Stromsperre! Wann kommt der Sperrkassierer?

Hallo liebe Community!

Ich habe eine ganz dringende Frage!

Ich bin mit meinen Abschlägen für Strom in Verzug. Mein Versorger ist die Rhein Energie.
Offener Betrag: Rund 320 Euro.

Ich habe gestern, am Samstag, den Brief für die Sperrankündingung mit Termin bekommen. Ich habe Gelegenheit bis heute (Sonntag!!!) den ausstehenden Betrag zu bezahlen, ansonnsten wird morgen (Montag) gesperrt. Der Brief wurde am 1. Mai (Feiertag!!!) erstellt.

Im Schreiben der Rehin Energie steht: Zitat: „Die Einstellung der Versorgung erfolgt am 07.05.2012 oder an einem der darauf folgenden Werktage.“ Zitat Ende.

Nun meine Frage: Wer hat Erfahrungen damit? Kommt der Sperrbeauftragte wirklich morgen oder erst paar Tage später. Ich könnte am Mittwoch auf jeden Fall bezahlen!!!
Und noch eine weitere Frage: Klingelt der Sperrbeauftragte nur bei mir, oder klingelt er sich auch durch die Nachbarschaft um sich Zugang zum Keller zu verschaffen?

Ich werde auf jeden Fall auch morgen früh direkt zur Rhein Energie fahren um mit denen zu sprechen das ich bis Mittwoch bezahle. Habe ich da überhaupt noch Chancen?

Danke für Eure Antworten!!!
LG HansBert

Hallo HansBert.

Ich habe gestern, am Samstag, den Brief für die
Sperrankündingung mit Termin bekommen. Ich habe Gelegenheit
bis heute (Sonntag!!!) den ausstehenden Betrag zu bezahlen,
ansonnsten wird morgen (Montag) gesperrt. Der Brief wurde am

  1. Mai (Feiertag!!!) erstellt.

Das könnte sich dadurch erklären, dass das Schreiben von deren EDV System automatisch erstellt wurde, der lange Postweg durch den Feiertag und den internen Postweg.

Du müsstest aber eigentlich schon einige Zeit vorher eine Sperrankündigung oder Sperrandrohung bekommen haben.

Nun meine Frage: Wer hat Erfahrungen damit?

Persönliche Erfahrungen habe ich keine. Habe aber von solchen Fällen schon gehört.

Kommt der Sperrbeauftragte wirklich morgen oder erst paar Tage später.

Nun. Das wird keiner so genau sagen können. Das hängt von vielen Faktoren ab. Z.B. Auftrags- und Personalsituation.

Und noch eine weitere Frage: Klingelt der Sperrbeauftragte nur
bei mir, oder klingelt er sich auch durch die Nachbarschaft um
sich Zugang zum Keller zu verschaffen?

Ich denke, dass wird er auf jeden Fall tun.

Von einem Fall in einem Einfamilienhaus weiß ich, dass er sich mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers Zutritt verschafft hat. Da wurde das Schloss von einem Schlosser aufgebohrt und durch ein Neues ersetzt. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher und den Schlosser kamen dann noch dazu.

Ich denke, das war aber auch ein extremer Fall. In Mehrfamilienhäusern wird denke ich zuerst die Hausverwaltung kontaktiert.

Ich werde auf jeden Fall auch morgen früh direkt zur Rhein
Energie fahren um mit denen zu sprechen das ich bis Mittwoch
bezahle. Habe ich da überhaupt noch Chancen?

Ich denke schon, dass wenn du mit denen anständig sprichst und ne kleine Anzahlung machst um den guten Willen zu zeigen, gute Chancen hast.

Auf Wikipedia gibt’s auch noch Informationen die für dich interessant sind: http://de.wikipedia.org/wiki/Stromsperre

Grüße phenix101

Also …

Da Mahnungen automatisch durch EDV Systeme erstellt und dabei keine Sonn- oder Feiertage berüchtsichtigt werden, sind derartige Datumsangaben ganz normal.

Bezüglich Stromabschaltung:

Wann der bzw. die netten Herren kommen hängt ganz von deren Terminkalendar ab. Sie könnten theoretisch aber auch schon am Montag Vormittag vor Ihrer Tür stehen.

Um die Stromzufuhr zu unterbrechen, müssen sie nur an den Stromzähler kommen. Ist dieser in Ihrer Wohnung wird geklingelt. Ist er im Keller oder im Treppenhaus, dann können die Herren (ohne Sie zu informieren), den Strom abdrehen.

In der Regel werden sie sich jedoch zuerst bei Ihnen melden und versuchen, den ausständigen Betrag zu kassieren. Sollte das nicht klappen, ist der Strom weg.

Meine Empfehlung:

RUFEN Sie den Kundendienst des Stromversorgers sofort am Montag Morgen um 8 Uhr an und versuchen Sie, einen Zahlungsaufschub bis Mittwoch zu erwirken. Vielleicht funktioniert es. Bieten Sie (falls Möglich) auch eine Anzahlung an, die Sie sofort beim Besuch des Strommannes bezahlen können.

Wichtig:

Wenn der Strommann kommt, dann müssen Sie unbedingt zuhause sein. Klingelt er und es wird nicht geöffnet, dann ist der Strom weg. Selbst dann, wenn Sie einen Zahlungsaufschub mit dem Stromversorger vereinbart haben. Diese Leute werden normalerweise (wenn es kurzfristig ist) nicht gleich vom Stromanbieter betreffend Zahlungsaufschübe informiert.

Mit internetten Grüßen,

Andreas Schmidt
Online … http://www.stromkunde.info

Hallo,
bei den großen EVU`s werden Rechnungen, Mahnungen, ect. meist automatisch generiert. Wichtig ist, den Kontakt nicht abbrechen zu lassen. Hinter den Unternehmen stecken Menschen, die Verständnis für finanzielle Schräglagen haben. Ich habe noch nie erlebt, dass sich ein EVU nicht auf eine Ratenzahlung, oder ein Zahlungsziehl eingelassen hat. Wenn der Sperrdienst vor der Tür steht, und man die Möglichkeit hat einen Teil der Schuld zu begleichen, ohne dem Gegenüber den Tag zu vermiesen, geht Einiges.
Das Klingeln bei Nachbarn halte ich für bedenklich, es geht niemanden etwas an, wer seine Stromrechnung bezahlt, oder nicht. Auskünfte über die Zahlungsmoral sollten eigentlich nur über die Schufa einzuholen sein.

Hallo HansBert,
ich kann Dir nur die Vorgehensweise von Vattenfall darlegen. Ob die bei Rhein Energie genauso ist, weiß ich nicht genau.
Es KANN sein, dass der Außendienstmitarbeiter morgen ab 8 Uhr vor der Tür steht und bei Dir klingelt um den Strom abzuklemmen, MUSS aber nicht, was bedeutet, er kann auch in den Tagen danach kommen, je nachdem, wie er seine Tour legt. Wahrscheinlich darf er kein Geld annehmen an der Tür (ist bei Vattenfall so geregelt, weil die Mitarbeiter schon ausgeraubt wurden). Auf jeden Fall musst Du zusätzlich die Kosten für diesen „Sperr-Termin“ zahlen. Morgen zum Kundendienst zu gehen um eine Stundung bis Mittwoch zu erreichen, kann schief gehen, denn wenn der Außendiest (=AD) morgen nicht rein kommt, kommt er evtl. am Dienstag wieder und Du hast die Kosten NOCHMAL. Dasselbe passiert, wenn er nicht an den Zähler gelangt, weil ihm keiner die Tür öffnet (die Mitarbeiter haben allerdings meist Kontakt zum Hausmeister, falls es einen gibt und der Zähler im Keller ist, geht es auch so). Auf eine Stundung wird sich jetzt wahrscheinlich auch keiner mehr einlassen, auch wenn es nur ein paar Tage sind. Man wird argumentieren, dass Du genug Zeit hattest, nach 1. und 2. Mahnung zu reagieren. Auch, dass vom Erhalt des Briefes bis zum Sperr-Termin die Zeit sehr knapp war, wird denen egal sein.
Was kann man jetzt noch retten?
1.
Ich an Deiner Stelle würde mir das Geld heute noch leihen und morgen früh kurz bevor der Kundendienst öffnet hingehen, das Geld auf den Tisch legen, ganz schnell wieder nach Hause fahren und - falls der AD kommt - ihm die Quittung (ganz wichtig!!) vorlegen, dann sperrt er den Strom nicht. Bedenke aber, dass Du evtl. die AD-Kosten morgen mitbezahlen musst (falls der Termin nicht mehr gestoppt werden kann) oder später aufgebrummt kriegst.
2.
Du kannst auch den Zutritt zum Zähler verweigern (falls dieser sich in Deiner Wohnung befindet) und sofort, nachdem der AD weg ist, zum Kundendiest gehen und alles bis auch den letzten Cent (inkl. Sperrtermin-Kosten) bezahlen, dann kommt er auch nicht wieder.
Ich würde mich für die Variante 1 entscheiden.
Ich wünsche Dir viel Glück !!! (Kannst Du mir schreiben, wie es gelaufen ist? Ich würde mich freuen und man lernt ja gerne dazu, dankeschön und einen schönenn Sonntag trotzdem!). Gruß Martina

Bitte bei der Verbraucherzentrale nachfragen.
Viele energiereiche Grüsse
Jürgen

Hallo,
DRINGENDST: kleine Anzahlung machen (Bareinzahlung auf das Konto des Versorgers) und Beleg senden oder mitnehmen!
Und dann Ratenzahlung anbieten.
Der Sperrer kommt leider pünktlich…
VG
Heinz

guten Morgen zunächst einmal anbei das kleingedruckte deines Versorgers…
darin sind die meisten Antworten enthalten:am besten sofort Anrufen und Betrag auch kleinen Anzahlen…das gilt als Zahlungswillig…

Der Versorger kann 3 Tage nach Ankündigung sperren…

Besser im Vorfeld einen Ratenplan vereinbaren dann gibt es erst keine Sperrung

§ 19 Unterbrechung der Versorgung

(1) Der Grundversorger ist berechtigt, die Grundversorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dieser Verordnung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung
erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber
nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Grundversorgung zu beauftragen. Dies gilt
nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass
hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Grundversorger kann mit der Mahnung zugleich die
Unterbrechung der Grundversorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen
Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur
durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in
Verzug ist.
(3) Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung ist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen.
(4) Der Grundversorger hat die Grundversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung
entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können
für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die
Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist
die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden zu gestatten.

der Grundversorger zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sie zwei Wochen vorher angedroht wurde; § 19 Abs. 2 Satz 2 und 3

Sorry, habe keine akuten Erfahrungen mit so’nem Quatsch.

Tip in KurzForm: Zahl’und der Kram ist erledigt!!!

Die Version f.d. Seele:

… 'nu’ma’keine Hektik.
… an Deiner Stelle würde ich (1.) zum Tel. greifen u. kommunizieren.
… solange (2.) Du den Schlüssel zum Zähler hast, sitzt Du erst mal am längeren Hebel!
… (3.) wird der Kram nicht so heiß gegessen wie gekocht.
… tja UND wenn Mann sein Leben im Griff hat, kommt er auch mal ein paar Tage ohne Strom aus - auch noch in 2012 ;o)) eeeeecht!
Ohne Gewähr: Dir wird so schnell nicht der Saft abgestellt.

Nein, da habe ich (leider) überhaupt keine Erfahrungen mit.
Wenn Sie am Mo. daort hin fahren und denen den Mittwoch als Zahltag zusagen, dann lassen die vlt. mit sich reden -?
Kommt ja auch darauf an, wie oft Sie schon um Zahlung gebeten wurden, wie glaubwürdig Sie sind.

Dass Sie heute (6.5.) zahlen sollen, ist m.E. zeimlich komisch und ja auch nicht real!

Insofern: Viel Erfolg und seinen Sie glaubwürdig!

High…
Such doch mal unter "Mietrecht im Internet nach diesen Thema. So einfach und schnell glaube ich, geht das mit dem Sperren nicht. Da gibt es doch vom Gesetzgeber irgend welche Grundrechte ??. In die Wohnung musst Du niemanden lassen, sie ist Dein Besitz ! Aber letztendlich bist Du der Verlierer; also, geh hin und versuche einen Aufschub auszuhandeln. Kommt natürlich auch auf die Vorgeschichte drauf an. … Auf jeden Fall Viel Glück…!!

ich kenne mich nicht aus

Hallo,
da sie im Rückstand sind, ist höchste Zeit angesagt. Damit der Strom nicht gesperrt wird, versuchen Sie morgen früh Ihre Rechung zu begleichen, evtl. auch eine Teilzahlung. Das Entsperren eines Stromzählers kostet eine stange Geld und sollte auf jeden Fall vermieden werden. Einzelheiten stehen in den AGB’s (Allgemeine Versorgungsbedingungen.

Der Sperrkassierer klingelt beim Kunden - also bei Ihnen. Und sie können davon ausgehen, dass er genau weiß wo der Stromzähler hängt!

Viel Erfolg

H. Rosen

Hallo Hans Bert,

da ich deine Vorgeschichte nicht genau kenne, kann ich dir natürlich keine sicherer Prognose geben, aber im allgemeinen würde ich sagen, dass du die Sperre auf jeden Fall abwenden kannst. Eine Stromsperre ist auch für den Versorger das aller letzte Mittel. Wenn du glaubhaft machen kannst, das du den Betrag am Mittwoch zahlen kannst wird er sich mit Sicherheit auf einen Aufschub einlassen. Schließlich geht es ja nicht darum jemanden zu bestrafen, sondern Rhein Energie möchte lediglich das Geld von dir haben.

Allerdings solltest auch du in Zukunft vielleicht etwas früher mit Verhandlungen beginnen. Es kann nur dem geholfen werden der frühzeitig kommuniziert.

Mach dir keine allzu großen Sorgen. Das wird schon wieder :wink:)

Eine ruhige NAcht wünsche ich dir.

Gruß „der Tarifagent“

Hallo !
Der gute Mann wird auf jeden Fall heute morgen bei dir erscheinen ! Wenn er dich persönlich nicht antrifft , wird er auch in der Nachbarschaft klingeln ! Die Chancen , daß du das erst am Mittwoch bezahlen kannst , ist sehr gering ! Bei so einem Schreiben lassen die sich , im Normalfall , auf nix mehr ein! Hättest früher reagieren müssen ! Hast ja bestimmt vorher schon eine Mahnung darüber bekommen ! Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen ! Aber jeder Stromanbieter ist anders ! Aber drauf einrichten sollteste dich auf jeden Fall ! Wünsche dir trotzdem viel Glück , daß es funktioniert , was du vorhast !

LG Janet

damit kenn ich mich leider nicht aus