Hallo Prof. Huber!
die Abkürzung stud. ist vollkommend in Ordnung.
Das Kürzel cand. ist dann üblich, wenn der „stud.“ vor seiner
Promotion steht…
Das wurde bei Kommilitonen anders verwendet. Gemessen an deinen Erfahrungen, denen von Enno und meinen eigenen (die sich ja doch erheblich unterscheiden!) stelle ich die Hypothese auf, daß dieser „Titel“ nicht reguliert ist und sich dann sowieso jeder so nennen kann, wenn er will.
Für die „Vordiploms-Hypothese“ habe ich ein (zugegebenerweise unmaßgebliches)Zitat in einem Mediziner-Forum gefunden:
„Also wenn ich das richtig begriffen hab (ich kann mich aber auch durchaus irren!!!) ist man/ich/wir BIS zum Physikum stud.med. und danach cand.med.“
(Von http://www.medi-foren.de/archive/02/2003/09/1/8644)
Aber da Sie ja Dr. iur. sind, kann man sich das ja gleich zunutze machen: Gibt es irgendwelche gesetzlichen Vorschriften zu dem Thema? Ich meine, Wann ich mich „Dipl.-Kfm.“ oder „Prof.“ oder so nennen darf, ist ja recht scharf festgelegt.
Tja auch als allwissender Dr. rer. nat. kann man sich
täuschen… *g*
*g* Oh, auf jeden Fall! 
…ich weder stud. iur. noch cand. iur. sondern
Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Huber
Ich finde, das klingt auch besser als „cand“ oder „stud“ – und nach mehr Arbeit.
Weiterhin gespannt,
Chris