Straßenbegleitgrün

Hi,
vor meinem Grundstück(Straßenbegleitgrün)parkte der gegenüber wohnende Nachbar(Schäfereibetrieb).Eine Bitte dieses zu unterlassen wurde zwar nachgekommen,aber jetzt wird demonstrativ darübergefahren.Die Grünflächensatzung ist seitens der Gemeinde eindeutig.Bringt aber nichts,wenn sie nicht angewendet wird.

Das Ordnungsamt wollte einen Aussendienstmitarbeiter-zwecks Kontrolle-vorbeischauen lassen.Nichts passiert.
Alles unverändert.
Eine Einlassung auf eine Ordnungswidrigkeit hätte Repressalien zu Folge und nutzt nichts.

Wer kann helfen?

Die Grünflächensatzung ist
seitens der Gemeinde eindeutig.

und was genau steht da drin? dass dir das gelände gehört? oder ist das alles geheim?

Hallo angeln,

vor meinem Grundstück(Straßenbegleitgrün)parkte der gegenüber
wohnende Nachbar(Schäfereibetrieb).Eine Bitte dieses zu
unterlassen wurde zwar nachgekommen,aber jetzt wird
demonstrativ darübergefahren.Die Grünflächensatzung ist
seitens der Gemeinde eindeutig.Bringt aber nichts,wenn sie
nicht angewendet wird.

verstehe ich nicht: Was hat das Parken vor einer Grünfläche den mit Deinem Grundstück zu tun. Ist in Deiner Straße das Parken auf der Straße generell verboten?

Dein
Ebenezer

Straßenbegleitgrün ist ca 1,50 m breit-dann beginnt die Straße
Satzung sieht hier ein absolutes Halteverbot vor.Ein Befahren ist nur in Ausnahmefällen möglich(Ausweichmöglichkeit)

Soweit ich gelesen habe ist das Parken nur unzulässig:

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

  2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

  4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo … das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

  5. vor Bordsteinabsenkungen.  (Quelle: http://www.bussgeldrechner.org/halten-parken.html)

Von daher wäre es schon korrekt, dass dein Nachbar dort nicht Parken darf, wenn das Parkverbort entsprechend gekennzeichnet ist. Ihn dazu zu bewegen nicht mehr über diese Grünfläche zu fahren, halte ich jedoch für schwierig, da das Ordnungsamt ja auch nicht den ganzen Tag da stehen kann, um zu beobachten, ob dein Nachbar nun über die Grünfläche fährt oder nicht. Vielleicht hilft es aber, wenn du das nächste Mal, wenn dein Nachbar über die Grünfläche fährt, schnell mit dem Handy ein Foto davon machst.

Gruß Benife

Satzung sieht hier ein absolutes Halteverbot vor.

die interessiert genau niemanden, wenn da kein schild steht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsakt_%28Deuts…