Hallo,
Im Netz wird die Frage meisten in anderer Richtung diskutiert. Aber ein Recht auf fristlose kündigung durch den Mieter ist ja rein rechlich gleich wie für den Vermieter.
ist der Stromdiebstahl bewiesen und sind Sie der betroffene - und das sind Sie ja - könnten Sie fristlos kündigen.
Allerdings wird die Frage, ob vorab eine Abmahnung erfolgen muss, kontrovers beantwortet. Die meisten Links im Internet sind der Meinung, dass eine Abmahnung sinnvoll ist, weil die Rechtssprechung nicht eindeutig ist. (siehe zum Beispiel unter http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/stromd…) Der Schaden muss erheblich sein, wenn von einer Abmahnung abgesehen werden kann. Wie Richter entscheiden, ist leider nicht vorherzusehen. (siehe zum Beispiel http://www.frag-einen-anwalt.de/Kuendigung-wegen-Str…)
Ich glaube jedoch, dass das kein absichtliche Umleitung ist sondern die Stromleitungen nicht korrekt getrennt sind. In älteren Häusern ist oft der Stromkreislauf über einen einzigen Zähler gelaufen. Da könnte doch sein, dass Ihre Wohnung eben noch mit der Dachwohnung zusammengeschlossen ist. Dem Vermieter nachzuweisen, dass der Zustand Absicht oder absichtliche Täuschung ist, wird wohl schwierig sein.Das bleibt aber ein Mangel.
Der Strom für eine Heizung - der ja anscheinend wirklich über Ihren Zähler läuft - macht erkleckliche Kosten aus - je nach Anlage und Pumpe. (vgl. http://www.haus-verwalter.de/index.php?option=com_co…) oder http://www.strominventur.de/stromverbrauch/heizung/s…)
Dem könnte ja mit einem Zwischenzähler abgeholfen werden - Aufwand für den vermieter wäre nicht groß
Sie könnten ja dem Vermieter eine schrifliche Abmahnung schicken (ich empfehle Einwurfeinschreiben - gilt eigentlich immer als zugestellt oder Einwurf mit unabhängigen Zeugen in den Briefkasten)
- ihn auffordern, die Stromanlage zu überprüfen und gegebenenfalls die anlage korrekt installieren zu lassen. Das kann aufwendig sein,
- ihn auffordern, zumindest geeichte Zwischenzähler installieren zu lassen.
- da die Heizung über Ihren Zähler läuft, können Sie den Vermieter auffordern, seinen bisherigen Anteil des Heizungsstroms zu übernehmen. Betriebsstromkosten sind normalerweise ein Posten in der Heizkostenabrechnung. (Ich würde an Ihrer Stelle aber keine messungen an der Heizanlage machen, die gehört ja dem Vermieter, sondern schätzen Sie die Kosten nach den Heizkosten mit z.B. 6% der Gesamtheizkosten. Ihr Anteil ist dann folglich 6% ihrer eigenen Heizkosten)
- Kündigen Sie eine Mietminderung nach gesetzter Frist an. Die Höhe könnten Sie ja nach den auflaufenden Betriebsstromkosten vornehmen (vgl. http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/mie…)
- Wie Sie die aufgelaufenen Stromkosten für die Heizung einfordern, bin ich mir nicht sicher. Sie haben wahrscheinlich einen Schadenersatzanspruch. Setzen Sie dem Vermieter eine Frist.
Sollte das nicht fruchten, könnten Sie fristlos kündigen.
"In besonders krassen Fällen, z. B. wenn der Mangel sich aus technischen Gründen gar nicht beheben lässt oder wenn ein Vermieter sich konstant weigert, den Mangel zu beseitigen, können MieterInnen den Mietvertrag auch kündigen - unter Umständen sogar fristlos. Dann muss der Vermieter für alle Folgeschäden - etwa die Umzugskosten - haften. Näheres zum Thema enthält der Ratgeber Kündigung. Achtung: Dies gilt nur bei besonders schwerwiegenden, z. B. gesundheitsgefährdenden Mängel! " (http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber…)
nur eine Meinung, ging nicht kürzer, aber trotzdem keine Rechtsberatung
Gruß Elfriede