Stromdiebstahl in Wohnpark

Ich wohne in einem Wohnpark mit ca. 100 Wohneinheiten. Die 100 Garagen haben meines Wissens keine Stromzähler. Man zahlt einfach eine Pauschale.

Neuerdings „tanken“ die Elektrofahrzeuge aber den (aus meiner Sicht) Allgemeinstrom.

Die informierte Hausverwaltung antwortet noch nicht mahl auf mein Schreiben.

Ich bin nicht gewillt, die „Tankfüllung“ der Elektrofahrzeug-Benutzer zu bezahlen.

Was kann ich tun?

Hi!

In einer Garage wir meist sehr wenig Strom gebraucht. Etwas Licht, elektrischer Toröffner, meinetwegen auch mal Staubstauger. Da kommen vermutlich keine 10€ im Jahr zusammen.

Wird ein E-Golf dagegen einmal komplett geladen, sind das bereits knapp 12€, bei nem Plugin-Hybriden immernoch 3€.

Es ist daher absolut verständlich, dass du das nicht zahlen willst.

Oft steht in den Verträgen doch drin, was man darf, und was nicht. Steht da nichts dazu, was man mit dem Strom in der Garage darf?

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Wie alt sind denn die Garagen? Falls es rechtlich keine Handhabe gibt einmal einen Sachverständigen fragen, ob so eine hohe dauerhafte Belastung der (alten?) Stromleitung nicht zu Brandgefahr führen kann, worauf die Nutzer evtl. verpflichtet werden nur Verbraucher bis zu einer gewissen Maximalleistung anzuschließen (was das Aufladen von e-Autos automatisch ausschließt).

Ansonsten kannst Du an 365 Tagen im Jahr in Deiner Garage eine Elektroheizung laufen lassen - wenn die Stromkosten für die Gemeinschaft dann in einem Jahr zehnmal so hoch ausfallen werden die anderen Bewohner auch einsehen, dass man Einzelzähler oder eine Stromentnahmebegrenzung braucht.

Das Problem ist, dass die Hausverwaltung auf keines meiner Schreiben antwortet.

Wenn ein von mir versendeter Brief ignoriert wird schicke ich meist kein Einschreiben sondern für rund 20 Euro gleich einen Gerichtsvollzieher der das Schreiben persönlich übergibt. Sowas machen die nämlich auch - und der Empfänger bekommt gleich den richtigen Eindruck.

Wenn dann am Jahresende die Stromrechnung astronomische Höhen erreicht, kann die Hausverwaltung sich nicht darauf berufen, nichts gewußt zu haben und ist evtl. haftbar.

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@ Desperado: Halte ich für keine so gute Idee.

Wer einen Brief absolut sicher zustellen möchte, nutzt stets die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Diese gibt es in der preiswerteren Variante als Zustellung durch Zustellungsurkunden oder eben für ebenfalls überraschend geringe Kosten als persönliche Zustellung.

Es wird nicht nur der Zugang des Schreibens gerichtsfest dokumentiert, sondern auch der Inhalt.

Zurück zum Thema:

Vermutlich handelt es sich um das Versäumnis des Vermieters, wenn keine Regeln zur Stromnutzung in den Garagen existieren. Die Nutzung zum Laden eines Fahrakkus ist dann auch kein Stromdiebstahl, sondern das Ausnutzen einer Vertragslücke.

Technisch reizt der Ladevorgang an einer Schukosteckdose einen normalen Stromkreis zu 60% aus.
Es wird kaum je Garage einen Stromkreis geben.
Wenn Garagenanlagen zum Beispiel in 6er-Reihen gebaut wurden, wird es wohl nur einen Stromkreis pro 6er-Reihe geben. Zwei Autos, die dort gleichzeitig laden, lösen bereits die Sicherung aus.

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Da die Autos jede normale Steckdose überlasten, wenn zwei gleichzeitig laden, wird es wohl zusätzliche Leitungen geben. Und wenn man die extra dafür gelegt hat, wird es auch Zähler geben. Also frag die Hausverwaltung, wie sich das verhält.

Welchen Teil von

und von

hast du nicht verstanden?

Der, in dem was von der nächsten Anfrage steht. Die mit dem Telefon.

Servus,

ich will nix Schlechtes unterstellen, aber es könnte vielleicht auch an den Schreiben liegen. Wenn Du magst, stell doch eines davon mit geschwärzten Namen und Adressen hier rein.

Ich komme deswegen drauf, weil ich kürzlich einen Vorgang mit einer Bundesbehörde auf dem Tisch hatte, der eigentlich eine Routinesache war, aber anders als die vier anderen sehr ähnlichen, die etwa gleichzeitig gelaufen waren, ewig und drei Tage dauerte und mit ständigen Haken und Ösen versehen war. Zufällig ist mir bei diesem Vorgang ganz am Anfang ein Dreizeiler aufgefallen, den eine Kollegin Duale Studentin verfasst hatte, in dem die Aufforderung der Behörde, ein bestimmtes Dokument in einer etwas geänderten Form vorzulegen (die es objektiv in diesem Zusammenhang nicht geben kann), von der Kollegin mit den Worten beantwortet wurde „Was wir dazu haben, liegt Ihnen bereits vor. Wenn Ihnen das nicht passt, kann ich es auch nicht ändern.“ - Sie hatte nichts Böses dabei gedacht, aber diese zwei Sätze erklärten alle Unannehmlichkeiten, Verzögerungen und Verkomplizierungen, die im folgenden 3/4 Jahr von der Behörde ausgebrütet wurden…

Also - wie gesagt, vielleicht lässt sich da auch was an Deinen Schreiben so gestalten, dass sie eher beantwortet werden. Zeich einfach mal her.

Schöne Grüße

MM

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Ich denke, dass mein Schreiben angemessen war.

Bleibt die Frage, ob der Adressat genauso denkt…