Stromanbieterwechsel: alter Stromversorger verzögert Ummeldung?

Hallo, ich hab mal eine Frage zu folgendem Verlauf:
am 2022.02.18 Stromvergleich:de mit dem Wechsel von Anbieter A zu Anbieter X beauftragt.

Bestätigung am 18.02. via mail erhalten. Dann kein Lebenszeichen mehr.
am 28.02. nochmal tel. bei Anbieter X nachgefragt: dort hiess es, Anbieter A könne die Meßstelle nicht zuordnen, der Verbraucher sei unbekannt! Dann nochmal tel. alle Daten (Zähler-Nr, Meßstelle, etc pp) abgeglichen, die Dame wolle sich darum ‚kümmern‘…
Am 06.03. dann von Anbieter X Anmeldung und Anbieter A Abmeldung zum 2 0 2 3 .02.01 erhalten!

Fragen:

  1. Warum soll der Vertrag erst 2023 laufen?? (gängige Praxis?)
  2. Kündigungs-Frist 14 Tage ab Vertragsbestätigung - also seit gestern?
  3. Strompreise 2023 tendenziell noch höher als jetzt? (vermutlich)
    muss jetzt ein Anwalt die Sache klären? Oder gibt es eine Beratungsstelle von höherer Institution??

vielen Dank

Servus,

Du hast zwei wichtige Sachen vergessen:

  1. Du hast einen Vertrag mit einem Unternehmen, das Dich mit Strom versorgt. In diesem Vertrag sind u.a. eine Laufzeit und Kündigungsmodalitäten vereinbart. Wenn Du nicht sagt, was da drin steht, kann es keiner erraten.

  2. Um Deine Verträge kümmerst Du Dich am besten selbst und überlässt das nicht irgendwelchen halbseidenen Zufallsbekanntschaften „aus dem Internet“.

Schöne Grüße

MM

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Sorry, zu 1. ausserordentliches Kündigungsrecht, wegen unverhofft schnell und stark angestiegener Strompreise! (kennt das hier keiner???)

  1. keine Hilfestellung, zu dr Frage ob man jetzt einen Anwalt aus eigener Tasche braucht, oder ob es Institutionen (staatl. amtl. öffentl. was-auch-immer?) ???

Ich hatte auch nicht vor Details hier offenzulegen. Aber eine Beratung, wie man jetzt genau vorzugehen hätte, würde ich erwarten, bin wohl falsch hier??

Hallo,

bei einer außerordentlichen Kündigung wegen Preiserhöhung mußt du selbst kündigen - eine Beauftragung zB an einen neuen Anbieter ist nicht rechtswirksam.

Der bisherige Anbieter hat offensichtlich die ihm von einem Beauftragten übermittelte (rechtsunwirksame) fristlose Kündigung in eine (durch Übermittler rechtswirksame) fristgerechte Kündigung „umgedeutet“.

Ob bei dem Vorgang der Vermittler seriös gearbeitet hat und Dich auf diesen Unterschied hätte hinweisen müssen (bzw. darauf rechtswirksam hingewiesen hat), kann dann nur ein Fachmensch beurteilen, der den ganzen Vorgang einsehen kann.

&tschüß
Wolfgang

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Das kennt hier fast jeder, es geht um eine Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. - so die wörtliche Formulierung.

Und ja, außer Dir selbst oder Dir selbst mit Unterstützung eines Rechtsanwalts gibt es da niemanden, der was machen kann.

Deswegen habe ich das ja geschrieben:

Schöne Grüße

MM

Wenn du so zickig bist, ja.

wo soll ich zickig sein??? weil ich was vergessen hab? oder im gleichen Ton zurückgegeben habe?
nebenbei:
die Kündigungsfrist wäre bis zum 28.02. gelaufen, aber das spielt jetzt wahrscheinlich auch keine Rolle mehr

Ps: „halbseiden“ ist gut, so seh ich das hier inzwischen auch, da ist ja der ton bekanntlich auch etwas rauher