Stromanbieter zahlt Gutschrift nicht

HAllo zusammen,

folgendes: A hat zum 1.9.22 seinen Grundversorger für Strom gewechselt und ist zu einem Ökostromanbieter umgezogen. Die Abschläge werden eingezogen. (war auch gar nicht anders möglich).
Im Nov. 22 erfolgt die Ablesung. Anfang Dezember erstellt der Stromversorger die Abrechnung, welche mit einem Guthaben von ca. 30 € für A endet und dem Hinweis, dass der Betrag zum 2.1.23 überwiesen wird. A entdeckt allerdings einen Fehler in der Abrechnung (welcher ihm noch ca. 5€ mehr Gutschrift zusprechen würde) und teilt dieses dem Stromversorger mit. Dieser teilt ebenfalls per Mail mit, das er sich darum kümmert und in Kürze eine Antwort gegeben wird- das war Mitte Dezember 22. Anfang Januar fragt A per Mail nach- keine Reaktion.
Am 23. Januar fragt A per Telefon nach (immerhin, man erreicht schnell jemanden). Der Bearbeiter gibt an, dass er in der Buchhaltung nachfragen wird und schickt am selben Tag eine Mail, dass es leider noch nicht bearbeitet wurde. Man wird es in den nächsten Tagen bearbeiten. am 8.2. fragt A wieder per Telefon nach, weil keinerlei Rückmeldung und keinerlei GUtschriftzahlung erfolgte. Wieder gibt der Mitarbeiter an, dass er in der Buchhaltung nachfragen wird und er wird sich melden…
Welche Möglichkeiten hat A, wenn einfach vom Stromversorger nichts gezahlt bzw. keine neue Abrechnung erstellt wird.
Gruß pucky

Warte noch ab, sooo lange ist das noch nicht her und das mit dem Abrechnungsfehler sagst Du, es muss doch erst noch überoprüft werden.
Sehr wahrscheinlich prüft man noch die Gesamtabrechnung und will nicht stückweise zahlen.

Grundsätzlich müsste man den Rechtsweg beschreiten, also vorher Frist setzen und die abwarten,danach dann Zahlungsklage direkt oder über Mahnbescheid. Da würden immer Kosten für Dich anfallen (erst einmal als Vorkasse)

Ist ärgerlich, aber doch hoffentlich kein Weltuntergang.

MfG
duck313

Dann könnten sie ja schreiben „leider ist unsere Bearbeitungsfrist derzeit 3- 6 Monate“ und nicht „wir antworten Ihnen in Kürze“. Sicherlich werde ich wegen 35 € nicht gezahltem Guthaben nicht verhungern, aber ich frage mich schon, ob es nicht eine Masche ist, bei so einem geringen Betrag nicht zu reagieren, weil sie wissen bzw. sich denken können, dass ein Kunde deswegen kein Mahnverfahren anstrengt.
Grüße
pucky

Solche Kinkerlitzchen manuell in die Hand zu nehmen und bestimmten Texten zuzuordnen, wäre selbst dann viel zu teuer, wenn die komplette Debitorenbuchhaltung in Pakistan angesiedelt ist.

Bei den Leuten ist grade alles knapp vorm Überkochen oder schon dran, weil man die berühmte Strompreisbremse und alle übrigen Maßnahmen in diesem Kontext in Abrechnungen und Neufestsetzung von Abschlagszahlungen bei den Bestandskunden integrieren muss, da ist ganz schlicht keine Zeit für so ein Zeugs. Auch den Standardtext „wir antworten Ihnen in Kürze“ zu ändern, wäre viel zu aufwändig.

Beiläufig: Bei Behörden darf von „Untätigkeit“ gesprochen werden, wenn sie sechs Monate lang an einer Sache nichts machen.

Außerdem geht es bei Deiner Hungersnot nicht um 35, sondern um 5 €.

Das hast Du jetzt eben davon.

Schöne Grüße

MM

Na ja, da sind aber die 30 Euro auch noch nicht angekommen.

Das erinnert mich an meine Rechnungen an ein Landgericht eines anderen Bundeslandes. Übrigens immer noch offen.

Erster Auftrag: ein handgeschriebener Brief, nicht kalligraphisch geschrieben, und darüber hinaus so voller Fehler, dass ich deutlich länger als üblich dran gesessen habe. Aufgrund dessen habe ich den erhöhten Zeilensatz in Rechnung gestellt. Rechnung vom 19.12., zahlbar bis 18.01. Irgendwann im Januar, ich mache keinen Eingangsvermerk drauf, da normalerweise nicht nötig), bekomme ich einen Brief vom besagten Landgericht, bzw. von der gemeinsamen Anweisungsstelle der verschiedenen Gerichte, datiert mit 10.01., dass sie „heute“ meine Rechnung vom 19.12. „zur Anweisung gebracht“ hat, und das Zeilenhonorar konnte nicht gewährt werden, da keine Anhaltspunkte blabla … also wurde der Rechnungsbetrag um ca. 20 Euro gekürzt. Fand ich schon mal nicht so toll. Als am 20.01. weder der vollständige noch der gekürzte Rechnungsbetrag auf meinem Konto eingegangen waren, dachte ich, ich rufe die Dame an und frage nach, wo das Geld bleibt, immerhin 10 Tage nach der angeblichen Anweisung. Und wenn ich schon angerufen habe, sagte ich, dass ich mir gewünscht hätte, sie hätten vor der Kürzung nach den Gründen gefragt, dann hätte ich das noch begründen können. Ja, warum ich das Geld noch nicht hatte, wusste sie nicht, aber ich soll ihr die Gründe schriftlich schicken, dann kümmert sie sich darum. Am selben Tag ging der Brief raus, mit dem nun auch schriftlichen Hinweis, dass noch nicht mal der gekürzte Betrag eingegangen ist. Nichts geschah.
Anfang des Jahres bekam ich einen Folgeauftrag, Rechnung vom 4.01., fällig am 3.02. Diesmal nichts Besonderes, Auftrag war in gedruckter Form, kein erhöhtes Honorar, alles einfach (dachte ich!). Aber auch der 3.02. verging, weder Geld vom Erstauftrag noch vom Zweitauftrag (übrigens bis heute noch nicht!).

Vorgestern rief ich die Dame an, um mich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Sie sei dafür nicht direkt zuständig, ich müsse in der Geschäftsstelle des Landgerichts anrufen und dort fragen, ob mein Brief eingegangen ist und an sie weitergeleitet wurde. In der Geschäftsstelle die nächste ahnungslose Person, die sich auch für nicht zuständig erklärte, irgendwann werde ich mein Geld schon bekommen. Es sei etwas hin und her gegangen wegen der Kürzung, und da hatte auch noch ein Rechtspfleger seine Hände im Spiel und dann wieder Geschäftsstelle und dann wieder gemeinsame Anweisungsstelle und Buchhaltung und hin und her. Als ich sie darauf ansprach, dass die zweite Rechnung auch überfällig ist, erzählte sie mir irgendwas von wegen dass ja eins nach dem anderen abgearbeitet wird (hä? es waren zwei vollkommen voneinander unabhängige Vorgänge), und überhaupt wisse sie, dass das Gericht so ca. sechs Woche im Rückstand sei. :open_mouth: Hmm, gerechnet ab Rechnungsdatum oder ab Fälligkeitsdatum? :thinking:

Der Hammer war, als ich auf die Zahlung einer Rechnung an ein Amtsgericht wartete. Rechnung vom 16.11. Ca. Mitte Januar, nach diversen E-Mails und Telefonaten, erfahre ich, dass weder meine Rechnung noch die Übersetzung aufzufinden seien. Also zwei Monate war niemandem aufgefallen, dass noch ein unerledigter Auftrag vorliegt. Ich möchte nicht wissen, was da noch so alles rumliegt …

Kann ich das Landgericht mit einer Untätigkeitsklage behelligen? :rofl: Obwohl die Dame vorgestern am Telefon meinte, ich soll halt nochmal anrufen, wenn in den nächsten 10 Tagen nichts angekommen ist.

JA, es geht um den Gesamtbetrag, der bisher nicht gezahlt wurde, also mind. 30 €, und nach meiner Meinung ca. 35 €.
Und wenn ich jemanden am Telefon habe, bzw. der mir dann per Mail mitteilt, dass es in den nächsten Tagen bearbeitet wird, kann ich nicht erkennen, was es für eine Mehraufwand bedeuten würde, wen er statt dessen schreibt die Bearbeitung dauert mind. noch 6 Wochen.
und was heißt „das hast du jetzt eben davon“?- Schön blöde, den Stromanbieter zu wechseln? Oder selber schuld, wenn man eine Abrechnung beanstandet- so was macht man ja nicht, sondern man soll froh sein, wenn man überhaupt eine Abrechnung erhält?
Sachen verjähren ja auch…
Viele Grüße
pucky

bedeutet so viel wie (z.B.) Strg+F5. Dass persönlich auf Deine Wünsche zugeschnittene Lyrik verfasst wird, dauert sehr viel länger.

Je mehr man die Leute mit Blabla aufhält, desto weniger kommen sie zu ihrer Arbeit.

Und Du weißt „ja“ auch, wann das der Fall sein wird und wie man in diesem Fall den Ablauf der Frist hemmen kann.

Das heißt, dass die zeitraubende manuelle Bearbeitung Deiner 5 €, von denen noch keineswegs klar ist, ob sie Dir zustehen oder nicht, genau jetzt, wo alle Versorger vollständig mit dem Integrieren der Preisbremsenrituale ausgelastet sind, eben die Zeit braucht, die sie braucht.

Du könntest Dich mal von der Vorstellung eines großen Kontors, in dem viele fleißige Bienelein emsig tippen, verabschieden: Das war in den 1950er Jahren.

Schöne Grüße

MM