Streifendienst - Ausweiszeigepflicht?

Hallo, bei uns in der Stadt(NRW) fährt abends manchmal ein privater Sicherheitsdienst rum und sorgt sich um die Sicherheit und Ordnung der Stadt. Sie kontrollieren auch Minderjährige, ob sie Alkohol getrunken haben und wollen die Ausweise sehen. Muss man ihnen die Ausweise zeigen und kann man theoretisch einfach weiterlaufen? Bzw. haben sie irgendwelche Rechte mich festzuhalten, wenn ich ihnen den Ausweis nicht zeige?

Hallo Desperados123,
ich gehe mal davon aus, das dieser private Sicherheitsdienst im Auftrag der Stadt rumfährt und kontrolliert.
Ist es so, haben Sie das Recht, Dich nach dem Ausweis zu fragen bzw. sich den Ausweis zeigen zu lassen. Sagst Du " nein, Ihr bekommt meinen Ausweis nicht zu sehen ", haben die Mitarbeiter das Recht, Dich festzuhalten und die Polizei zur Feststellung Deiner Personalien heranzuziehen.
Solltest Du Dich dem wiedersetzen, können Sie Dich auch festnehmen.

Ich hoffe, deine Frage hinreichend beantwortet zu haben.

Rainer

Erstmal danke für deine Antwort. Der Sicherheitsdienst fährt nicht im Auftrag der Stadt, er fährt, weil es in letzter Zeit immer wieder Ärger bei/in Geschäften gab. Also im Auftrag von Geschäften. Dürfen sie mich immernoch um den Ausweis bitten? Bzw. auch, wenn sie den Anschein haben, dass ich unter 16 Jahre alt sei und Alkohol getrunken habe?

Hallo Desperados123,

in erster Linie dürfen nur Polizeibeamte den Ausweis verlangen. Deinen Ausweis brauchst DU einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes nicht zeigen. Es kann aber dann sein, dass der Sicherheitsdienst die Polizei hinzuzieht um zu prüfen ob alles seine Richtigkeit hat.
Dann darfst Du dich NICHT entfernen bzw. einfach weiterlaufen.
Weiter gibt es auch Gesetze die es ganz klar regeln das Jugendliche keinen Alkohol in der Öffentlichkeit konsumieren dürfen:

Aszüge aus dem JuSchG ( Jugendschutzgesetz )
Quelle : http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/

§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2.andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1.an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2.in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
und
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1.an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2.durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.

Aha. Das Jugendschutzgesetz ist mir bekannt:wink: Was passiert denn, wenn ich ihnen den Ausweis nicht zeige, sie dann die Polizei rufen und sie feststellen, „oh, 16 Jahre alt. Gut“?

Und. Welche Mittel werden bzw. dürfen angewandt, wenn man versucht sich zu entfernen?

Wenn die Polizei feststellt, das alles OK ist, dann ist die Sache erledigt.

Wenn DU versuchst dich einer Kontrolle zu entziehen, tr kann folgendes passieren:

  1. Der Sicherheitsdienst kann dich festhalten, bis die Polizei eintrifft.
    §127 StpO (Strafprozessordnung)
    Hört sich hart an, ist aber so. Denn ich persönlich möchte es nicht verantworten, das einem Jugendlichen was zustößt. Weiter gibt es ja auch die sogenannte Aufsichtspflicht. Wenn kein/e 18 Jährige/r dabei ist, hat der Sicherheitsdienst die Verantwortung.

  2. Wenn Du der Polizei deinen Ausweis nicht zeigst oder dich weigerst, hast Du eine Fahrt auf das Revier gewonnen. (In den meisten Fällen holen dann die Eltern den Gesetzesbrecher ab) :smile:

Und nun ein persönlicher Tip von mir:
Wenn man in Ruhe feiern will, sorgt einfach dafür das eine Volljährige Person anwesend ist. Am besten 2. Diese Personen können von euren Eltern einen sogenannten Muttizettel bei sich führen.
http://www.partyzettel.de/partyzettel.pdf

Hallo Desperados123
Der Streifendienst in Deiner Stadt, wird mit Sicherheit den Auftrag der Stadt bekommen haben.
Sie werden da wohl an die Rechte des Ordnungsamt angelehnt worden sein und somit das Recht haben, eine Personenkontrolle durchzuführen. Im zweifel, muß man immer davon ausgehen, das es sich um eine Minderjährige Person handelt. Im Geschäft muß man sich ja auch Ausweisen können. Den es besteht ja Ausweispflicht.

Vielen Dank für die Antworten. Du hast mir alle meine Fragen perfekt beantwortet:smiley: Ich werde schon keinen Ärger bereiten:stuck_out_tongue:

Also, ganz kurze Antwort :
IN den Geschäfte : ja
ausserhalb : nein
Wenn Sie ausserhalb der Geschäfte kontrollieren, überschreiten Sie ihre Befugnisse wesentlich, da Sie nur für die Geschäfte zuständig sind und nicht für den öffentlichen Bereich.
Man muss eins wissen :
Sicherheitsdienst arbeiten auch nur nach dem sogenannten Jedermannsprinzip.
Sie haben eigentlich nicht mehr Rechte und Pflichten wie jeder Bundesbürger.
NUR bei einer Überwachungsaufgabe von Geschäften oder Stadt / Gemeinde kommen dann nochmals besondere Bestimmungen hinzu ( z.B. hat der Sicherheitsdienst in den zu überwachenden Geschäfte fast die gleichen Rechte wie der Inhaber / Besitzer u.s.w. )

Also nochmals : sollte Sie außerhalb der Geschäfte nach Ausweisen verlangen, überschreiten diese Damen und / oder Herren Ihre Befugnisse und könnten sogar wegen Amtsanmaßung angezeigt werden.

Bis dann

Rainer

nabend,

Hallo, bei uns in der Stadt(NRW) fährt abends manchmal ein
privater Sicherheitsdienst rum und sorgt sich um die
Sicherheit und Ordnung der Stadt.

Das ist doch Löblich ! :smiley:

Sie kontrollieren auch

Minderjährige, ob sie Alkohol getrunken haben und wollen die
Ausweise sehen.

Ein Unding!

Muss man ihnen die Ausweise zeigen und kann

man theoretisch einfach weiterlaufen?

Nein! Du musst deinen Ausweiß nicht zeigen der Sicherheitsdienst hat keinerlei Behördliche Befugnisse dir gegenüber! Ein verlangen des Ausweißes ist in diesem Fall dann Amtsanmaßung. Du darfst ganz normal weitergehen.

Bzw. haben sie

irgendwelche Rechte mich festzuhalten, wenn ich ihnen den
Ausweis nicht zeige?

Nein, dürfen Sie nicht. Das wäre ein Freiheitsentzug. Wie gesagt, der Sicherheitsdienstler hat nicht mehr oder weniger rechte als Du.

gruß

Chris

hallo ! ja leider musichsagenhasie das recht dazu !

aber wenn du dich nicht wohl fuhlst kannst du es verweigen ihnen den ausweiss au zeigen und darauf bestehen das sie die polizei anrufen und du dennen dan den ausweiss zeigen tust !
Hallo, bei uns in der Stadt(NRW) fährt abends manchmal ein
privater Sicherheitsdienst rum und sorgt sich um die
Sicherheit und Ordnung der Stadt. Sie kontrollieren auch
Minderjährige, ob sie Alkohol getrunken haben und wollen die
Ausweise sehen. Muss man ihnen die Ausweise zeigen und kann
man theoretisch einfach weiterlaufen? Bzw. haben sie
irgendwelche Rechte mich festzuhalten, wenn ich ihnen den
Ausweis nicht zeige?

sie haben die jedermannsrechte dich festzuhalten und wenn eine straftat begangen wurde dann dürfen sie auch deinen auweis sehen (alkohol unter 16 jahre)
wenn du ihn nicht zeigst hollen sie bestimmt die polizei

Sie haben kein Recht (Auf öffentlich - rechtlichem Boden) Deinen Ausweis zu sehen. Natürlich dürfen sie höflich fragen. Wenn Du ihn dann zeigst ist das so i.O.

Wenn Du Ihn nicht zeigst haben sie, bei begründeten Verdacht, das Recht Dich bis zum Eintreffen der zuständigen Behörden unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit festzuhalten.

SD-Mitarbeiter die im Kopf „normal“ sind, werden sich davor hüten, Dich soweit unter Druck zu setzen, dass Du im Anschluss eine Anzeige wegen Nötigung machen kannst.

Auf privatem Boden haben sie das Recht einen Ausweis zu verlangen, sofern sie Hausrecht haben. (Sie brauchen dann keinen begründeten Verdacht. Die Verhältnismässigkeit jedoch bleibt immer bestehen.

hi,
sorry wegen der späten antwort.
für gewöhnlich machen citystreifen nur was sie dürfen.
frag am besten beim ordnungsamt oder der polizei nach.

gruß