Hallo,
Zahnarzt benötigt (angeblich) eine 3D-Röntgenaufnahme des Kiefers, Patient unterschreibt, das privat zu zahlen (knapp 300€). Aufnahme wird gemacht, Patient erhält eine CD.
Beim nächsten Termin erklärt Zahnarzt, er könne die Extraktion eines Weisheitszahns nicht machen, da Wurzel und Nerv zu nah beiananderliegen und verweist auf Kieferchirurgie. Patient bekommt zweite CD für die Kieferchirurgie. Die UNI Klinik behauptet jedoch, die 3D Daten wären nicht enthalten und behält die CD zurück, da sie zwecks Datensuche in der Röntgenabteilung sei.
UNI Klinik ist telefonisch und per Mail nicht erreichbar, Patient geht mit der ersten CD zu einem niedergelassenen Kieferchirurgen, der ebenfalls die 3D-Aufnahmen nicht findet und die CD zurückgibt. Termin für die Extraktion wird verabredet unter der Auflage, eine gültige CD mitzubringen.
Patient holt sich unter Angabe der bisherigen Geschichte eine weitere CD von der Zahnarztpraxis. Kieferchirurg findet auch hier die 3D Aufnahme nicht und verweigert die Behandlung. Gibt eine Empfehlung, wo eine 3D-Aufnahme zu machen sei sowie nächsten Termin zur Extraktion inklusive neuer CD.
Patient lässt erneut 3D Aufnahme machen, lässt sich auf dem Bildschirm die 3D Aufnahme zeigen, bekommt CD und eine Rechnung mit, die nur 40% der Kosten der Zahnarzt-Aufnahme beträgt. Da der Zahnarzt für jeden der beiden Besuche Beratungshonorar ansetzt, fühlt sich der Patient falsch beraten. Man könnte auch sagen, übers Ohr gehauen.
Zahnarzt-Rechnung wurde natürlich reklamiert, Zahnarzt möchte seine selbsterstellte CD prüfen. Deutet an, dass es verschiedene Lesesysteme gibt und er korrekt geliefert hätte. Sieht so aus, als soll der Patient den Schwarzen Peter bekommen.
Patient hat nur diese eine Zahnarzt-CD (und die ursprünglich reklamierte) und möchte die als Beweismittel nicht aus der Hand geben. Wer weiß, ob er die (oder eine neue) wiederbekommt.
Wie könnte eine Beweissicherung gemacht werden? CD selbst kopieren wird vermutlich nicht akzeptiert, wäre ja nicht das Original.