Stretch Limousine Anmelden, Versichern, Gewerbe - Allgemeine Fragen

Hallo liebe Community,

ein Kollege und ich haben uns überlegt ein Gewerbe zu eröffnen. Wir möchten Personenbeförderung in einer Stretch-Limousine anbieten. Dabei habe ich grundlegene Fragen bezüglich des Gewerbes und des Fahrzeuges.

Ich habe die Stichwörter so vergeben, das (hoffentlich) Spezialisten zu den einzelnen Themengebieten gefunden werden.

Zum Gewerbe:
Das Gewerbe selbst soll als Limited bzw. GbR angemeldet und später bei Erfolgreichem wirtschaften auf eine GmbH umgemeldet werden. Die Vorteile/Nachteile von GbR und Limited müssen nicht noch einmal erläutert werden. Wichtig wären erfahrungswerte bezüglich des ummeldens. Ist der Einstieg mit einer Limited dann sinnvoller?
Kann ich das Fahrzeug ohne Probleme über die Limited anmelden? Im Falle das wir uns für eine GbR entscheiden müsste das Fahrzeug auch über die Gesellschaft angemeldet werden? Ab wann lohnt sich ein Umstieg auf die GmbH? Bitte alle nennenswerten Erfahrungen raushauen!

Das Fahrzeug:
Mal angenommen, dass die Grundvorraussetzungen sind geschaffen also: Das Auto ist gekauft und hat TÜV. An welche Versicherungen kann ich mich bspw. im Falle eines Lincoln Towncar wenden? Wie sind die Konditionen? Bedarf es einer Spezialversicherung? Wie teuer ist eine solche Spezialversicherung?
Ist das Auto also nun auch noch versichert, können theoretisch die ersten Personen damit befördert werden. Gibt es hier im Taxigewerbe besondere Sachen die ich beachten muss oder reicht es die Personen welche das Taxi gerufen haben von A nach B zu bringen? Mit besondere Sachen beachten meine ich beispielsweise: was mache ich wenn ein Anrufer eine falsche Adresse durchgibt und ich dumm da stehe? Gibt es da bestimmte Tücken auf die ich achten muss? Gibt es besondere Anforderungen an den Chauffeur, wieviele Fahrten darf er am Tag, in der Woche, im Monat machen?  

Wäre nett wenn ihr mir hierzu konstruktive Kommentare hinterlassen könntet.

VG,
Fragemann

PBefG

Hallo,

schön, dass du dir so viele Gedanken machst, aber das Wichtigste vorweg.

An den Betrieb eines Limousinenservices sind eine Menge Auflagen gebunden.

Hier ist es sehr schön zusammengefasst:
http://krefeld.ihk.de/media/upload/ihk/imap/20140129…

Und das braucht man „nur“ zur Gewerbeanmeldung.

Viele Grüße

Gesine

Hallo Gesine,

danke für das verlinkte Dokument, das hilft sehr weiter! Da wird die Fachkundeprüfung wohl der nervenaufreibendste Aufhänger sein.

Das die Auflagen da so streng sind hätte ich nicht gedacht. Da muss ich wohl mal mit der Geschäftsführung eines örtlichen Taxiunternehmens sprechen, ob die mir diesbezüglich Ratschläge geben können.

DANKE!
Fragemann

Vielleicht kann ich diese Regelung ja umgehen indem ich kein Taxigewerbe anmelde sondern das ganze unter dem Stichwort „Mietwagen mit Fahrer“ verkaufe. Was warscheinlich bedeutet, dass es keine Taxiuhr usw. geben darf und zeitlich geregelte Festpreise herschen. Dann bräuchte ich lediglich einen Fahrer der Ü21 ist einen Persohnenbeförderungsschein hat und mindestens 3 Jahre lang fährt. Die IHK kann sich dann bestimmt auf den Kopf stellen, muss das Gewerbe dann nur anders aufziehen!

Liege ich mit dieser Annahme richtig?

Vielleicht kann ich diese Regelung ja umgehen indem ich kein
Taxigewerbe anmelde sondern das ganze unter dem Stichwort
„Mietwagen mit Fahrer“ verkaufe.

Wenn Du den Link richtig gelesen hättest, dann würdest Du wissen,
dass dies auch für Mietwagen gilt.

Für den Versicherungsschutz eines Mietwagen - Stadt bis 50.000 Einwohner
zahlst Du z.B. für einen Chrysler 300 C mit Vollkasko 500 / 150 so ca. 4300 € im Jahr

Gruß Merger

Hi!

Eine Limited ist so ziemlich das nervigste was man gründen kann (englische Firma mit Zweigniederlassung in Deutschland heißt: Das Gesellschaftsrecht von beiden Ländern spielt hier irgendwie rein).

Es gibt ein deutsches Gegenstück, das heißt UG.

Gruß derschwede77

Hi,

hab schonmal davon gehört, mir ist nur der Name nichtmehr eingefallen! Die UG wäre dann sehr warscheinlich das, was wir nehmen sollten :smile:

danke
Fragemann

Ja, da habe ich die Überschrift leider zu schnell überflogen - so ein Mist. Naja, ich denke die Mühe lohnt sich.

Befreit mich Punkt 3 von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes, wenn ich vertraglich Festpreise vereinbare? Inwiefern könnte Punkt 3 dazu beitragen dass wir von der Genehmigung zur Personenbeförderung befreit sind bzw. wie muss ich mich verhalten das dieser Punkt zutrifft?

Hier der Punkt:

Den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und damit der
Genehmigungspflicht unterliegen gem. § 1 der Verordnung über die Befreiung bestimmter
Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (FrStellgV) nicht:
3. Beförderungen mit Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von
nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind, es sei denn, daß
für die Beförderungen ein Entgelt zu entrichten ist;

Warscheinlich ist Punkt 3 so du verstehen: Beförderungen mit Personenkraftwagen, es sei denn, dass für die Beförderung ein Entgeld zu entrichten ist. Das würde bedeuten, dass die Frage sich erübrigt hat :confused: