hallo,
es geht darum, wer die verantwortung für eventuelle
„überflutungsschäden“, also finanziell, wenn das rohr unter
einem, sagen wir mal, sattelzug durchbricht.
Hier haftet erstmal der Verursacher.
sie nützt dem
eigentümer der gewidmeten straße.
Und diese Person betreibt auch die Leitung?
da die stadt ja die kosten der verkehrssicherung, unterhaltung
etc. tragen soll , wieso denn nicht auch noch die kosten für
eventuelle schäden, die durch die nutzung der straße als öff.
verkehrstraße entstehen sollten?
Zur Verkehrssicherung sollte gehören, dass kein Schaden entsteht. Beispielsweise auch, dass kein Sattelzug in diese Straße einfahren darf.
Wenn allerdings die Leitung nicht ordnungsgemäß gebaut wurde, wird es kompliziert…
Gruß
Jörg Zabel