Strassenverkehrsrecht

Ist das Reissverschlussverfahren im deutschen Strassenverkehr und auf Parkplätzen immer Pflicht?

Moin

Ist das Reissverschlussverfahren im deutschen Strassenverkehr
und auf Parkplätzen immer Pflicht?

§ 7 der StVO:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__7.html
„(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).“

Der Reißverschluss setzt also das Vorhandensein von Fahrstreifen auf der Fahrbahn voraus.

Beachte auch § 7 (1): „Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.“
Es ist also, im Gegensatz bspw. zu (3) KEINE Markierung derselben nötig.

Außerdem taucht das Wort „Straße“ auf, also dürfte es auf den meisten Parkplätzen nicht gelten, es sei denn, sie sind größer und haben auch straßenähnliche Sammelstraßen, was aber eher selten ist.

Gruß Mueck

Hallo , also soweit mir bekannt ist , ist es im direkten Strßenverkehr Pflicht, auf Parkplätzen habe ich keine Ahnung.Da hilft wohl nur googeln. MFG

Ist das Reissverschlussverfahren im deutschen Strassenverkehr
und auf Parkplätzen immer Pflicht?

Nach §7 Abs. 4 StVO ja. Der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen ist zu ermöglichen. Diese Regelung gilt auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen.

Bei Parkplätzen stellt sich die Frage, ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt, und ob dort folglich die StVO überhaupt Anwendung findet. Sollte dies aber der Fall sein, gibt es dort keine Fahrstreifen, daher plädiere ich hier für §1 StVO: gegenseitige Rücksichtnahme.

Ist das Reissverschlussverfahren im deutschen Strassenverkehr
und auf Parkplätzen immer Pflicht?

Sehr geehrter Werner69,

es gilt

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).

MfG

Falk Ambrasas

Ist das Reissverschlussverfahren im deutschen Strassenverkehr
und auf Parkplätzen immer Pflicht?

Ja, siehe § 7 Abs. 4 und 5 StVO

Ist das Reissverschlussverfahren im deutschen Strassenverkehr
und auf Parkplätzen immer Pflicht?

Hallo Werner,
ein pflicht ist es nicht,da die Verkehrsregeln
binden sind aber es ist erwünscht da der Verkehrsfluß
flißender verläuft.
Gruß Kasperka

Ist das Reissverschlussverfahren im deutschen Strassenverkehr
und auf Parkplätzen immer Pflicht?

Auf Strassen ja! §7 Abs. 4 StVO:
„Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).“

Auf Parkplätzen gilt dies nicht, da die Fahrstreifen auf einem Parkplatz nicht als Strasse gelten. Hier gilt §1 StVO: Allgemeine Rücksichtnahme, da auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen die StVO gilt.

Ist das Reissverschlussverfahren im deutschen Strassenverkehr
und auf Parkplätzen immer Pflicht?

Nein auf Parkplätzen gilt eine Reglung ruhender Verkehr

http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/au…

Ist das Reissverschlussverfahren im deutschen Strassenverkehr
und auf Parkplätzen immer Pflicht?