Stromsperre Ankündigung?

Schön, wenn die eigentliche Frage erst nachgereicht wird, nachdem man geantwortet hat. Ich hatte doch geschrieben „Wenn eine Situation eingetreten ist, in der der Versorger berechtigt ist, die Versorgung einzustellen.“ Dazu gehört selbstverständlich auch die notwendige Vorankündigung.

Die ist allerdings nicht in der Form zu lesen, dass der Versorger nur an exakt dem so berechneten Datum dann berechtigt ist, die Versorgung einzustellen, sondern, wie ebenfalls schon geschrieben: „kann er dies nach eigenem Belieben ab diesem Zeitpunkt jederzeit tun“. D.h. nach der Vorankündigung kann man sich nicht darauf verlassen, dass die Versorgung auch weiterhin aufrecht erhalten bleibt, nur weil der Sperrkassierer an genau dem Tag z.B. erkrankt war.

Danke für deine überaus freundliche Antwort.
Einen weiteren Kommentar spare ich mir mal.

Vielleicht solltest du die Ausgangsfrage nochmal lesen. Da stand auch nichts vom „Stromanbieter“.

Ja, Kindergarten. Damit könntest du Recht haben.
Und sonst so? Alles ok?

edit: jetzt ist mir klar, dass „Stromsperre“ ein eindeutiger Vorgang ist. Da ich mit sowas (auch im persönlichen Umfeld) noch nie betroffen war, habe ich das mit „Abschaltung“ interpretiert.

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Servus,

kann es sein, dass Du kein rechtliches, sondern ein sprachliches Problem hast?

Ganz ohne das modische quasi, das in Deinem Satz einmal mehr überhaupt nichts bedeutet: Die Aussage „Ab dem 22. Dezember werden die Tage wieder länger“ ist eine ganz präzise Aussage auf den Tag genau.

Warum soll die Ankündigung „Ab dem 35. Mai wird der Strom gesperrt“ denn nicht auf einen „genauen Tag“ bezogen sein?

Schöne Grüße

MM

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