Straßenbau

Liebe/-r Experte/-in,

die Gemeinde hat durch eine Baufirma meine Straße aufreissen lassen, um den Abwasserkanal neu zu verlegen.
Als ich gestern heim gekommen bin, musste ich feststellen, dass die Baufirma meinen gepflasterten Hof aufgerissen. Dies geschah ohne meine Kenntnis und somit natürlich auch ohne mein Einverständnis.
Da die Baufirma sich anscheinend bei der Straße vermessen hat, will sie jetzt meinen Hof, der auf diese Straße führt, anheben.
Nach meiner Auffassung liegt hier eine Sachbeschädigung, also eine Straftat vor.
Die Gemeinde und die Baufirma reden das Geschehen klein und sagen, das sei alles ganz normal (bis auf das Versäumnis mich zu informieren) und die Baufirma würde meinen Hof wieder fachgerecht pflastern.
Ich jedoch möchte, dass der Hof von dem Landschaftsgärtner wieder gerichtet wird, der ihn vor vier Jahren auch erstmals angelegt bzw. gepflastert hat (natürlich auf Kosten der Gemeinde bzw. der Baufirma).
Steht mir über dies hinaus noch Schadenersatz zu?

Dies erscheint mir eine eher juristische als eine handwerkliche Frage!!!
Wenn die Gemeinde sich vermessen hat, dann hebt sie ihre Einfahrt/Hof aus Kulanz an.
Das höhrt sich erstmal seltsam an.

Die Gemeinde kann, wenn es das Profil der Straße erfordert, deren Verlauf also auch deren Gefälle ändern.
Das Angleichen seiner Einfahrt muß dann der betreffende Anlieger selbst übernehmen.

Allerdings verstehe ich nicht, weshalb das Straßenniveau nicht wieder in den vorherigen wohl bewährten Stand gesetzt werden kann, wenn doch „nur“ der unterirdisch verlaufende Kanal erneuert wird.

Aller fachlichen Kompetenz zum trotz, möchte ich hier keine juristische Beratung geben.
Dies wäre allenfalls eine persönliche Einschätzung, die auf Erfahrung in meiner Gemeinde und in meinem Bundesland ruht.

Bitte wenden Sie sich an eine juristische Person,
die mit dem Bauwesen in Ihrem Kreis vertraut ist.

Es tut mir leid Ihnen hier nicht wesentlich weiterhelfen zu können!

Hallo Herr Rosenberger!

Leider kann ich Ihnen bei der Anfrage nicht weiterhelfen.

mfg

Hallo,

Es ist natürlich ärgerlich, dass die Baufirma oder die Gemeinde Dich nicht rechtzeitig informiert hat, allerdings wurde Dir ja versprochen, dass Dein Hof wieder hergerichtet wird. Er muß ja angepasst werden, wenn die Straße jetzt ein bischen höher ist als vorher, sonst würdest Du mit Deinem Auto immer Probleme haben wenn Du in Deinen Hof fahren willst (z.B Aufstetzen o.ä.).Dadurch, dass die Baufirma Deinen Hof pflastert ist der Schaden behoben und Du hast keinen Anspruch auf Schadensersatz .Du kannst auch nicht verlangen, dass eine bestimmte Firma Deinen Hof macht, wenn die Baufirma das genauso kann. Es muß auch nicht sein, dass bei der Planung ein Fehler passiert ist, denn es ist ganz oft der Fall, dass sich durch den neuen Ausbau einer Staße die Höhe ändert, da z.B. Neigungen in der Straße wieder hergestellt oder verbessert werden. In diesem Fall werden Einfahrten immer angeglichen. Möglicherweise ist das bei Deinen Nachbarn auch so.
Du kannst natürlich der Baufirma den Zutritt zu Deinem Grundstück verweigern, allerdings wird dann Deine Einfahrt nicht angeglichen und Du hast dann einen Knick zur Straße.
Ich empfehle Dir, den Hof von der Baufirma machen zu lassen, die können das mindestens genauso gut wie ein Landschaftsgärtner, dessen Spezialgebiet es eigentlich ist, einen Garten anzulegen, nicht eine Einfahrt fachgerecht zu pflastern. Der Untergrund sollte nämlich gut verdichtet werden (mit Rüttler oder Walze) und auch eine Schotterschicht sollte unter dem Pflaster sein, um zu verhindern, dass Wasser stehen bleibt und im Winter gefriert. Das würde Dein Pflaster lockern. Ein Baufirma hat in der Regel diese Maschinen
und auch die Kenntnis, die fachgerecht herzustellen.
Ich hoffe ich konnte Dir mit meiner Antwort weiterhelfen.
Viel Glück

Gruß
Isabel

Sehr geehrter Herr Rosenberger,
leider kann ich Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
H. Militzke

Hallo Kai
Ich gehe davon aus, daß es sich bei der Straße in der ein Abwasserkanal neu verlegt wird nicht um Ihre, sondern um eine Gemeinde-Kreis-Staats oder Bundesstraße handelt.
Dieser Baulastträger, schreibt die Baumasnahme aus und vergiebt den Auftrag an den billigst Bieter.
Bei Ihrem Hausanschluß müssen Sie die Gemeinde Satzung beachten.Es kann sein, daß die Gemeinde bis zum Übergabeschacht zuständig ist und daher auch die Grunddienstbarkeit hat.
Bei einer Straßenneuplanung, können nicht immer die alten Höhen eingehalten werden, deshalb müssen auf Ihrem Grundstück Höhenangleichungen auf Kosten des Baulastträgers vorgenommen werden. Diese Arbeiten sind meist in der Ausschreibung enthalten und müssen fachgerecht und sauber an den alten Bestand angepasst werden. Da es Ihr Hausanschluß ist giebt es daher auch keine Entschädigung!
Ich finde aber das Verhalten der Gemeinde und der Baufirma als einen nicht verzeihlichen Fehler, daß Sie nicht frühzeitig über die Bautermine und die Höhenangleichung auf Ihrem Grundstück informiert wurden.


Sehr, geehrter Herr Rosenberger,

ich muss ganz ehrlich gestehen, dass ich soetwas noch nicht erlebt habe.
Zu ihrem Problem:

Die Baufirma bzw. die Gemeinde hat einen Fehler begangen, da sie sie hätte frühzeitig über das Geschehen informieren müssen. Desweiteren ist es nicht gestattet bei öffentlichen Straßenarbeiten (Kanäle, Beläge etc.) irgend ein Privatgrundstück (ohne Genehmigung) in Mitleidenschaft zu ziehen.

Ob ihnen das Recht zusteht ihren Hof von einer von ihnen ausgewählten Firma wieder herstellen zu lassen weiß ich nicht genau. Ich denke das kann die Gemeinde entscheiden.

Ein Schadensersatz stünde ihnen unter Umständen in der Tat zu wenn ihnen durch die Bauarbeiten erhebliche private Schäden entstanden sind.

liebe grüße und viel glück

Hallo,

ich hoffe, ich schreibe nicht zu spät…
Meine Frage an Sie ist, wieso Sie das Angebot von der Baufirma nicht akzeptieren, wenn sie es fachgerecht wieder pflastern würden? Fachgerecht -das verstehe ich zumindest drunter- heißt ja in dem Fall, dass sich weder Qualitativ, noch Quantitativ nichts ändert… Wenn ja, dann könnte man auf eine erneute Nacherfüllung (vielleicht sogar durch den GaLaBauer) + evtl. Schadensersatz bestehen…

Falls sich die Sache schon erledigt hat, bitte ich Sie mich darüber kurz zu informieren, ob die Gemeinde bzw. die Baufirma Ihnen doch entgegen gekommen ist.

MfG

K. A.