Strom-Bonus bei der Ausübung des Sonderkündigungsrechts

Guten Tag,

gibt es eine Regelung, der entnommen werden kann, wie ein True- / Neukundenbonus bei der Ausübung des Sonderkündigungsrechts gehandhabt wird? Ist das einzig und allein den jeweiligen AGBs überlassen oder gibt es doch eine Regelung, die höher steht als die AGBs?

Beispielsweise steht in den AGBs eines bekanntes Stromanbieters folgendes:

„Die Verrechnung des Treue-Bonus durch den Lieferanten erfolgt einmalig, wenn der Kunde ununterbrochen 12 Monate ab Lieferbeginn Energie über den Stromliefervertrag für die darin angegebene Lieferstelle bezogen hat. Sofern der Vertrag innerhalb dieser 12 Monate beendet wird, z. B. im Falle eines Umzuges, wird für den beendeten Vertrag kein Treue-Bonus gewährt.“

Den AGBs ist zu entnehmen, dass nicht mal ein anteiliger Bonus gewährt wird.

Würde auch eine Sonderkündigung aufgrund einer Preiserhöhung zählen?

Danke

Nö.
Bonus ist freiwillig und kann (und ist es auch !) an Bedingungen geknüpft die allein der Anbieter festlegt.
Sie müssen halt ausreichend klar sein. Aber wenn du sie nicht verstehst oder falsch deutest bedeutet es nicht sie sind im rechtlich Sinn unwirksam.

Sonderkündigung an sich ist wohl möglich wenn sich Bedingungen ändern. Aber den Bonus bekommst du weder anteilig (sowiso nie) noch ganz, denn er ist an Treue gebunden. Du bist untreu :blush:

Jedenfalls im Sinne der AGB, du bist nicht mind, 1 Jahr Kunde gewesen.

Boni dienen allein der Kundenwerbung und sind i.d.R. so vertraglich gestaltet dass man länger als 1 Jahr dabei bleiben muss.

MfG
duck313

Ich berücksichtige daher auch immer nur Anbieter, die einen Sofortbonus zahlen.
Ich halte Treueboni, die den Preis im ersten Jahr aufhübschen, für nicht seriös.