Streit um Haus. Unbeteiligter Pers Anwesenheit bei Treffen verweigern

Guten Morgen an alle.

Erstmal möchte ich mich für den folgenden viel zu langen Text und dessen erschütternden Inhalt entschuldigen.

„Kurze“ Beschreibung der Situation:

Ich lebte bis vor etwas über 2 Jahre mit meiner Großmutter (die abends immer zu ihrem Lebensgefährten ging) und meiner Mutter in meinem Elternhaus das beiden zu 50% gehört.

Meine Mutter musste leider aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen ins Pflegeheim.

Seit der Zeit kommt von heute auf morgen auch meine Oma FRAU K. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nach Hause & der Kontakt zu ihr ließ nach.

Nachdem vor kurzem meine Mutter von uns ging scheint sich mein erbschleichender Onkel HERR S. (Halbbruder meiner Mutter) einzumischen.

Mich erreichte das erste Schreiben zum 15.06. das meine Großmutter pauschal 400€ Nebenkosten verlangt sonst kündigt sie mir hiermit fristgerecht zum 30.06.

Der mehrmaligen Aufforderung zum Erstellen eines Vertrages über eine solche Zahlung zur Vorlage beim Amt (momentan erwerbslos) kam sie nicht nach. Sie will keine Angaben ans Finanzamt wegen Mieteinnahmen zahlen.

Am 24.08. ein lag ein Zettel von Herrn S. (hat er überhaupt das Recht das Haus unaufgefordert & in meiner Abwesenheit mit dem Schlüssel meiner Oma zu betreten?) in der Küche mit einem von IHM vorgeschrieben Termin am 27.08. wegen des Verkaufs des Hauses durch die Sparkasse. Diesen habe ich per WhatsApp wegen ortsabwesenheit abgelehnt und Frau K. angeboten einen Termin mit ihr alleine zu vereinbaren. Dem ging niemand nach.

Am 30.08. war ein Brief (Abs Großmutter) im Kasten in dem sie mir erneut nicht nur mit dem Verkauf des Hauses sondern auch mit nem Termin am 04.09. beim Versorger bezüglich abstellen der Strom-, Wasser- und Gasversorgung droht sofern ich nicht zum 01.09. 400€ überwiese. Sollte ich dies nicht tun würde sie die Sache Zitat „UNSERE Anwältin“ überlassen.

Das betrifft laut Absprache mit der Anwältin folgende Forderungen:

• Miete und Nebenkosten für die Jahre 2021 bis 2024 CA. 18.000€

• Telefonkosten für den (angeblich) von mir abgeschlossen Vertrag CA. 1920€; bei dem es sich um den immer noch nicht gekündigten Anschluss der ehemaligen Firma im Haus handelt

& jetzt kommts…

• Beerdigungskosten für meine Mutter CA. 8000€

Über einen Vergleich könne man bei einem Termin mit Frau K. (Großmutter) UND Herr S. (ihr Sohn) sprechen.
Fristsetzung zur Vereinbarung des Termins ist der 01.09.2024.

Nun meine Frage(n):

Kann ich verweigern das er bei solchen Treffen anwesend ist oder sogar fordern das er sich raus hält und ich keinen Kontakt mehr zu ihm haben muss.
Wie ist da die Rechtslage? Mit § wenn möglich bitte.

Und da kein Testament meiner Mutter vorliegt wie habe ich mit dem angedrohten Hausverkauf und den 50% des Hauses meiner Mutter umzugehen.
Diese sind übrigens im Testament meiner Großmutter, das mir vorliegt, festgehalten. samt Übertragung des Erbteils (1/4) der anderen leiblichen Tochter aus erster Ehe meines Großvaters zugunsten meiner Mutter. Onkel ist nicht leiblich und im Testament nicht erwähnt.

Ich bin komplett überfordert, enttäuscht und bis ins Mark erschüttert & bin für jeden Tipp dankbar.

Nochmal Entschuldigung für den Mega-Text.

Glg J.

Großmutter (mütterlicherseits?) und Mutter? Oder Dir, oder gar dem Lebensgefährten?

Sohn von Großmutter und Großmutter = Frau K.?

gibt es denn einen Vetrag?

wer ist da Vertragspartner (gewesen) / wer zahlt derzeit?

Hä?

ah…

Sonstige Verwandte?
Wie viel Wohnungen hat das Haus (auch theoretisch)
Die Großmutter mal selbst gesprochen? Noch möglich?

solong…

Das Thema ist eigentlich recht einfach. Einerseits bist Du, wenn Du Einzelkind warst und es kein Testament nach deiner Mutter gibt, deren Alleinerbe. D.h. u.a. ist auch der Hausanteil deiner Mutter auf dich übergegangen. Das ist einerseits dahingehend positiv, da Dir nun das Haus zur ideellen Hälfte gehört. Andererseits aber auch insoweit nachteilig, dass Du dich nun in einer Eigentümergemeinschaft mit deiner Oma befindest. Und aus der folgt, dass Du nicht das ganze Haus kostenlos für Dich nutzen kannst, sondern eine Regelung bzgl. des Hauses mit der Oma her muss. D.h. auch wenn deine Mutter Dich bislang hat kostenfrei dort wohnen lassen, wird sie sicherlich auch laufende Kosten als Miteigentümerin getragen haben, die sich durch ihren Tod nicht einfach in Luft aufgelöst haben, sondern künftig von Dir zu tragen sein werden, wenn Du dort weiterhin wohnen willst.

Sicherlich ist das Vorgehen von Oma und Onkel nassforsch und rechtlich so nicht tragbar. Und natürlich hast Du auch einen Anspruch darauf, das getroffene Vereinbarungen schriftlich fixiert werden, zumal Du Leistungsempfänger bist, und s.u. mit dem Leistungsträger die Finanzierbarkeit der weiteren Nutzung des Hauses klären musst. Aber wenn da eine Anwältin mit ins Spiel kommt, weiß die natürlich, was tatsächlich rechtlich machbar ist, und Du musst darauf vorbereitet sein/solltest ggf. schon vorab eine konstruktive und faire Lösung für alle Beteiligten anstreben.

Da Du momentan erwerbslos bist, wäre der erste Weg der, zu klären, was Dir an Leistungen zusteht, wenn Du im Haus in der Wohnung deiner Mutter wohnen bleiben würdest, und hieraus abzuleiten, ob das ein realistisches Modell ergibt. Zu diesem Modell würde dann aber auch gehören, dass das Haus so geteilt/teilbar ist, dass deine Oma nicht nur einen ideellen Anteil am Haus hält, sondern dass man das Haus dann real in Eigentumswohnungen teilen kann, dass Oma ihre Wohnung vermieten oder verkaufen kann, wenn sie diese nicht selbst nutzen möchte.

Alternativ kommt natürlich auch ein Verkauf des Hauses mit hälftiger Verteilung der Erlöse (auf deiner Seite ggf. abzgl. berechtigter Forderungen der Oma) infrage. Natürlich können Oma und Onkel darüber nicht einfach so alleine entscheiden, aber Du solltest Dir der Tatsache bewusst sein, dass deren Anwältin in letzter Konsequenz voraussichtlich die Versteigerung des Hauses anstreben wird, wenn es zu keiner besseren Lösung kommt.

Was die einzelnen Forderungen der Oma angeht, so wird sie die Miete und Nebenkosten der vergangenen Jahre nur fordern können, wenn zu dieser Zeit eine Vereinbarung mit deiner Mutter über die Tragung dieser Kosten bestand, und deine Mutter diese Kosten entgegen einer entsprechenden Vereinbarung nicht gezahlt hat. Dann wären alle noch nicht verjährten Forderungen hieraus Teil des Nachlasses, und von Dir als Erbe auszugleichen (da Du das Erbe offensichtlich nicht ausgeschlagen hast, und die Frist hierfür abgelaufen ist).

Bei dem Telefonvertrag stellt sich ebenfalls die Frage, wer den damals konkret abgeschlossen hat, und wer diesen bislang genutzt / wer diesen bislang gezahlt hat, ggf. entgegen einer entsprechenden Absprache zur Kostentragung/-teilung. Auch in Bezug auf die Versorger muss man sich dies ansehen. Klar ist aber auch, dass wenn die Versorger kein Geld mehr bekommen, diese durchaus die Versorgung einstellen können.

Bei den Beerdigungskosten sieht es so aus, dass der Erbe sie zu tragen hat. Also Du!

Deine eigentliche Frage nach der Anwesenheit des Onkels will ich zum Schluss auch noch beantworten, obwohl sie eigentlich nichts zur Sache tut: Oma kann sich hier Hilfe holen, und Du kannst natürlich „dicht machen“, weil Du nichts mit dem Onkel zu tun haben möchtest. Schlau ist das selbstverständlich nicht, da Oma hier durchaus berechtigte Ansprüche hat, die sie bei Scheitern von privaten Verhandlungen probelmlos wird gerichtlich durchsetzen können. BTW: Der Onkel hat hier aktuell keinerlei erbrechtliche Ansprüche, insoweit ist der Vorwurf „erbschleicherisch“ hier fehl am Platze.

Und das Testament der Oma spielt hier überhapt keine Rolle. Solange sie noch lebt ist das nicht mehr und nicht weniger als eine „Absichtserklärung“, von der sie sich jederzeit wieder lösen kann.

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Gibt es in Deinem Umfeld irgendeine Person, die Euch und die Situation kennt und die Dir einen Rat geben kann?

Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Da wir ja jetzt nicht wissen, ob es Geschwister oder Ehemänner gab oder gibt, lässt sich nicht sagen, wie groß dein Erbteil ist.

Bevor man darüber nachdenkt, was einem vom Eigentum der Mutter jetzt wohl gehören könnte, muss sicher geklärt werden, was deiner Mutter zuletzt überhaupt gehörte.

Dieser 50% Anteil am Haus - ist der wirklich sicher? Gibt es einen entsprechenden Grundbucheintrag?

Wenn man mal vom einfachsten Fall ausgehen würde, dass deine Mutter 50%ige Eigentümerin des Hauses war und du Alleinerbe bist, dann gehören dir nun diese 50%.

Selbstverständlich hast du dich an den Kosten zu beteiligen.

Selbstverständlich sollte man dringend vertraglich und einvernehmlich regeln, welche Räumlichkeiten du nutzen darfst.

Wenn ich mir deinen Text durchlese, so scheinst du bislang überhaupt keine Zahlungen geleistet zu haben.

Miete: Als Kind der 50%igen EIgentümerin darf diese dich mietfrei wohnen lassen - in den Räumen, die ihr zur Nutzung überlassen waren.

Nebenkosten: Selbstverständlich sind diese vom Miteigentümer zu zahlen.

Beerdigungskosten: Selbstverständlich haben die Erben diese zu übernehmen

Telefonkosten: Telefonverträge gehen an Erben über. Welche Firma ist das denn?

Ja, das merkt man.
Du wirst dich selber vom Anwalt beraten lassen müssen.

Eventuell kannst du Beratungshilfe bekommen - umsonst:
https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_beratungshilfe/form_beratungshilfe_node.html

Wie kommt es zu den 50% Anteilen von Großmutter und Mutter?

Es klingt fast, als hätte das Haus zu 100% den Großeltern gehört, und als der Großvater starb, „erbte“ die Mutter 50%. Sofern der Herr S. ein Sohn des Großvaters ist, stünde ihm auch ein Teil des Erbes zu.

Abgesehen davon stehts du doch in der Rangfolge der Erben deiner Mutter ganz oben, sofern du keine Geschwister hast, sollte dir auch ein Teil des Hauses gehören.

Mich erreichte das erste Schreiben zum 15.06. das meine Großmutter pauschal 400€ Nebenkosten verlangt sonst kündigt sie mir hiermit fristgerecht zum 30.06.

Der mehrmaligen Aufforderung zum Erstellen eines Vertrages über eine solche Zahlung zur Vorlage beim Amt (momentan erwerbslos) kam sie nicht nach. Sie will keine Angaben ans Finanzamt wegen Mieteinnahmen zahlen.

Es sollte schon eine Einigung darüber geben, welche Kosten von wem wie zu tragen sind. „Mieteinnahmen“… gab es die denn?

Beerdigungskosten für meine Mutter CA. 8000€

Rein rechtlich haben die Erben die Beerdigung zu zahlen. Wenn alle das Erbe ausschlagen, geht es wieder nach theoretischer Erbfolge. Solltest du das Erbe ausgeschlagen haben, wer hat den Anteil deiner Mutter am Haus geerbt?


Hier sind sehr viele Dinge sehr verworren. Du bist deutlich besser dran, dir da Hilfe z.B. bei nem Anwalt zu holen.

Hö, wenn, dann kostenlos…umsonst wäre ja sch…ungünstig :crazy_face:
SCNR