Hallo zusammen,
angenommen folgender Passus steht im Mietvertrag:
§7 -Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses.
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Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen frei.
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Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer der Mietzeit Schönheitsreparaturen (Tapezieren und Anstreichen der Wände Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich Heizungsrohres, der Innentüren samt Rahmen, der Einbauschränke, Fenster, Außentüren von innen, Lasieren von Naturholztüren und - Fenster) auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung vornehmen zu lassen oder vorzunehmen.
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Diese Verpflichtung gilt im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen (Renovierungsfristen)
a) Innentüren samt Rahmen, Einbauschränke sowie Fenster und Außentüren von innen 5Jahre
b) Tapezieren und Anstreichen von Wände und Decken 5 Jahre
c) Entfernen von Anbringen von Raufasertapeten 10 Jahre
d) Lasieren von Naturholztüren und Fenster 10 Jahre
e) Heizkörper einschließlich Heizungsrohre 10 Jahre
Die vorstehenden Fristen kommen je nach Zustand der Mietsache in Anwendung. Bei Nebenräumen innerhalb der Wohnung verlängert sich diese Frist um 2 Jahre. Der Nachweis der laufend durchgeführte Schönheitsrepa
raturen ist durch Vorlage der Rechnung, beispielsweise Material zu erbringen.
Frage 1:
Muss man mit solch einem Passus beim Auszug renovieren?
Und auch ein Zimmer hell lila und gelb in weiß streichen?
Frage 2:
Angenommen irgendwann will die Partnerin mit in die Wohnung ziehen, muss diese in den Mietvertrag? (Annahme der Hauptmieter will weiterhin alleiniger Mieter sein ohne das die Freundin aufgenommen wird).
Frage 3:
Sollte der Vermieter darauf bestehen, das die Freundin mit in den Mietvertrag muss, darf der Vermieter einen neuen Mietvertrag ausstellen? Eventuell auch mit anderem Passus bei den Schönheitsreparaturen? Oder muss es nur auf dem alten Mietvertrag notiert werden.
Wie schaut die Rechtslage aus?
Vielen Dank euch im Voraus
Cas