Hallo,
irgendwo bei euch im Dorf oder im Viertel sitzt ein Trafo, der einige Hundert Wohnungen versorgen kann.
Wenn dort eine Schutzvorrichtung auslöst, gibt es eine Wahrscheinlichkeit, dass der Netzbetreiber das gemeldet bekommt. Aber nicht alle Betreiber haben das - und auch nicht immer überall.
Von dort gehen Kabel zu Straßenverteilern, da sitzen auch noch mal Sicherungen drin.
Die werden meines Wissens nach nie überwacht.
Und dann gibt es noch Muffen in der Straße, in denen Kabel verbunden sind.
Bei Fehlfunktionen dort gibt es auch keine automatische Meldung.
Als Letztes gibt es noch im Haus die Anschusssicherungen, für die es auch keine Überwachung gibt.
Also: Immer anrufen.
Wenn man länger als eine Minute in der Warteschleife hängt, dann rufen da bereits genug andere Leute an, dann nicht nochmal anrufen.
Bei einem Stromausfall haftet der Netzbetreiber nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Bei Schäden durch Überspannung auf Grund von Fehlern im Netz (etwa ein lose Verbindung des Neutralleiters) haftet der Netzbetreiber nach den Regeln des Produkthaftungsgesetzes.
(Kein Witz.)
Überspannung durch Blitz ist hingegen wieder höhere Gewalt. Außer, der Netzbetreiber hat eine Freileitung ganz oben auf einem Berg verlegt, ohne an Blitzschutz zu denken - das wäre grob fahrlässig.