Streit bei ebay

Hallo. Ich habe bei ebay einen Kursmünzen-Satz von 1972 für 1€ ersteigert. Nach der Auktion schrieb mich der Verkäufer an,dass es ihm leid täte,weil er den Artikel „angeblich“ bereits auf ebay-kleinanzeigen verkauft hätte. Daraufhin hat er über eBay einen Fall geöffnet und ich wurde gefragt,ob ich von dem Kauf zurück treten möchte. Ich habe dies abgelehnt und dem Verkäufer mitgeteilt,daß er mit mir einen bindenden Kaufvertrag eingegangen ist. Weiterhin schrieb ich ihm,dass er genug Zeit hatte,die Auktion abzubrechen und sich nun an den eingegangenen Kaufvertrag halten müsse. Ich habe ihm mitgeteilt,dass ich ihm Zeit einräume,den Artikel wieder zu beschaffen oder einen Ersatz. Und das ich auf den Erhalt der Ware bestehe. Vom Verkäufer kam keine Antwort.

Jetzt meine Frage: Ein Euro ist nicht die Welt,aber ich bestehe auf mein Recht. Bin ich diesbezüglich im Recht? Danke schon mal im Voraus.

Hallo,

ja, du bist im Recht. Und zumindest theoretisch ist es ja möglich, dass du gerade einen Riesenschnapp für 1 Euro gelandet hast. In diesem Fall wäre es sogar nahvollziehbar, auf die Erfüllung des Kaufvertrages bestehen zu wollen und - sollte der VK auf deine Forderungen nicht reagieren - sogar den Rechtsweg zu beschreiten. Wer möchte einen dicken Fisch schon freiwillig von der Angel lassen; solch eine Chance macht ja gerade den besonderen Reiz bei Ebay aus.

Ich denke, der Verweis auf den Kleinanzeigen-Verkauf ist ein Bluff des VK, weil der sich von der Auktion einen höheren Erlös versprochen hatte. Also versucht er erst einmal, Schadensbegrenzung zu betreiben bzw. wartet ab, ob einer Drohung auch Taten folgen.

Nun habe ich üüüberhaupt keine Ahnung, welchen Gegenwert so ein Kursmünzen-Satz von 1972 hat und kann daher auch nicht beurteilen, ob sich der ganze Zank lohnt. Wenn es hier also lediglich um ein paar Euro fuffzich geht, würde ich dem Abbruch der Transaktion zustimmen, meine Nerven schonen und hinter die gute Tat für den heutigen Tag nen Haken setzen.

Aber wie schon gesagt: Prinzipiell ist das Recht auf deiner Seite.

Gruß
Kirsten

wenn schon, denn schon…
Hallo,
natürlich hast du Recht, und du würdest einen Prozess auch spätestens in letzter Instanz gewinnen!

Aber was bringt es? Dann kratz doch eher dein Resthirn zusammen, studiere Jura und mach ne Kanzlei auf, die sich auf Abmahnungen spezialisiert.

Da ist dann noch viel mehr zu holen, als bei einem schnöden 1-Euro Deal - bestimmt die Hälfte aller eingestellten Auktionen ist abmahnfähig, und da kann es dann auch um größere Beträge gehen.

Beeil dich aber, denn es ist zu erwarten, dass dieser Abwahnmahn für geistig minderbemittelte Rechtsverdreher bald eingeschränkt wird, und diese Flachwichser dann total in die Röhre kucken…

Gruß

Hummel

Hallo,
natürlich hast du Recht, und du würdest einen Prozess auch
spätestens in letzter Instanz gewinnen!

Ebenfalls hallo,

ich denke nicht, daß er Recht bekäme, denn der Verkäufer, sofern es sich um einen Privatverkäufer handelte, hat den Kaufvertrag m. E. wirksam angefochten.

Da dürfte es sehr schwierig werden, Recht zu bekommen.

Gruß,
Kalle

Das sehe ich genauso, daß die Kleinanzeigenstory ein Vorwand war weil der Erlös nicht gestimmt hat. Ich würde erstmal hartnäckig sein und auf mein Erfüllungsrecht bestehen.

Anders reagiere ich wenns glaubhaft ist das dem Verkäufer ein Malheur passiert ist dann ist es anständig die Sache zu stornieren als auf kaum erfüllbares zu bestehen.

Aber letztenendes wirst Du wahrsch. wenn er Stuhr ist auch den Münzensatz abschreiben müssen weil gerade Ebayverkäufer nicht die Solvenz haben um nen verlorenen Prozeß zu bezahlen.