Stromsperre Ankündigung?

Hallo,

muss bei einer stromsperrung der genaue Tag wenn der Strom abgestellt wird angegeben werden oder quasi nur „ab dem … wird der Strom gesperrt“ ?

Wenn eine Situation eingetreten ist, in der der Versorger berechtigt ist, die Versorgung einzustellen, kann er dies nach eigenem Belieben ab diesem Zeitpunkt jederzeit tun.

1 Like

Hallo,
wenn der Versorger eine Ankündigung macht, dann ist das eine geplante Maßnahme.
In der Regel bezieht sich so eine Abschaltung auf wenige Minuten oder Stunden.
Und ja, das Datum wird angegeben und der geplante Zeitraum.
Oder meinst du, der Versorger ist scharf auf den Inhalt deines Gefrierschrankes?

Sollte es sich um einen unangekündigten Stromausfall handeln, erfährst du im Voraus vermutlich keinen Zeitpunkt.

Ich habe gelesen, dass der Stromanbieter allerdings nochmal 3 Werktage vorher dies ankündigen muss.

Mal wieder Antwort völlig neben der Frage.
Kennst Du eigentlich den Unterschied?

und

1 Like

Wieviel Mahnungen auf rückständige Stromkosten hat der Stromanbieter Dir bereits geschickt?
War offensichtlich alles erfolglos und Du erwartest jetzt immer noch Entgegenkommen?
Nimm Kontakt mit dem Stromanbieter auf und vereinbare eine Ratenzahlung.

2 Like

Ich habe schon Kontakt aufgenommen. Jedoch war meine Frage/Aussage eine andere. Und zwar das ich gelesen habe, dass man anscheinend 3 Werktage vor der Stromsperrung nochmal eine Benachrichtigung bekommt. Mehr habe ich nicht geschrieben, liebe Gudrun.

Vielleicht magst Du die Quelle nennen, damit man deren Aussage besser prüfen kann.

1 Like

Naja. Habe einfach bei Google eingegeben „Ablauf einer Stromsperre“ und in jedem einzelnen Artikel steht, der genaue Ablauf wo unter anderem auch steht, dass der Anbieter spätestens 3 Werktage vor dem Sperrtermin (jetzt sind es glaub ich 8 Werktage) noch einmal eine Mitteilung schicken muss.

Schon klar.

Wo gelesen? Im Internet steht viel.

Besser ist der Blick ins Gesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/BJNR239110006.html

§ 19 Unterbrechung der Versorgung
[…]
(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen
[…]
(4) Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung ist dem Kunden acht Werktage im Voraus durch briefliche Mitteilung anzukündigen. Zusätzlich soll die Ankündigung nach Möglichkeit auch auf elektronischem Wege in Textform erfolgen. […]“

2 Like

Bitte einen konkreten Link, wo das mit den „3 Werktagen“ und „noch einmal“ und „muss“ steht.

hi,

is doch wurscht. Die 3 Tage beziehen sich auf eine frühere Fassung des §19. (bis 1.12.2021 ?)
Daher gibt es eben noch Seiten auf denen das so steht, was ja durchaus auch früher mal richtig war.

und es gibt auch Seiten, die angeben der Artikel in dem es noch falsch steht wäre top aktuell.

Internet eben.
Gepaart mit der Suche nach einem Strohhalm kann da nur Unfug bei rum kommen.

grüße
lipi

Vor allem stellt sich doch die Frage nach dem Unterschied. Wenn man nicht gerade dabei ist, sich eine dritte Niere wachsen zu lassen, machen einige Tage so auf lange Sicht nicht viel aus. Einkommen rauf oder Stromkosten runter - so einfach ist es, auch wenn es herzlos und zu einfach klingt.

2 Like

Ja. :wink:

Sollte @Klara2 sich ausgerechnet den google-Treffer mit der Anwalts-Hotline ausgesucht haben? Das ist der einzige mit „3 Tagen“, den ich gesehen habe. Sie schrieb aber „in jedem einzelnen Artikel“.
Und die Sache mit dem „noch einmal“ hätte mich auch interessiert. :wink:

Die StromGVV gilt nur für Kunden, die Strom im Rahmen der Grundversorgung bekommen.
Für alle anderen gilt nur das EnWG, welches diese zusätzliche Ankündigung 8 Tage zuvor nicht bestimmt.
Außerhalb der Grundversorgung gilt: Mitteilung mit Hilfsangeboten und Androhung der Abschaltung vier Wochen vor der Abschaltung - nach Ablauf der vier Wochen kann dann jederzeit die Sicherung gezogen werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41b.html

3 Like

Für mich war die Frage eben nicht so eindeutig.
Hätte da gestanden: Ich habe meine Rechnung nicht bezahlt, nun droht mir eine Stromsperre…
hätte ich nicht geantwortet.

Ah, alles klar.

Danke + Gruß

Was soll es denn sonst sein als ausstehende Stromkosten?
Es gibt keinen anderen Grund für eine angedrohte Stromsperre.

Von einer „Androhung“ habe ich nichts gelesen.
Eine Ankündigung erfolgt auch bei einer planmäßigen Reparatur, oder ist das eine Mitteilung?

Es ist mir wurscht, wie Du das Papier nennst.
„Planmäßige Reparatur“ vom Stromanbieter? Davon habe ich noch nie gehört.
Um den Kindergarten abzukürzen, empfehle ich, Dir die Unterschiede der Begriffe klarzumachen (siehe oben 20:46 h).