Anfang des Jahres wurde mit mir im Mitarbeitergespräch vereinbart, dass bestimmte (interne) Schulungen anfallen. Als ich dann im dritten Monat schwanger war und es offiziell mitteilte, wurde mir gesagt ( 1,5 Monate später), dass sie did Schulungen nicht durchführen werden, weil ich schwanger bin und ja unklar ist ob die mir noch was bringen, wenn ich wiederkomme. Kann ich die Schulungen einfordern, wenn ich in Elternzeit wieder arbeiten gehe (nach 14 Monaten in Teilzeit)? Aktuell habe ich ein individuelles Beschäftigungsverbot und kann somit natürlich auch nichts tun (als ich mitteilte, ich bin schwanger und als die Schulungen gestrichen wurden, war das Verbot nicht absehbar).