Hallo. Ich habe bei ebay einen Kursmünzen-Satz von 1972 für 1€ ersteigert. Nach der Auktion schrieb mich der Verkäufer an,dass es ihm leid täte,weil er den Artikel „angeblich“ bereits auf ebay-kleinanzeigen verkauft hätte. Daraufhin hat er über eBay einen Fall geöffnet und ich wurde gefragt,ob ich von dem Kauf zurück treten möchte. Ich habe dies abgelehnt und dem Verkäufer mitgeteilt,daß er mit mir einen bindenden Kaufvertrag eingegangen ist. Weiterhin schrieb ich ihm,dass er genug Zeit hatte,die Auktion abzubrechen und sich nun an den eingegangenen Kaufvertrag halten müsse. Ich habe ihm mitgeteilt,dass ich ihm Zeit einräume,den Artikel wieder zu beschaffen oder einen Ersatz. Und das ich auf den Erhalt der Ware bestehe. Vom Verkäufer kam keine Antwort.
Jetzt meine Frage: Ein Euro ist nicht die Welt,aber ich bestehe auf mein Recht. Bin ich diesbezüglich im Recht? Danke schon mal im Voraus.