Stromvertrag bei Umzug mitnehmen

Hallo,
im Oktober 21 habe ich für die nächsten 2 Jahre ab Januar 22 einen neuen Stromvertrag geschlossen.

Im November 21 hat sich eine neue Situation ergeben, weshalb ich jetzt Ende Januar 22 umziehen werde.
Gerne würde ich meinen Stromvertrag mitnehmen.
Wie ist das rechtlich?

Als ich meinen Stromzähler von der neuen Wohnung bekannt geben wollte, hat mir der Stromanbieter am Telefon erklärt, dass die Rechtsabteilung gerade in Klärung ist, ob das möglich ist. Derzeit würden keine Sondertarife geschlossen werden und die Mitnahme von Stromverträgen wäre in Klärung. DsL-Verträge kann man ja auch mitnehmen, warum also keinen Stromvertrag? Der Stromvertrag läuft quasi ab 01.01.22, den würde ich gerne mitnehmen.

Danke für eure Antworten.

Moin,

Wenn der alte Anbieter auch am neuen Standort liefern kann, was nicht immer der Fall ist, dann kannst den alten vertrag mitnehmen Soweit ich informiert bin, bietet nicht jeder Stromanbieter in allen Netzgebieten an.
Wir hier in der Mitte von Schleswig-Holstein müssten z.B. für einen neuen Vertrag beim gleichen Stromanbieter mehr bezahlen als in Flensburg. Auch vor einigen Jahren war das schon so.

Nur weil Strom überall aus der Steckdose kommt, heißt das noch lange nicht, dass jeder Anbieter auch überall liefern darf.
(Bitte um Korrektur, falls falsch beschrieben)

-Luno

Simpel erklärt: Das wollen die Anbieter, weil sie dadurch einen finanziellen Vorteil haben. Die Kosten, zu denen die Vorleistung von der Telekom eingekauft wird, sind deutschlandweit exakt gleich und von der Netzagentur vorgegeben. Der Anbieter stellt die Einrichtungskosten in Rechnung und behält seine Einnahmequelle.

Das EnWG sieht im §41b eine ähnliche Regelung wie das TKG für DSL vor:
„Haushaltskunden sind im Falle eines Wohnsitzwechsels zu einer außerordentlichen Kündigung ihres bisherigen Liefervertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der bisherige Energielieferant dem Haushaltskunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist. Zu diesem Zwecke hat der Haushaltskunde in seiner außerordentlichen Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen.“

Der Versorger hat also ebenfalls das Recht, eine Kündigung zu verweigern, wenn am neuen Wohnort derselbe Vertrag genutzt werden kann.

Das Problem:
Weder DSL- noch Stromanbieter sind verpflichtet, dir am neuen Wohnort die Leistung anzubieten.
Der DSL-Anbieter wird das aber bei technischer Verfügbarkeit sehr gerne machen, denn er wird weiterhin mit dir Geld verdienen.
Der Stromanbieter wird das in der aktuellen Situation ganz bestimmt nicht machen, da sich die Einkaufspreise vervielfacht haben.
Wer am 10.01.22 an der Strombörse Leipzig seinen Strom einkaufte, zahlt rund 27 Cent pro kWh - vor einem Jahr waren es ungefähr 4,5 Cent pro kWh.

Jetzt rechne mal zu den 27 ct. hinzu:
Netzentgelt je nach Region rund 8 ct
EEG Umlage 3,7 ct
Stromsteuer 2,05 ct
Konzessionsabgabe 1,3 bis 2,4 ct

Ich komme auf rund 42 Cent ohne Mehrwertsteuer.

Welches Interesse wird dein alter Anbieter wohl haben, dich weiterhin für vielleicht 28 ct/kWh zu beliefern?

Wer jetzt in meine Heimatstadt zieht, wird 50 ct/kWh bei den Stadtwerken zahlen - wenn er sich einen preiswerten Anbieter mit maximal 12 Monaten Vertragsbindung sucht, sind es „nur“ 43 ct/kWh.

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