Streit mit Ex-Chef

Hallo ihr da draussen !
Habe folgendes Problem!
Mein Ex- Chef bei dem ich seit dem 04.01.2016 im Arbeitsverhältnis stehe, hat seine Arbeiten nicht richtig ausgeführt und hat von mir verlangt dies nicht jemanden zu offenbaren ! Weder freunden, noch dem Auftraggebern . Jetzt ist es aber so, das ich mich am 04.09.2016 wegen eines Arbeitsunfalles krankgeschrieben habe und diesen ordnungsgemäß ihm überreichte habe, und seit dem keine Reaktion von ihm mehr bekomme ! Alle versuche sich bei ihm zu melden liefen schief ! Lohn hat er bis heute nicht gezahlt und alles läuft über die Anwälte !
Natürlich habe ich jetzt Wut im bauch und würde ihn gerne Schaden, so wie er es mir angetan hat
! Ich bin seit 17 Jahren Fliesenleger und kenne mich mit der Materie gut aus. Dehalb weiß ich das mein Chef grob fahrlässige dinge bei manchen Baustellen gemacht hat ( Flüchtlingsheim Duisburg ) !
Meine frage ist : Kann und darf ich sollches wissen bei gericht äußern?

Meinst du nicht das dieses Wissen doch etwas brisant ist :slight_smile: ? Ich selbst würde erst mit meinen Anwalt darüber sprechen , mir ist nicht ganz klar was dir selbst aus deiner Mitwisserschaft geschehen könnte , aber wie gesagt erst Anwalt und vorher nichts sagen…

Hallo!

Betriebsinterna gehören grundsätzlich nicht ausgeplaudert. Bei strafbaren Handlungen (nicht bei Peanuts) kann es anders aussehen.
Wenn ich richtig verstehe (hab aber den Eindruck, dass Du nicht die ganze Geschichte aufgeschrieben hast), geht es um nicht gezahlten Lohn. So etwas ist hierzulande binnen 2 Wochen zu erledigen, sogar ganz ohne Anwalt. Du schreibst sogar von Anwälten, also Plural. Hast Du gleich mehrere Advokaten eingeschaltet?

Für arbeitsrechtliche Angelegenheiten ist das Arbeitsgericht zuständig. Der Arbeitnehmer geht mit allen relevanten Unterlagen (Personalausweis, Anstellungsvertrag, letzte Lohnabrechnungen) zur Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts und gibt seine Klage zu Protokoll. Binnen 14 Tagen wird ein Gütetermin anberaumt. Bei klaren Sachverhalten, wie z. B. vorenthaltenem Lohn, wird dem Arbeitgeber vom Richter/von der Richterin deutlich gemacht, dass er es lieber nicht auf ein strittiges Verfahren ankommen lassen und sofort zahlen sollte. Fertig. Das dauert kaum eine Viertelstunde und geht ohne Anwalt. Sollte der Arbeitgeber trotzdem nicht zahlen, besorgt man sich eine vollstreckbare Ausfertigung des Gerichtsspruchs und schickt den Gerichtsvollzieher. Petzereien über andere Vorfälle im Unternehmen, überhaupt das Waschen schmutziger Wäsche und was einem sonst noch an offenen zwischenmenschlichen Rechnungen einfällt, ist fehl am Platze.

Gruß
Wolfgang

In den meisten Arbeitsverträgen heutzutage gibt es eine Verschwiegenheitsklausel, wonach Du durch ausplaudern von Firmeninternen Dingen belangt werden kannst. Sollte er aber bei den „grob fahrlässigen Dingen“ eventuell sogar gesetzeswidrig gehandelt haben bist Du theoretisch sogar verpflichtet die „Straftat“ zu melden.

LG