Hallo,
habe in der Wohnung Warmwasser über Durchlauferhitzer, heisst wird mit Strom Wasser warm gemacht.
Zweitens läuft die Heizung über die Bodenheizung also durch Strom betrieben. Für Haushaltsstrom und Bodenheizung sind zwei separate Zähler vorhanden.
Die komplette Miete wird übernommen, heisst im Mietvertrag sind die Nebenkosten ohne Heizkosten aufgelistet, da Sie ja über Strom aufbereitet werden.
Bezahle jetzt 60 Euro für Strom monatlich, habe es von 150 reduziert.
Den Stromversorger habe ich jetzt gewechselt und erwarte eine Nachzahlung.
Wisst ihr wieviel die Arge übernimmt bzw. wieviel ich monatlich mehr bekommen müsste für den Strom (Bodenheizung und Durchlauferhitzer)?
Wir sind 2 Personen
Da Ihr eine Mietbescheinigung abgeben musstet, steht ja drin das Ihr einen Durchlauferhitzer habt. Dann bekommt Ihr Mehrbedarf Warmwasser. Die Höhe ist Anhand einer Tabelle je Alter ersichtlich. Ich glaube für über 25 jährige oder ab 18 jährige in etwa 8,27 €/Monat pro Person. Müsste aber auch im Bescheid stehen. Mit der Bodenheizung glaub ich nicht das die übernommen wird. Aber einfach mal das Servicecenter anrufen, die geben auskunft.
Ich hoffe ich konnte etwas weiter helfen.
Hallo!
Wenn Du eine Nachzahlung erhältst und die ARGE hat Euch vorher den Strom bezahlt, musst Du die Rückzahlung wieder an die ARGE abgeben.
Wenn Ihr eine genaue Aufschlüsselung der Stromkosten haben möchtet, so musst Du Deinen Vermieter um die genaue schriftliche Aufschlüsselung bitten und die ARGE ebenfalls bitten, Dir die Aufschlüsselung genau und nachvollziehbar auszuweisen. Dazu sind die verpflichtet. Du kannst darauf bestehen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.
Tschüß
Sorry; hier kann ich nicht verlässlich Auskunft erteilen. Mein Schwerpunkt im Bereich Jobcenter ist das Thema Einstiegsgeld bei Gründern.
Bitte wende dich zu deinem Problemkreis an einen Profi.
VG
StefanR
Hallo,
ich kann dir nicht direkt helfen.
Wohnst du bzw ihr da schon länger???
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Scheint es mir sehr mutig mit 2 Personen mit 60 Euro/mtl Strom hinzukommen, wenn Warmwasser und Heizung auch über Strom laufen
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Muss die ARGE eigentlich selbst Fragen oder Schreiben wegen der Heizung
Also für einen Regelsatz für die Heizkosten muss die ARGE aufkommen, egal über welche Art beheizt wird. Dafür gibt es in jedem Bundesland, jeder Gemeinde eine Tabelle, google mal.
Hier:
Hartz IV 4 ALG II Nebenkostennachzahlung / Nebenkostenrückerstattungen
Nebenkostennachzahlungen müssen von der ARGE / Jobcenter übernommen werden- sofern diese angemessen sind.
Nebenkostenrückerstattungen müssen Sie bei der Arge / Jobcenter angeben und werden angerechnet.
Zu den Nebenkosten gehören, Grundabgaben, Wasser, Strom, Heizung, Schornsteinfeger, Müllabfuhr, Telefon etc.
Davon sind in der Regelleistung enthalten und werden nicht übernommen,
Warmwasser
Gas zum Kochen
Strom
Telefon.
Nebenkosten die zusätzlich übernommen werden sind,
Grundabgaben die zur Miete gehören (Müllabfuhr, Schornsteinfeger etc.)
Kaltwasser
Heizung in angemessenem Rahmen
Warmwasserzuschuss für Durchlauferhitzer und Boiler,
alle Hartz 4 IV ALG II Empfänger haben rückwirkend Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag fürs warme Wasser. Diesen erhält, wer sein Warmwasser per Boiler, Durchlauferhitzer oder anders direkt in der Wohnung erzeugt. Die Zuschläge sind pauschalisiert, so erhalten z.B. Alleinstehende acht Euro und Familien mit zwei Kindern 22 Euro pro Monat. Wer sein Wasser über eine Zentralheizung erwärmt, dem werden die vollen Heizkosten erstattet. Anders als bisher, darf bei den Heizkosten nichts mehr für warmes Wasser abgezogen werden. Abzüge, die im ersten Qoartal des Jahres vorgenommen wurden, werden zurück erstattet.
Viel Glück!
Die Arge übernimmt den Strom nicht du könntest aber wenn du Zahlungsprobleme hast einen kredit der Arge bekommen der dir dann monatlich abgezogen wird, die Nachzahlung könnte als Einkommen angerechnet werden da würde ich aufpassen
Hallo Lukas,
tut mir leid, ich kenne mich nicht mit Hartz IV aus, nur Obdachlosigkeit. Aber probier doch mal http://www.hartz4hilfthartz4.de!
Beste Grüße
Franziska
Hallo,
habe leider keine Ahnung-
Hallo,
die Warmwasserbereitung ist im Haushaltsstrom aus dem Regelsatz nicht enthalten. Hierfür haben die Jobcenter einen Betrag in Höhe von mtl. 8,90 € (Haushaltsvorstand) zzgl. ca. 3,50 € (Haushaltsmitglied) zu bewilligen.
Bzgl. der Bodenheizung hat das JC die Kosten vollständig zu übernehmen. Der Rechnungsbetrag der Jahresverbrauchsabrechnung wird um die Beträge gekürzt, die das JC vorher als mtl. Abschlag geleistet hat. Der Restbetrag muß bis maximal zum Datum der Fälligkeit bewilligt und ausgezahlt werden. Sollten die Kosten zu hoch sein, hat das JC die Möglichkeit, die Angemessenheit zu prüfen und ggfls. eine Senkung der Kosten zu verlangen. Dürfte aber bei Heizung mit Strom schwer möglich sein. Bewilligt werden muß AUF JEDEN FALL!
Hallo Lukassss333,
da ich auch einen Durchlauferhitzer habe, bekomme ich pro Monat 8,76€
für das Warmwasser. Im regelsatz sind 24€ für energie enthalten.Das ist für 1ne Person gerechnet.
Schau mal im Internet nach, Die zusammensetzung des Hartz4 Satzes, ist dort genau erläutert.
Ich zahle für mich als alleinige Person 70€. Viel Glück Angie
Hallo - zunächst mal, wenn Wasser mit einem Boiler oder durchlauferhitzer betrieben , bzw. erwärmt wird, erhält man 8 Euro Zuschlag pro Monat . Der Strom dafür muss aber von euch slebst gezahöt werden. anders ist es bei einer Heizung, die mit Strom betrieben wird. Hier hat das Amt eine Vorgabe, wieviel ein 2 Personenhaushalt mit Stromheizung für eine Wohnungsgröße wie die Eure verbraucht. Und nur dieser Verbrauch wird vom amt übernommen. Die Rate wird zunächst komplett übernommen (wenn die nicht ungewöhnlich hoch ist). Dann bekommt ihr ja eine Abrechnung . Habt ihr eine Nachzahlung zu leisten, dann zahlt das Amt nur so viel, wie eben vorgegeben ist - ist also mehr verbraucht worden, müsst ihr den Rest selbst zahlen. habt ihr aber eine Rückzahlung , dann muss das komplett an das Amt zurück gegeben werden, denn die zahlen euch ja auch monatlich die Rate. Auch die rückzahlung, die ihr jetzt erwartet,müßt ihr dem Amt angeben, das wir als einkommen gezählt und euch vom Hartz4 Satz abgezogen. Lg.
Hallo,
Heizkosten muß das Amt in voller Höhe übernehmen, sofern sie nicht unangemessen hoch sind.
Wegen der unterschiedlichen Energiepreise sind die Heizkosten, die als angemessen gelten, von Ort zu Ort unterschiedlich.
Sonstige Energiekosten (sogenannte Kochfeuerung, Warmwasserzubereitung und den Betrieb elektrischer Geräte) sind im Regelsatz enthalten.
Wenn das Amt der Meinung ist, es werde zuviel Heizenergie verbraucht, dann schickt es einen Brief und spricht von „unwirtschaftlichen Verhalten“.
Wenn Sie der Meinung, dass Ihre Heizkosten nicht unangemessen hoch sind, oder es nicht Ihre Schuld ist, dann sollten Sie zu dem Vorwurf -Sie hätten sich unwirtschaftlich verhalten- unbedingt Stellung nehmen.
Bei der Stellungnahme, die also sehr wichtig ist um eine Kürzung von vornherein zu verhindern, sollten Sie Gründe für den hohen Heizungsverbrauch angeben.
Z.B. Bauzustand des Hauses (fehlende Wärmeisolierung, einfachverglaste oder undichte Fenster), die Lage der Wohnung (Keller- oder Dachgeschoßwohnung, viele Außenwände), erhöhter Wärmebedarf (Krankheit oder Behinderung von Haushaltsmitgliedern und Klein- bzw. Krabbelkinder), besondere Wetterlagen, die mehr Heiztage als üblich fordern (strenger Winter, ein Jahr mit weniger Sonnentagen oder geringer Durchschnittstemperatur).
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.
Hallo lukassss333,
über den Anteil von Haushaltsstrom und Heizstrom weiß ich leider nichts!
MfG
Leider kann ich ihnen nicht helfen!
Sie sollten beim Sachbearbeiter vorsprechen, ob die Bodenheizung, für die Sie einen separaten Zähler haben und getrennt abgerechnet wird, als Heizkosten berücksichtigt werden können. Eine etwas ungewöhnliche Heizung.