Na ja, da sind aber die 30 Euro auch noch nicht angekommen.
Das erinnert mich an meine Rechnungen an ein Landgericht eines anderen Bundeslandes. Übrigens immer noch offen.
Erster Auftrag: ein handgeschriebener Brief, nicht kalligraphisch geschrieben, und darüber hinaus so voller Fehler, dass ich deutlich länger als üblich dran gesessen habe. Aufgrund dessen habe ich den erhöhten Zeilensatz in Rechnung gestellt. Rechnung vom 19.12., zahlbar bis 18.01. Irgendwann im Januar, ich mache keinen Eingangsvermerk drauf, da normalerweise nicht nötig), bekomme ich einen Brief vom besagten Landgericht, bzw. von der gemeinsamen Anweisungsstelle der verschiedenen Gerichte, datiert mit 10.01., dass sie „heute“ meine Rechnung vom 19.12. „zur Anweisung gebracht“ hat, und das Zeilenhonorar konnte nicht gewährt werden, da keine Anhaltspunkte blabla … also wurde der Rechnungsbetrag um ca. 20 Euro gekürzt. Fand ich schon mal nicht so toll. Als am 20.01. weder der vollständige noch der gekürzte Rechnungsbetrag auf meinem Konto eingegangen waren, dachte ich, ich rufe die Dame an und frage nach, wo das Geld bleibt, immerhin 10 Tage nach der angeblichen Anweisung. Und wenn ich schon angerufen habe, sagte ich, dass ich mir gewünscht hätte, sie hätten vor der Kürzung nach den Gründen gefragt, dann hätte ich das noch begründen können. Ja, warum ich das Geld noch nicht hatte, wusste sie nicht, aber ich soll ihr die Gründe schriftlich schicken, dann kümmert sie sich darum. Am selben Tag ging der Brief raus, mit dem nun auch schriftlichen Hinweis, dass noch nicht mal der gekürzte Betrag eingegangen ist. Nichts geschah.
Anfang des Jahres bekam ich einen Folgeauftrag, Rechnung vom 4.01., fällig am 3.02. Diesmal nichts Besonderes, Auftrag war in gedruckter Form, kein erhöhtes Honorar, alles einfach (dachte ich!). Aber auch der 3.02. verging, weder Geld vom Erstauftrag noch vom Zweitauftrag (übrigens bis heute noch nicht!).
Vorgestern rief ich die Dame an, um mich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Sie sei dafür nicht direkt zuständig, ich müsse in der Geschäftsstelle des Landgerichts anrufen und dort fragen, ob mein Brief eingegangen ist und an sie weitergeleitet wurde. In der Geschäftsstelle die nächste ahnungslose Person, die sich auch für nicht zuständig erklärte, irgendwann werde ich mein Geld schon bekommen. Es sei etwas hin und her gegangen wegen der Kürzung, und da hatte auch noch ein Rechtspfleger seine Hände im Spiel und dann wieder Geschäftsstelle und dann wieder gemeinsame Anweisungsstelle und Buchhaltung und hin und her. Als ich sie darauf ansprach, dass die zweite Rechnung auch überfällig ist, erzählte sie mir irgendwas von wegen dass ja eins nach dem anderen abgearbeitet wird (hä? es waren zwei vollkommen voneinander unabhängige Vorgänge), und überhaupt wisse sie, dass das Gericht so ca. sechs Woche im Rückstand sei. Hmm, gerechnet ab Rechnungsdatum oder ab Fälligkeitsdatum?
Der Hammer war, als ich auf die Zahlung einer Rechnung an ein Amtsgericht wartete. Rechnung vom 16.11. Ca. Mitte Januar, nach diversen E-Mails und Telefonaten, erfahre ich, dass weder meine Rechnung noch die Übersetzung aufzufinden seien. Also zwei Monate war niemandem aufgefallen, dass noch ein unerledigter Auftrag vorliegt. Ich möchte nicht wissen, was da noch so alles rumliegt …
Kann ich das Landgericht mit einer Untätigkeitsklage behelligen? Obwohl die Dame vorgestern am Telefon meinte, ich soll halt nochmal anrufen, wenn in den nächsten 10 Tagen nichts angekommen ist.