Stromdiebstahl = fristlose Kündigung?

Hallo,
nachdem es schon einige Differenzen mit meinem Vermieter gab, haben wir nun eine Stromnachzahlung von über 500€ erhalten (zu Zweit). Da wir beide ziemlich viel unterwegs eine absolut unrealistische Summe.
Aus diesem Grund haben wir unseren Hauptzähler mal ausgeschaltet und Überraschung, der Stromzähler dreht weiter.
Mit EON haben wir schon telefoniert. Dies sei Sache zwischen Vermieter und Mieter. Mein Vermieter lässt nicht wirklich mit sich reden, wir hatten schon einen Zwischenfall, bei der er handgreiflich werden wollte und naja, wie gesagt einige Differenzen.
Fakt ist, dass unser Strom abgezapft ist. Die Heizung hängt dran und zu großer Wahrscheinlichkeit eine kleine Wohnung, in dem die Eltern des Vermieters für ca. 1 halbes Jahr gewohnt haben.

Haben wir damit das Recht auf eine fristlose Kündigung?
Es wäre echt klasse, wenn uns Jemand helfen könnte.

Danke schon mal.

Hallo,

fristlose Kündigung: Ich denke bis Du verwertbaren Nachweis für den Diebstahl erlangst, kannst Du auch ordentlich kündigen (3 Monate).
Auf alle Fälle von Elektriker oder noch besser von Gutachter feststellen lassen ob tatsächlich Strom außerhalt Deiner Wohnung über Deinen Zähler läuft.
Sollte der Vermieter glaubhaft machen können dass er davon nichts wusste (kann immer sein wenn das ein Handwerker gemacht hat), fällt warscheinlich die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung weg. Auf alle Fälle müsste er den Strom erstatten (rückwirkend), evtl. muss das geschätzt werden.
Anwalt könnte hier schon ratsam sein!

Viel
Erfolg!

Hallo, da sollten sie auf jeden Fall zum Anwalt. Wenn bewiesen werden kann, dass Sie hier betrogen wurden, dann zahlt die Anwaltskosten der Vermieter. Die Frage nach den Kosten bzw. wer sie übernimmt, sollte die erste Frage beim Anwalt sein. Fristlos zu kündigen sollte möglich sein. Es geht dann ja auch um Schadenersatz und ggf. Anzeige

Hallo,
zunächst einmal ist anzuraten gegen die Nachzahlung schriftlich beim Vermieter Widerspruch einzulegen und Ihn aufzufordern zu erläutern wie sich die Kosten zusammensetzen und welche Räume über diesen Zähler gemessen werden und wie der Verbrauch der anderen Wohnung berücksichtigt wurde. Natürlich muss hier auch eine FRist gesetzt werden.
Vielleicht gibt es tatsächlich eine plausible Erklärung oder dem Vermieter ist bislang ein Fehler unterlaufen und man gibt ihm die Möglichkeit diesen zu korrigieren.
Auch Vermieter sind nur Menschen, denen auch mal fehler unterlaufen können.
Falls das zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führt, muss der Mieter erstmal nachweisen, dass es sich tatsächlich um Stromdiebstahl handelte.
Wegen falscher Betriebskostenabrechnung kann zumindest nicht fristlos gekündigt werden.

Guten Tag,

ich würde mich mit dieser Angelegenheit ganz schnell an den Mieterverein wenden und gleichzeitig sofort Widerspruch beim Vermieter gegen diese Nachzahlung einlegen.
Irgend etwas schein mit dem Stromzähler wirklich nicht in Ordnung zu sein, doch der Nachweis liegt leider bei ihnen. Gleichzeitig würde ich mich diesbezüglich auch noch einmal mit dem Stromanbieter in Verbidnung setzten bzgl. Nachweis angezapfter Strom und evtl. Überprüfung des Stromzählers.
Meiner Meinung nach rechtfertigt das momentan aber noch keine fristlose Kündigung, doch sollten Sie sich diesbezüglich wirklich dringend vom Mieterverein beraten lassen.

MfG

petra0801

Hallo,

Da die beweislage nicht eindeutig ist und der vm bis dahin nicht belangt werden kann und somit auch nicht fristlos gekündigt, würde ich sagen, nein. Aber klärt so etwas besser mit dem örtlichen mieterverein. Macht Fotos etc… !!!

Viel Erfolg!
Mannheim13

Werter Fragesteller!
Vorab, ich bin kein Rechtsanwalt und auch kein Schiedsmann; ich bin nur ein Mieter; hier zählt nur meine Meinung!
Für Ihren Fall trifft zu der § 536 BGB a-d.
Für eine Kündigung wegen mangelndem Vertrauen gegenüber Ihrem Mieter gucken Sie bitte in den § 543 in seiner Gänze!
Sichern Sie sich bei Ihrem Stromversorger die Beweise für ein unkorrektes Verhalten Ihres Mieters. Sie werden wohl klagen müssen, dazu brauchen Sie einen RA.
Es ist eine Sauerei, die Ihr Vermieter da verbrochen hat. Gegen die Rechnung erheben Sie Einspruch, mit Begründung. Bei so einem Vermieter hilft nur die fristlose Kündigung.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben, „Gr0ßer Sucher“.

Dies lässt keine sofortige Kündigung zu. Da es sich hier um Stromdiebstahl handelt, wäre eine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Es handelt sich schließlich um Diebstahl. Auf Grund der Differnzen kann man lediglich fristgerecht kündigen, i.d. R. wären das 3 Monate.

Hallo,

also Stromdiebstahl muss erstmal nachgewiesen werden, das ist relativ schwierig und dauert wrs länger als wenn ihr einfach in der Frist kündigen würdet.

Wenn ihr frislos kündigen wollt würde ich einfach auf Unzumutbarkeit der Weiterführung der Mietverhältnisses plädieren. So wie ihr die Vorfälle (handgreiflichkeit) des Vermieters schildert würde das auch bei Gericht durchgehen.

LG

Wenn ihr den Betrug nachweisen könnt, solltet ihr den Dieb wegen Diebstahl anzeigen und natürlich sofort kündigen.

Hallo,

Im Netz wird die Frage meisten in anderer Richtung diskutiert. Aber ein Recht auf fristlose kündigung durch den Mieter ist ja rein rechlich gleich wie für den Vermieter.
ist der Stromdiebstahl bewiesen und sind Sie der betroffene - und das sind Sie ja - könnten Sie fristlos kündigen.
Allerdings wird die Frage, ob vorab eine Abmahnung erfolgen muss, kontrovers beantwortet. Die meisten Links im Internet sind der Meinung, dass eine Abmahnung sinnvoll ist, weil die Rechtssprechung nicht eindeutig ist. (siehe zum Beispiel unter http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/stromd…) Der Schaden muss erheblich sein, wenn von einer Abmahnung abgesehen werden kann. Wie Richter entscheiden, ist leider nicht vorherzusehen. (siehe zum Beispiel http://www.frag-einen-anwalt.de/Kuendigung-wegen-Str…)

Ich glaube jedoch, dass das kein absichtliche Umleitung ist sondern die Stromleitungen nicht korrekt getrennt sind. In älteren Häusern ist oft der Stromkreislauf über einen einzigen Zähler gelaufen. Da könnte doch sein, dass Ihre Wohnung eben noch mit der Dachwohnung zusammengeschlossen ist. Dem Vermieter nachzuweisen, dass der Zustand Absicht oder absichtliche Täuschung ist, wird wohl schwierig sein.Das bleibt aber ein Mangel.
Der Strom für eine Heizung - der ja anscheinend wirklich über Ihren Zähler läuft - macht erkleckliche Kosten aus - je nach Anlage und Pumpe. (vgl. http://www.haus-verwalter.de/index.php?option=com_co…) oder http://www.strominventur.de/stromverbrauch/heizung/s…)
Dem könnte ja mit einem Zwischenzähler abgeholfen werden - Aufwand für den vermieter wäre nicht groß

Sie könnten ja dem Vermieter eine schrifliche Abmahnung schicken (ich empfehle Einwurfeinschreiben - gilt eigentlich immer als zugestellt oder Einwurf mit unabhängigen Zeugen in den Briefkasten)

  1. ihn auffordern, die Stromanlage zu überprüfen und gegebenenfalls die anlage korrekt installieren zu lassen. Das kann aufwendig sein,
  2. ihn auffordern, zumindest geeichte Zwischenzähler installieren zu lassen.
  3. da die Heizung über Ihren Zähler läuft, können Sie den Vermieter auffordern, seinen bisherigen Anteil des Heizungsstroms zu übernehmen. Betriebsstromkosten sind normalerweise ein Posten in der Heizkostenabrechnung. (Ich würde an Ihrer Stelle aber keine messungen an der Heizanlage machen, die gehört ja dem Vermieter, sondern schätzen Sie die Kosten nach den Heizkosten mit z.B. 6% der Gesamtheizkosten. Ihr Anteil ist dann folglich 6% ihrer eigenen Heizkosten)
  4. Kündigen Sie eine Mietminderung nach gesetzter Frist an. Die Höhe könnten Sie ja nach den auflaufenden Betriebsstromkosten vornehmen (vgl. http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/mie…)
  5. Wie Sie die aufgelaufenen Stromkosten für die Heizung einfordern, bin ich mir nicht sicher. Sie haben wahrscheinlich einen Schadenersatzanspruch. Setzen Sie dem Vermieter eine Frist.

Sollte das nicht fruchten, könnten Sie fristlos kündigen.
"In besonders krassen Fällen, z. B. wenn der Mangel sich aus technischen Gründen gar nicht beheben lässt oder wenn ein Vermieter sich konstant weigert, den Mangel zu beseitigen, können MieterInnen den Mietvertrag auch kündigen - unter Umständen sogar fristlos. Dann muss der Vermieter für alle Folgeschäden - etwa die Umzugskosten - haften. Näheres zum Thema enthält der Ratgeber Kündigung. Achtung: Dies gilt nur bei besonders schwerwiegenden, z. B. gesundheitsgefährdenden Mängel! " (http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber…)

nur eine Meinung, ging nicht kürzer, aber trotzdem keine Rechtsberatung
Gruß Elfriede

Hallo,
das ist auf jeden Fall, wenn nachweisbar, also am besten auf Foto festhalten, ein Kündigungsgrund. Auch, dass der Vermieter handgreiflich wird ist ein Grund, die Wohnung fristlos zu kündigen. Hier ein Auszug:
„Verletzt ein Vertragspartner schuldhaft seine vertraglichen Verpflichtungen in solchem Maße, das dem anderen Teil die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann, besteht die Möglichkeit der fristlosen KÜndigung (nach §§ 554 a BGB). Hierunter fallen unter anderem:
die grobe und bewußte Beleidugung des Vertragspartners, die nicht auf einen momentanen Kontrollverlust zurückzuführen ist…“
Denke aber daran, dass muss alles SCHRIFTLICH festgehalten werden.
Ich hoffe, damit etwas geholfen zu haben und wünsche viel Glück bei der Suche nach einer neuen Wohnung.
MfG
Sabine Kruse

Hallo,

eine pauschale Bewertung ist schwierig, ohne alle Details zu kennen. Außerdem verstehe ich den Unterschied zwischen „Hauptzähler“ (für das ganze Haus?) und „Stromzähler“ (nur für eure Wohnung?) nicht.

Allgemein: bei ganz offensichtlicher falscher Schaltung (d.h. Stromzähler läuft, obwohl ALLE Verbraucher inkl. Kühlschrank etc. ausgesteckt sind) würde ich die Nachzahlung mit genau dieser Begründung verweigern und um genaue Aufschlüsselung bitten. Das geht in der Praxis nur, wenn die Wohnung (und nur die Wohnung) an einem eigenen Zähler hängt.

Für eine fristlose Kündigung müssen schon gravierende Gründe vorliegen, „nur“ ein Streit über Nebenkosten gehört nicht dazu. Ansonsten hast Du als Mieter - wenn kein Zeitmietvertrag o.ä. vorliegt - immer ein dreimonatiges Kündigungsrecht, egal wielange Du schon Mieter bist. Wichtig: immer alles nachweisbar machen, z.B. Einschreiben mit Rückschein. Die Porto-Mehrkosten sind bei so etwas gut investiert.

Viele Grüße,
FvS

Hallo,

die Frage kann ich leide nicht beantworten.

Gruß

Hallo, sehr schwierige Sache und echt der Hammer. Ich würde den Vermieter schriftlich auffordern diesen vermeindlichen Fehler zu beheben mit Fristsetzung.

Zur Kündigung kann ich nichts sagen - Gesetzliche 3 Mon.? mfg

Hallo,
der mögliche Stromdiebstahl scheint mir zunächst ein Fall für die Polizei zu sein. Die würde ich auf jeden Fall hinzuziehen.
Das das Vertrauensverhältnis bei Bestätigung des Verdachts gestört sein dürfte, scheint schon klar, bin mir aber nicht sicher, ob das ein Grund für eine fristlose Kündigung als Mieter ist.
Ich könnte mir aber vorstellen, daß der VM sich auf eine verkürzte Kündigungsfrist einlassen würde.

MfG