notarverträge von vielen Jahren gelesen.

Dabei haben wir festgestellt, als meine Eltern damals das Hauptgrundstück kauften, steht folgendes im Notarvertrag:

„…das die Stadt XXX von den Besitzer der Flurstücke XXX und XXX keine Straßenausbaubeiträge gem. ihrer Satzung erhebt.“

Leider wußten es meine Eltern nicht mehr und haben im Jahr 2016 knapp 5.000 EUR an Straßenaubaubeiträgen gezahlt.

Nun meine Frage: Können wir dies nach dieser langen Zeit von der Stadt noch zurückfordern?

Über jegliche Hilfe wäre ich dankbar.
Bundesland: Thüringen

Servus,

es fehlen ein paar Details:

  • von wem haben die Eltern das Grundstück gekauft? Von der Stadt?
  • was steht vor dem „daß“, das Du mit „das“ wiedergegeben hast?
  • auf welcher Grundlage haben Deine Eltern die Straßenausbaubeiträge bezahlt? Gab es da einen Bescheid? Von welcher Stelle erging dieser? Von der Stadt?

Wahrscheinlich ist der Bescheid, mit dem die 5,000 € angefordert wurden, fehlerhaft, aber bestandskräftig. Das lässt sich aber leichter sagen, wenn Du den Rest des Sachverhalts auch noch berichtest und auch, ob es überhaupt einen Bescheid gab.

Schöne Grüße

MM

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Danke für die Nachfrage:

Punkt 1.: Von der Stadt wurde das Grundstück gekauft
Punkt 2. 3. Straßenausbaubeiträge
Die Vertragsparteien sind sich einig, das die Stad XXX für die Flurstücke Nr. 553/20 und 553/21 von den Besitzern der Flurstücke 553/4, 553/18, 553/19 und 553/22 keine Straßenausbaubeiträge gem. ihrer Satzung erhebt.
Mit Inkrafttretten dieses Vertrages werden die Flurst. 553/20 und 553/21 gem. Thüringer Straßengesetz vom 13.5.93 öffentlich gewidmet und die Stadt XXX wird Träger der Straßenbaulast, unter Ausschluß der Einbeziehung it diese Widmung dauerhaft aufrecht zu erhalten.

Die Besitzer der zuletzt genannten Flurstücke sind wir. (meine Eltern).

Punkt 3. Bescheid über einen Straßenausbaubeitrag von der Stadt

Servus,

die fraglichen Vorschriften betreffend Korrekturmöglichkeiten des ThürVwVfG erschließen sich mir nicht. Die entsprechenden Vorschriften zu Bestandskraft, Änderung und Verjährung von Bescheiden in der AO, in der ich besser zu Hause bin, sind im Vergleich zu diesem Monstrum „einfache Sprache“.

Ich bin aber sicher, dass der möglicherweise altgediente Inhaber möglicherweise zweier Staatsexamina @Guybrush hierzu einfache und klare Auskunft geben kann.

Schöne Grüße

MM

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Vielen Dank.
Dann hoffe ich das @Guybrush mir vielleicht weiter helfen kann. :slight_smile:

Diese ungewöhnliche (?) Konstellation ist leider nicht meine Baustelle. Fangen wir doch mal ganz pragmatisch an: Was sagt denn die Stadt dazu?

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Danke
Ich habe noch keinen Kontakt zur Stadt aufgenommen.
Ich wollte mich nicht lächerlich machen. :frowning:

Das ist doch nicht lächerlich!? Ich würde erst einmal dort anrufen oder einen netten Brief schreiben. Wenn die Behörde irgendwann zum Ausdruck bringen möchte, dass sie nichts zurückzahlen will und es auch nicht muss, wird sie Letzteres eventuell mit §§ begründen. Ob uns die weiterhelfen, weiß ich nicht. Vermutlich kennt sich kaum jemand hier wirklich mit diesem Thema aus. Aber man kann sich der Klärung ja in Geisha-Schritten nähern.

Ich vermute, dass man da juristisch nicht viel machen kann. Aber ich bin weit davon entfernt, es zu wissen.

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