Stromzähler falsch zugeordnet - Nachzahlung ?

Vor 15 Jahren wurde ein Haus gebaut. Jetzt wurde festgestellt, dass die Stromzähler im Keller nicht ordnungsgemäß beschriftet sind. Soll heißen, dass z. B. laut Beschriftung der Stromzähler 1 zur Wohnung A gehört und Stromzähler 2 zu Wohnung B.

Nach Prüfung der E-Leitungen wurde festgestellt, dass die Verkabelung des Stromzählers 1 in die Wohnung B führt und der Zähler 2 in Wohnung A.

Somit haben die beiden Bewohner seit längerer Zeit jeweils den Strom des Nachbarn bezahlt und nie den eigenen Strom.

Kann der Bewohner, der jetzt mehr bezahlt hat als der Nachbar, von seinem Nachbarn das Geld zurückfordern?

Wenn ja über welchen Zeitraum ?

Oder kann man evtl. noch gegen die Elektrofirma, die vor 15 Jahren die Verkabelung/Beschriftung gemacht hat, noch Regressansprüche stellen, so dass die Fa. für die Mehrkosten aufkommt ?

Die falsche Beschriftung betrifft übrigens das komplette Haus. Im Haus befinden sich 16 Wohnungen und keiner hat seinen eigenen Strom bezahlt sondern immer den des Nachbarn.

Hallo,

Vor 15 Jahren wurde ein Haus gebaut. Jetzt wurde festgestellt,
dass die Stromzähler im Keller nicht ordnungsgemäß beschriftet
sind. Soll heißen, dass z. B. laut Beschriftung der
Stromzähler 1 zur Wohnung A gehört und Stromzähler 2 zu
Wohnung B.

Nach Prüfung der E-Leitungen wurde festgestellt, dass die
Verkabelung des Stromzählers 1 in die Wohnung B führt und der
Zähler 2 in Wohnung A.

Somit haben die beiden Bewohner seit längerer Zeit jeweils den
Strom des Nachbarn bezahlt und nie den eigenen Strom.

Kann der Bewohner, der jetzt mehr bezahlt hat als der Nachbar,
von seinem Nachbarn das Geld zurückfordern?

***An wen wurde der Strom bezahlt, an die Hausverwaltung, den Eigentümer? Sicherlich nicht an den Nachbarn; es müsste m.E. der den zuviel bezahlen Strom erstatten, der auch den Strom bezahlt bekommen hat.

Wenn ja über welchen Zeitraum ?

Oder kann man evtl. noch gegen die Elektrofirma, die vor 15
Jahren die Verkabelung/Beschriftung gemacht hat, noch
Regressansprüche stellen, so dass die Fa. für die Mehrkosten
aufkommt ?

***Da müsste sich der Auftraggeber, der die Elektrofirma beauftragt hatte, an diese sich wenden und nicht der Mieter, zudem dürfte m.W. hier bereits eine Verjährung eingetreten sein, was aber für den einzelnen Mieter/Eigentümer nicht so wichtig ist, denn dem Mieter/Eigentümer gegenüber haftet m.E. erst einmal der, der die Stromgeldzahlungen erhalten hat, also vermutlich Hausverwaltung/Eigentümer.

Die falsche Beschriftung betrifft übrigens das komplette Haus.
Im Haus befinden sich 16 Wohnungen und keiner hat seinen
eigenen Strom bezahlt sondern immer den des Nachbarn.

****Sind diese 16 Wohnungen Eigentumswohnung mit den Eigentümern oder auch vermietete ETW?

si

Hallo,

Die falsche Beschriftung betrifft übrigens das komplette Haus.
Im Haus befinden sich 16 Wohnungen und keiner hat seinen
eigenen Strom bezahlt sondern immer den des Nachbarn.

Da waren gründlich arbeitende Fachleute am Werk:wink:

Gruß:
Manni

Hallo,

***An wen wurde der Strom bezahlt, an die Hausverwaltung, den
Eigentümer?
Sicherlich nicht an den Nachbarn; es müsste m.E.
der den zuviel bezahlen Strom erstatten, der auch den Strom
bezahlt bekommen hat.

… denn dem Mieter/Eigentümer gegenüber haftet m.E.
erst einmal der, der die Stromgeldzahlungen erhalten hat, also
vermutlich Hausverwaltung/Eigentümer.

das sind ja mal echte „Experten“-Vermutungen!

Hierzulande werden Wohnungs-Stromlieferungsverträge direkt zwischen „Bewohnern“ (Mieter oder Wohnungseigentümer) und Stromversorger abgeschlossen.

****Sind diese 16 Wohnungen Eigentumswohnung mit den
Eigentümern oder auch vermietete ETW?

Völlig egal, denn hierzulande … (siehe oben).

Gruß

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