Hallo,
muss bei einer stromsperrung der genaue Tag wenn der Strom abgestellt wird angegeben werden oder quasi nur „ab dem … wird der Strom gesperrt“ ?
Hallo,
muss bei einer stromsperrung der genaue Tag wenn der Strom abgestellt wird angegeben werden oder quasi nur „ab dem … wird der Strom gesperrt“ ?
Wenn eine Situation eingetreten ist, in der der Versorger berechtigt ist, die Versorgung einzustellen, kann er dies nach eigenem Belieben ab diesem Zeitpunkt jederzeit tun.
Hallo,
wenn der Versorger eine Ankündigung macht, dann ist das eine geplante Maßnahme.
In der Regel bezieht sich so eine Abschaltung auf wenige Minuten oder Stunden.
Und ja, das Datum wird angegeben und der geplante Zeitraum.
Oder meinst du, der Versorger ist scharf auf den Inhalt deines Gefrierschrankes?
Sollte es sich um einen unangekündigten Stromausfall handeln, erfährst du im Voraus vermutlich keinen Zeitpunkt.
Ich habe gelesen, dass der Stromanbieter allerdings nochmal 3 Werktage vorher dies ankündigen muss.
Mal wieder Antwort völlig neben der Frage.
Kennst Du eigentlich den Unterschied?
und
Wieviel Mahnungen auf rückständige Stromkosten hat der Stromanbieter Dir bereits geschickt?
War offensichtlich alles erfolglos und Du erwartest jetzt immer noch Entgegenkommen?
Nimm Kontakt mit dem Stromanbieter auf und vereinbare eine Ratenzahlung.
Ich habe schon Kontakt aufgenommen. Jedoch war meine Frage/Aussage eine andere. Und zwar das ich gelesen habe, dass man anscheinend 3 Werktage vor der Stromsperrung nochmal eine Benachrichtigung bekommt. Mehr habe ich nicht geschrieben, liebe Gudrun.
Vielleicht magst Du die Quelle nennen, damit man deren Aussage besser prüfen kann.
Naja. Habe einfach bei Google eingegeben „Ablauf einer Stromsperre“ und in jedem einzelnen Artikel steht, der genaue Ablauf wo unter anderem auch steht, dass der Anbieter spätestens 3 Werktage vor dem Sperrtermin (jetzt sind es glaub ich 8 Werktage) noch einmal eine Mitteilung schicken muss.
Schon klar.
Wo gelesen? Im Internet steht viel.
Besser ist der Blick ins Gesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/BJNR239110006.html
„§ 19 Unterbrechung der Versorgung
[…]
(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen
[…]
(4) Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung ist dem Kunden acht Werktage im Voraus durch briefliche Mitteilung anzukündigen. Zusätzlich soll die Ankündigung nach Möglichkeit auch auf elektronischem Wege in Textform erfolgen. […]“
Bitte einen konkreten Link, wo das mit den „3 Werktagen“ und „noch einmal“ und „muss“ steht.
hi,
is doch wurscht. Die 3 Tage beziehen sich auf eine frühere Fassung des §19. (bis 1.12.2021 ?)
Daher gibt es eben noch Seiten auf denen das so steht, was ja durchaus auch früher mal richtig war.
und es gibt auch Seiten, die angeben der Artikel in dem es noch falsch steht wäre top aktuell.
Internet eben.
Gepaart mit der Suche nach einem Strohhalm kann da nur Unfug bei rum kommen.
grüße
lipi
Vor allem stellt sich doch die Frage nach dem Unterschied. Wenn man nicht gerade dabei ist, sich eine dritte Niere wachsen zu lassen, machen einige Tage so auf lange Sicht nicht viel aus. Einkommen rauf oder Stromkosten runter - so einfach ist es, auch wenn es herzlos und zu einfach klingt.
Ja.
Sollte @Klara2 sich ausgerechnet den google-Treffer mit der Anwalts-Hotline ausgesucht haben? Das ist der einzige mit „3 Tagen“, den ich gesehen habe. Sie schrieb aber „in jedem einzelnen Artikel“.
Und die Sache mit dem „noch einmal“ hätte mich auch interessiert.