Ein Ehepaar hat noch Stromschulden aus dem Strombezug in einer ehemaligen Wohnung. In der alten Wohnung lief der Stromliefervertrag auf den Namen der Ehefrau. In der neuen Wohnung läuft der Stromliefervertrag beim gleichen Versorger auf den Namen des Ehemannes mit einer völlig neuen Kundennummer. Kann nun in der neuen Wohnung (Strom wird dort pünktlich vom Ehemann bezahlt) eine Stromsperre aufgrund der Schulden aus dem alten Liefervertrag der Ehefrau angedroht werden ?
Hallo,
Theoretisch könnte mal betrachtet werden, das Eheleute gemeinsam wirtschaften und daher natürlich die Versuchung des Liferanten darin berechtigt sein könnte, für " Altlasten " sein Geld für bereits gelieferte Energie der " Altlasten " letztlich auch noch zu bekommen.
Letztlich kennt hier niemand den Hintergrund, wie es zu den Schulden beim Energieversorger generell kommen konnte und was die Hintergründe bezüglich Ehe und ggf. Kinder im Haushalt wären.
Es kann vielfach schon damit anfangen, rechtlichen Rat bei einem Anwalt einzuholen, damit ein befriedigender Gesprächsverlauf beim Gläubiger erreicht werden kann.
Die Androhung einer Sperrung würde dann greifbar, wenn man sich nicht darum kümmern würde. Hier wird es allerdings so komplex, das ein allgemeingültiger Tipp außer dem Beratungsgespräch beim Fachmann mal wirklich Aufklärung bringen könnte.
mfg
nutzlos
Hallo, das hört sich aber nach Trickserei an. Warum hat der
Ehemann nicht in der alten Wohnung, wenn auch auf den Namen der
Ehefrau laufend, den Strom bezahlt? Gruß
Stromsperre wegen Stromschulden des Ehepartner
In der alten Wohnung hat die Frau zunächst alleine gewohnt, und daher den Strom auf sich angemeldet, da der Mann erst später dazu zog. In der neuen Wohnung wurde der Strom dann vom Vermieter direkt auf den Namen des Ehemannes beim Versorger angemeldet.
Hallo,
ich werfe da mal das Stichwort ‚gesamtschuldnerische Haftung‘ (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtschuld) in den Raum. Ob das hier zutrifft, kann man nur nach Kenntnis des damaligen Vertrags (und dazu können auch AGB des Stromlieferanten gehören) beurteilen.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
In der alten Wohnung hat die Frau zunächst alleine gewohnt,
und daher den Strom auf sich angemeldet, da der Mann erst
später dazu zog.
Waren die beiden denn schon zu dieser Zeit ein Ehepaar ?
In der neuen Wohnung wurde der Strom dann vom
Vermieter direkt auf den Namen des Ehemannes beim Versorger
angemeldet.
Dann wäre es doch mal sinnvoll, solche Details gleich hier mal flutschen zu lassen.
Wie wollte man denn helfen, wenn schon hier bezüglich der Details eher dieMeinung herrscht:
" Lasse ich es mir mal aus der Nase ziehen "
Wie wollte man auf so eine Weise Zeit und Kosten beim Fachmann einsparen, wenn dieser genau so jede Info hinterfragen müßte ?
Mit ein bissken mehr Nachsicht kann dahingehend geholfen werden,dem Fachmann kurz,knapp präzise und prägnant die Rahmenbedingungen nennen zu können.
Wäre es also richtig zu sehen, das die Anfrage die effiziente Grundlage zum Fachmann definieren will ?
Was hier Zeit der Aufklärung bedeutet, kost rechtsverbindlich ordentlich Lack mit rumdruckserei. ( also bezahlte Zeit des RA )
Nun kann freilich der Gedanke folgen, ,in einem Forum vorzubereiten, was man dem Fachmann vortragen mag.
Wie soll der Fachmann ohne nachfrage verstehen, was der Bürger ihm unkoordiniert vorträgt ?
Dem Gedankengang zufolge würde es sich schon hier empfehlen, greifbare Details zu erwähnen.
Lass also schon mal nachzittern, wie dem Fachmann schnell und einfach ein Sachverhalt klarzumachen wäre.
Hier kann Dir geholfen werden, DAS zu bewerkstelligen.
mfg
nutzlos