Die Verteilung der Kosten für eine Straßenbaumaßnahme richtet sich nach der jeweiligen Satzung der Kommune, dies ist insoweit klar. Bei folgendem Sachverhalt ist jedoch rätselhaft, welche Satzung gilt.
Im November 2011 wurde die Erneuerung einer Straße in einem Ortsteil im Sauerland (sowie zig anderer Baumaßnahmen dieser Kommune) auf der Grundlage der alten Satzung mit einer Quotelung von 30 % für die Anlieger und 70 % für die Stadt beschlossen. Im April 2012 wurde die Satzung mit sofortiger Wirkung geändert auf 60 % für die Anlieger und 40 % für die Stadt.
Da der Beschluss des Rates der Stadt zur Genehmigung der Straßenbaumaßnahme auf der alten Satzung beruht, hätte man eine Chance gegen die Durchführung anzugehen?
P.S.: Es fand bereits eine Anliegerversammlung statt, in welcher die Betroffenen vor vollendetet Tatsachen gestellt wurden. Als Grund für die Baumaßnahmen (optisch ist die Straßen in Ordnung) wurde unter anderem die Kanalisation aufgeführt, welche die Wassermassen nicht „packt“ und marode sei. Mit den Baumaßnahmen wurde bereits begonnen. Hierbei wurde von den Anwohnern festgestellt, dass die höher Zuleitungsrohre (Hanglage) einen Durchmesser von 50 cm hatten, das Hauptanschlussstück im unteren Bereich der Staße jedoch einen geringeren Druchmesser hat (kein Wunder, dass sich das Wasser staut und aus den Gully´s drückt).