Wir haben einen gemeinsamen Müll- und einen Fahrradraum für 2 Häuser.
Der Verbrauch läuft über den Stromzähler eines Hauses, so dass 1 Haus für die anderen mit bezahlt. Verbraucher ist nur die Beleuchtung.
Frage: Kann ein Elektriker den Stromverbrauch eines Monats messen, so dass hier gerecht aufs Jahr hochgerechnet und anteilig berechnet werden kann?
Eventuell mit einem vorübergehend befestigten Stromzähler?
Ja, aber dessen Arbeitszeit und Material ist vermutlich teurer als der Jahresverbrauch.
Gruß,
Steve
Klar kann man das messen. Aber:
Eine 10W-Birne (LED, etwa 60W Glühbirne), die 24 Stunden am Tag permanent brennt, braucht bei nem Preis von 0,30€/kWh
10W * 24h * 356 = 87600Wh = 87,6kWh
87,6kWh * 0,30€/kWh = 26,28€
Wie gesagt, wenn das Licht rund um die Uhr brennt.
Der Elektriker wird wohl „4 Jahre Strom“ kosten…
Hallo,
wieso DIE anderen, Mehrzahl, es doch nur zwei Haeuser, steht oben. Gemessen werden soll der Unterschied zwischen gerechter Teilung und halbierte Kosten. In welchem Monat will man das abschaetzen, Winter, Sommer, Regenmonat, immer noch ohne genaue Messung? Noch schlechter waere eine „Messung“ wenn man nur 1 Tag lang gucken geht, so alle halbe Stunde, und daraus die Verteilung errechnet, aeh schaetzt. Weniger als ein Zwischenzaehler duerfte die Diskussionen, falls vorhanden, nicht verstummen lassen. Den Zwischenzaehler montieren sind die Kosten, einige Hunderter, ablesen kann jeder, demontieren kostet nochmal Geld.
Gruss Helmut
Und das ist doch auch richtig.
Ein Haus zahlt den Allgemeinstrom Müllkeller/Fahrradkeller für die Nutzer beider Häuser.
Es wird doch offenbar der Strom eben nicht auf die Nutzer beider Häuser aufgeteilt . Es zahlen nur die Nutzer Haus 1 über ihre NK-Abrechnung den Allgemeinstrom für den von 2 Häusern genutzten Müll- und Fahrradkeller.
Haus 2 zahlt den sonstigen Allgemeinstrom (Treppenhaus, Haustechnik usw.)
aber eben nicht den gemeinsamen Keller.
das geht ja auch technisch nicht, man kann den Strom nicht auf 2 Zähler legen.
MfG
duck313
Das ist eher ein Abrechnungsproblem. Da addiert man den Allgemeinstrom beider Häuser und teilt diese Kosten nach dem Verteilschluessel pro Whg oder qm auf. So wirds auch bei uns gemacht.
Nur hat man das bei Euch vermutlich von vornherein so vertraglich geregelt. Das im Nachhinein hinzubekommen, dürfte ein Dinge der Unmöglichkeit sein, weil jeder Eigentümer jeder Einheit (und zwar beider Häuser) zustimmen muß.
So gering die Kosten auch sein mögen: es gibt immer einen, der deswegen ein Faß aufmacht und so kommen dann solche Fehler irgendwann ans Tageslicht. Wir hatten bzgl. einer gemeinsamen Tiefgarage bzw. Tiefgaragendurchfahrt sogar eine Regel bzgl. der Kostenteilung und trotzdem hat einer immer wieder ein Faß aufgemacht, weil er die Regel bzw. die Folgen nicht verstanden hat. Zum Glück isser inzwischen tot.
Gruß
C.
Für die nächste WEG-Versammlung wollte ich einen Vorschlag machen für die eigentlich ungerechte Regelung (wie duck313 richtig beschreibt).
Aber ich sehe ein, der Aufwand zur Ermittlung des Stromverbrauchs der beiden mit Leuchtstoffröhren bestückten Räume ist doch zu hoch und steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Es könnten auch nur die Strom- Kosten dieser beiden Räume anteilig aufgeteilt werden, da die E-Zähler der beiden Häuser zu ungleich belastet sind.
Da bleibt wohl nur schätzen übrig, aber da wird wohl auch die Diskussion nicht verstummen, wie treffend geschrieben wurde.
Also lasse ich es so wie es ist, es werden so oder so irgendwelche meckern.
Vielen Dank für die Beiträge.
Hallo,
lass dir doch einfach vom Elektroinstallationsbetrieb deines Vertrauens einen Kostenvoranschlag für den Einbau eines Zwischenzählers erstellen. Diesen legst du dann bei der nächsten Versammlung vor und lässt abstimmen…
Gruß
Hallo,
Ein Ansatz zur Kostenanalyse: Die Beleuchtung für einen begrenzten Zeitraum, z.B 2 Monate, über eine Steckerleitung und ein Energiekostenmessgerät (das vielleicht einer besitzt) betreiben und daraus einen Jahresverbrauch abschätzen und zur Sprache bringen! Wenig Aufwand, konkrete Daten!
LG
SL99
Man kann aber nicht einfach den „überschüssigen“ Stromverbrauch des einen Hauses teilen und auf beide umlegen. Denn die Flurbeleuchtung duerfte ja auch nicht in beiden Häusern gleichermaßen brennen, allein das kann aber schon zu sichtbaren Verbrauchsunterschieden führen, diese Regelung waere wieder ungerecht und zu Recht anfechtbar. Wenn mans nicht so belassen will, bleibt tatsaechlich nur Zwischenzählereinbau. Und dann muss man noch dessen Eigenverbrauch kennen und miteinbereichnen. Sind auch ein paar Euro in Jahr…
Ist dir schon aufgefallen, dass die Tage unterschiedlich lang sind?
Angenommen die Leute kommen um 17 Uhr nach Hause und stellen ihr Fahrrad in den Keller. Wenn der Fahrradkeller ein Fenster hat brauchst du im Winter Licht und im Sommer nicht.
Hinzu kommt, dass im Winter eher weniger Personen das Fahrrad benutzen.
Tjy, dann leigt es am Verwender, einen möglichst typischen Zeitraum, eventuell ein ganzes jahr, zu wählen.
LG
SL99