Hallo, nach dem Kauf des Hofanwesens, hat man den altertümlichen „Stromkasten“ auf heutige und erweiterbare Bedürfnisse erneuern lassen. Der vorherige Standort war in der Wohnung der Wohnrechtsinhaberin. Die man auch immer bemühen mußte wenn eine Sicherung in den Stallungen mal rausgeflogen ist. War natürlich kein haltbarer Zustand. Bei der Erneuerung wurden die Stromzähler alle in diesem neuen Verteilerschrank zusammengefasst. Dem hat die Wohnrechtinhaberin damals auch nicht widersprochen. Jetzt macht die Wohnrechtsinhaberin auf einmal Zicken und will Zugang zu ihrem Stromzähler haben um den Zählerstand abzulesen. Prinzipiell ist es dem Hauseigentümer egal, den kann sie sich ablesen. Man möchte sich von ihr aber unterschreiben lassen, dass der Weg zum Stromzähler auf eigene Gefahr erfolgt und keine Ansprüche an den Hauseigentümer gestellt werden können wenn Sie verunfallt.
Kann sich der Hauseigentümer von der Haftung freizeichnen lassen? Ist ein Recht auf Ablesen des Zählerstands überhaupt durchsetzbar.
Erwähnenswert ist vielleicht auch, der Hausbesitzer erzeugt ein vielfaches des Strombedarfs Mit PV selbst und verfügt auch über einen großen Speicher, sodaß keine nenneswerte Strommenge bezogen werden muss.
Gruß
https://www.promietrecht.de/Mangel/einzelne-Maengel/Stromversorgung/Zugang-zum-Stromzaehler-Kontrolle-fuer-Mieter-muss-moeglich-sein-E2992.htm
Nach dem was da steht ist es das.
Rum zicken, ablesen bei Nacht und Nebel, zu jeder Zeit und sonstigen kleinen Schikanben darf sie aber nicht.
ramses90
Und der Verteilerschrank befindet sich wo?
Sind das nach dem Umbau nicht schon Smartmeter ? Üblich nutzt der Netzbetreiber doch jede Gelegenheit die bei Umbauten einzubauen.
Die kann man fernauslesen. Frag deinen Elektriker wie man das machen kann.
das mit dem Zugang und dem Schrieb auf Haftungsverzicht entbindet Dich aber nicht von der normalen Sorgfaltspflicht für einen sicheren Zugang zum Zähler zu sorgen.
MfG
duck313
Mir gehts da in erste Linie um eine Fake „Verunfallung“ auszuschließen, res. uninteressant zu machen.
in meinem Bereich. Die Sicherungen sind natürlich am alten Platz geblieben.
Und diese Stelle ist wie zugänglich? Andersherum: Warum kommt die Dame dort nicht ohne weiteres hin?
Warum kommt die Dame dort nicht ohne weiteres hin?
Weil sie nicht ohne weiteres durch meine Räumlichkeiten spazieren kann. Wie bereits im Eingangspost geschrieben ist es mir egal, ablesen kann sie den. Sie kann, mit Begleitung durch mich oder einer Vertrauensperson von mir, den Zähler nach Anfrage ablesen. Vorausgesetzt sie betritt meine Räumlichkeiten auf eigene Gefahr.
Weil sie nicht ohne weiteres durch meine Räumlichkeiten spazieren kann.
Geht es da eher ums „recht haben“ oder gibt es Besonderheiten, aus denen man eine Gefährdung herausinterpretieren kann? Oder gibt es eine „Geschichte hinter der Geschichte“?
Ein üblicher Dialog wäre doch:
„Guten Tag, ich möchte gerne mal den Zähler ablesen, ist das möglich?“
„Kein Problem, wir gehen schnell gemeinsam hin und ich öffne Ihnen die Tür“
Was ich da gerne heraus lesen möchte ist die implizierte Frage:
Hat @Hartmut_c879f0 eine Verkehrssicherungspflicht für den Zugang zum Zähler?"
Ein üblicher Dialog wäre doch:
Richtig, das wäre der übliche Dialog mit einem normal und rational handelnden Menschen.
Verkehrssicherungspflicht für den Zugang zum Zähler
Zum Stromzähler ist es fast kein Problem, aber das gleiche Spiel soll mit dem Wasserzähler auch geschehen, habe das mal weggelassen weil ich vermute die Sachlage ist da identisch. Aber es ist da eine niedrige Decke z.B. und nur für den Fall dass sich die Dame den Kopf stößt o.ä. oder über ein Sammelsurium von Teilen fällt (fallen will), die rechts und links des Weges, liegen will ich mich von der Haftung freizeichnen lassen.
Mein Gerechtigkeitsempfinden und mein Bauchgefühl als juristischer Laie sagt mir, dass Du Dich durch eine Vorab-Unterschrift nur teilweise von einer „Verkehrswegesicherungspflicht“ entbinden lassen kannst.
Aber es ist da eine niedrige Decke z.B. und nur für den Fall dass sich die Dame den Kopf stößt o.ä.
Niemand wird von Dir erwarten, dass Du das Gebäude nachträglich änderst, sodass man eine Kopffreiheit wie in einem Neubau hat. Mit Rücksichtnahme auf ablesende Personen (und dabei denke ich nicht nur an die Bewohnerin, sondern auch an Personen, die mit dem Ablesen oder Arbeiten am Zähler beauftragt wurden), könntest Du zum Beispiel Balken im üblichen schwarz-gelb-Muster bekleben oder anstreichen. Ein Hinweisschild „Achtung geringe Höhe“ könnte Deine Haftung auch vermindern. Und das, könnte ich mir vorstellen, kann man sich vorab bestätigen lassen.
oder über ein Sammelsurium von Teilen fällt (fallen will), die rechts und links des Weges, liegen
Hier wiederum kann ich mir vorstellen, dass Du Dich nicht gewisser Pflichten entbinden lassen kannst. Offenbar weißt Du ja, dass der Tüdelkram da herum liegt und eine potentielle Gefahr darstellt. Warum räumst Du dann nicht einfach mal auf? Man könnte vielleicht auf die Idee kommen, dass Du den Zugang durch das Sammelsurium absichtlich erschwerst. (Verstehe mich bitte nicht falsch falsch. Ich will Dir nichts unterstellen. Ich kenne das Haus nicht, kenne Deine Ordnung nicht, kenne die Dame nicht. Betrachte meine vielleicht als drastisch empfundenen Worte nicht als Wertung Deiner Person sondern als Ausdruck meiner Phantasie.)
Ich persönlich würde Dir den ersten Teil des Dokumentes unterschreiben, aber nicht den zweiten.
durch das Sammelsurium absichtlich erschwerst.
Ich bin zwar ein schlimmer Schlampsack aber, da ist nix erschwert und der Weg dorthin ist breit und frei. Rechts und links davon sind im Keller bei der Wasseruhr Metallteile unterschiedlister Formen und Längen (Edelstahl) aus den Stallrückbauten auf die anderweitig sehr häufig zurückgegriffen wird. Aber nich so schlimm wie bei den Ludolfs.
Zählerplätze sind in allgemein zugänglichen Räumen zu installieren - Vorschrift in den TAB seit mindestens 2000. Elektriker auf die Finger hauen, soll das Teil vorschriftsgemäß neu machen.
Immer derselbe Hickhack wegen solcher mangelhaften Installationen, total unnötig. Schlägt mir ein Kunde einen nicht allgemein zugänglichen Raum vor, kläre ich ihn über die Regeln und die Konsequenzen auf. Hat bislang immer funktioniert.
Es gibt hier keinen allgemein zugänglichen Raum. Entweder mein Raum oder ihr Raum.
Jetzt macht die Wohnrechtsinhaberin auf einmal Zicken und will Zugang zu ihrem Stromzähler haben um den Zählerstand abzulesen.
Zum Stromzähler ist es fast kein Problem, aber das gleiche Spiel soll mit dem Wasserzähler auch geschehen
Wenn Du sie nicht in Deinen Räumen haben willst, dann machst Du halt an jedem 1. d.M. (oder sonstiger Turnus) zwei Fotos vom Strom- und vom Wasserzähler und hältst ihr die vor die Nase.
Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?
Moin,
mach doch ihren Zähler in ihren Raum und deinen Zähler in deinen Raum. Wo ist das Problem? So muss keiner irgendwelche Dokumente unterschreiben und man muss nicht alle möglichen „könnte, wäre, sollte“-Situationen bedenken.
Gruß
Tigger
Wenn Du sie nicht in Deinen Räumen haben willst,
Dass ich sie nicht in meinen Räumen haben will ist nicht das Problem. Siehe Eingangspost, den vielleicht mal langsam laut lesen.
mach doch ihren Zähler in ihren Raum und deinen Zähler in deinen Raum .
Und wer soll das bezahlen?
Naja… der Eigentümer vermutlich.
Meinst du der ewige Ärger, wenn du schon „gefakte Verletzungen“ beim Ablesen vermutest, kommt günstiger?