Stromzähler für Mietwohnung kaputt

Liebe Experten,

wir bewohnen eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Die Zähler sind seit einigen Jahren blöderweise in einem Kellerraum, den nur der Hausmeister öffnen kann.
Unser Stromlieferant möchte den neuen Zählstand wissen, der Hausmeister teilte mir nun mit, der Zähler sei kaputt. Er meldet das nun an den Vermieter.

Jetzt weiß niemand, wie viel Strom wir verbraucht haben, oder kann das irgendwie aus der Gesamtmenge des Hauses errechnet werden?

Wie ist nun die Rechtslage, falls niemand weiß, was wir verbraucht haben?
Wir sind verpflichtet, eine vom Stromversorger geschätzte menge zu zahlen?
Wir sind zu nichts verpflichtet?
Der Vermieter, der für den Zähler verantwortlich ist, haftet im Zweifel?

Falls sich jemand aufregen möchte: Wir werden uns sicher mit allen gütlich einigen und sind nicht interessiert, jeden rechtlichen Kniff auszunutzen. Aber interessieren tut es mich schon.

Hallo Karl,

keine Ahnung, schaue aber interessiert zu. :smiley: Meine Mutter hat ein ähnliches Problem, nur erstens Wasser- und nicht Stromzähler, und zweitens nicht kaputt, sondern einfach nicht da. :joy: Bei ihr wurde das Bad letztes Jahr im Februar/März (!!!) saniert, dabei der alte Zähler abgebaut und entsorgt (vermutlich nicht mal den Zählerstand abgelesen - meine Mutter hat in dem ganzen Stress mit dem Umbau auch nicht daran gedacht), und seitdem sieht sich niemand in der Lage oder auch nur Verantwortung, einen neuen Zähler einzubauen. Momentan hat sie nur in der Küche einen Zähler, aber der zählt nicht das Wasser aus dem Badezimmer. Und die Nebenkostenabrechnung fürs letzte Jahr hat sie auch noch nicht bekommen, so dass wir nicht wissen, was da überhaupt zugrunde gelegt wurde.

Deswegen täte mich das schon interessieren, wie es in deinem Fall ist, bei meiner Mutter ist es dann möglicherweise ähnlich.

Viele Grüße
Christa

Hatten wir das Thema nicht erst vor kurzem?
Ich kann nur raten, ungehinderten Zugang zum Zähler zu verlangen und diesen regelmäßig selbst abzulesen.
Nun bleibt dem Stromversorger nur eine Schätzung übrig. Die kann je nach deiner Sparsamkeit für dich positiv oder negativ ausfallen.
Ich verstehe immer dieses Desinteresse nicht. Das ist bares Geld. Jeder weiß, wie viel er auf dem Konto hat, aber nicht beim Strom- oder Wasserzähler.

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Einen Zähler zu Abrechnungszwecken kann nicht irgendjemand ohne Dokumentation abbauen.
Da liegt doch bei der ausführenden Firma und bei der Verwaltung was sehr im Argen.
Wie der Fall ausgeht, würde mich auch interessieren.

Der Vermieter hat mit dem Zähler nichts zu tun. Der Zähler wird vom Messstellenbetreiber gestellt, ersetzt und abgelesen. Das ist fast immer der örtliche Netzbetreiber.

Der Messstellenbetreiber und der Stromkunde haben das Recht, Zugang zum Zähler zu bekommen.

Bei einem Defekt - was ich in 20 Jahren meiner Arbeit als Elektrotechnikermeister noch nie hatte - wird der Verbrauch gemäß Messstellenbetriebsgesetz geschätzt.

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Ja, so ähnlich, aber nicht von @Karl2.:sweat_smile: Aber ich musste auch daran denken, als ich sein Posting las.

Das Problem gibt es bei uns im Haus „in umgekehrt“. Einige Wasserentnahmestellen sind nicht registriert. Was macht die Firma, die sich um Ablesung und Kosten usw. kümmert? Sie rechnet nur mit den registrierten Wassermengen und verteilt die gesamten Kosten auf diese.

Ganz bestimmt ist das nicht ähnlich.
Das sind zwei völlig unterschiedliche Gegebenheiten.

Strom: Mieter ist direkter Vertragspartner des Stromversorgers.
Wasser: wird über den Eigentümer/Hausverwaltung abgerechnet. Dieser ist Vertragspartner des Wasserversorgers.

Das kann er machen, das bringt aber nichts.
Defekte Zähler müssen an den Meßstellenbetreiber gemeldet werden. Das sollte ein Hausmeister aber wissen.

Nein, es gibt keinen Gesamthaustromzähler.

Du schaust Dir als erstes Deine Stromrechnungen der letzten 3 bis 5 Jahre an. Immer ca. gleichbleibender Verbrauch?

Wenn Du keinen Zöhlerstand meldest, wird Dein Verbrauch geschätzt. Dann warte doch erstmal die Schätzrechnung ab und vergleiche mit den Vorjahren. Den Verbrauch - nicht die Kosten!.

Nein, Du kannst immer mit den Vorjahresverbräuchen argumentieren. Und z.B. durch Quittungen nachweisen, daß Du Deinen alten Stromfresser-Kühlschrank durch einen neuen ersetzt hast.

Leider nein, der Vermieter hat mit Deinem Stromzöhler nichts zu tun.
Der Meßstellenbetreiber ist schuld, daß er einen defekten Zöhler eingebaut hat. In meiner Stadt werden Zähler alle 5 Jahre getauscht.

Mich auch. Hältst Du uns auf dem Laufenden?

Servus,

in meiner auch, allerdings nur die fürs Wasser. Mein Stromzähler sitzt seit ca 1980 im Verteilerschrank.

Gruß
Ralf

Ich verstehe dich nicht.
Den Hausmeister kenne ich seit 20 Jahren, bin fast mit ihm befreundet. Der liest alles richtig ab. Wenn ich wollte, würde er mir auch aufschließen, aber warum, wenn es schneller geht, er macht mit ein Foto vom Zählerstand?
Du meinst, ich sollte jede Woche mal gucken, ob sich der Zähler bewegt?
Ehrlich gesagt gehe ich davon aus, dass die Dinger nur extrem selten kaputt gehen, x-strom bestätigt das ja.
Also, dein Vorwurf des Desinteresses halte ich für unpassend.

Danke x-Strom!
Nach dem Gesetz haftet also der Messtellenbetreiber nicht für das kaputte Messgerät, interessant. Vermutlich nur, wenn man ihm grobe Fahrlässigkeit nachweisen könnte.
Und der Stromkunde ist verpflichtet, nachzuweisen, dass sein Stromverbrauch geringer ausfiel als in den Vorjahren.
Dann ist es vielleicht so, wie Bernd suggeriert und ich bin als Kunde verpflichtet, täglich zu schauen, ob das Rädchen sich dreht?

Als unser Vermieter die Zähler in den Keller verlegt hat hätte er uns offenbar erstmal fragen müssen, ob uns das überhaupt recht ist?

Wie will der das feststellen, es sei denn, er hat selbst mit nem Hammer draufgehauen?:thinking:

Sehr einfach, das Display ist schwarz. Normaler Weise sieht man dort permanent den Zählerstand.

Ok. Anzeige defekt. Aber vielleicht kann der Messstellenbezreiber die Daten noch auslesen, bzw hat dies schon. Sollten die modernen Smartmeter nicht ständig dem Netzbetreiber über nen Rückkanal mitteolen, was verbraucht wird? Das kann x(szrom eher beantworten, denn unsere sibd immer noch Ferrariszähler

Nein, nicht alle.

Nein, regelmäßig ist nicht unbedingt täglich.

Das bezog sich nicht auf dich @Karl2, sondern war allgemein an alle mit ähnlichen Problemen gerichtet.

Und der Vermieter hat mit deinem Zähler auch nichts am Hut.

Ich lese meine Zählerstände sonntäglich ab und füge die in eine Tabelle ein.
Nun, im eigenen Mehrgenerationen-Haus sicher einfacher als bei unzugänglichen Zählern.
Aber ich rate jedem Kunden, einmal monatlich die Stände aufzuschreiben.
Da merkst du halt früh, wenn etwas nicht stimmt.

Er hat den ordnungsgemäßen Messstellenbetrieb durchzuführen. Er haftet für den kostenlosen Austausch von Messgeräten und für die Nacheichung (diese wird übrigens über Stichproben gleichartiger Messeinrichtungen durchgeführt - wenn von 100 geprüften Zählern kaum einer falsch misst, dann dürfen die nicht ausgebauten 9900 Zähler gleicher Art ohne weitere Prüfung weiter verwendet werden).

„zeigt eine Messeinrichtung Messwerte nicht an, so ermittelt der Messstellenbetreiber die Daten für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung entweder aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Beseitigung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraumes oder auf Grund des Vorjahreswertes durch Schätzung,“

Man kann den Fehler einer solchen Schätzung verkleinern, wenn man selber regelmäßig die Zählerstände abliest und meldet. Mein Messstellenbetreiber und auch mein Stromanbieter bieten diese Möglichkeit an - einfach per Online-Formular.

Zählerplätze werden in allgemein zugänglichen Räumen installiert. Diese Regel in den Technischen Anschlussbedingungen gibt es seit zig Jahren.
Verschiedene Urteile sagen, dass der Mieter jederzeit, mindestens aber regelmäßig Zugang zum Zähler haben muss.

Die Installation von Zählern in einem nicht zugänglichen Raum widerspricht somit den Bedingungen, die gegenüber dem Netzbetreiber und Messstellenbetreiber gelten und dem Zivilrecht.

Das muss nichts heißen. Elektronische Zähler kommunizieren auch über eine Infrarotschnittstelle (diese zwei „Augen“ am Zähler:

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Screenshot 2023-09-26 at 17-22-38 IMG_20200615_014855-810x608.jpg (JPEG-Grafik 810 × 608 Pixel)

Da blitzt eine Infrarot-LED etwa einmal pro Sekunde auf - mit vielen Handykameras als violetter Lichtblitz zu erkennen.

Den Begriff „Smartmeter“ gibt es so im Fachdeutsch nicht.
Es gibt die „moderne Messeinrichtung“ - das ist ein elektronischer Zähler mit Kommunikationsschnittstelle.
Wenn man diese mME mit einem Gateway verbindet, welches die Daten verschlüsselt durchs Internet schiebt, wird aus der mME das „intelligente Messsystem“.

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