Streichung eines arbeitsfreien Tages bei Teilzeit

Ich bin Privatangestellte mit einer vertraglichen Urlaubsregelung nach dem öffentlichen Dienst (Bayern). Die derzeitige Arbeitszeit beträgt demnach für Halbtagskräfte 20 Stunden. Der 24.12. und 31.12. sind nach dem BAT als arbeitsfreie Tage geregelt.
Ich habe meine Arbeitszeit vor längerer Zeit (als noch eine Arbeitszeitregelung im BAT 19,25 Stunden bestand) auf 18 Stunden wöchentlich bei 4 Tagen in der Woche gekürzt. Nun will mein Arbeitgeber mir den arbeitsfreien Tag am 24.12. und 31.12. streichen, da er der Meinung ist, dass dieser mir nur zusteht, wenn ich die Regelarbeitszeit von 20 Stunden erbringe. Ist das richtig?