Stud. oec. iur

Hallo zusammen,

ich habe schon von einigen Kommilitonen an meiner Hochschule gehört, dass sich z.B. einige der BWL-Studenten stud. oec. oder die angehenden Informatiker stud. inf. nennen.

Ich studiere Wirtschaftsrecht.
Bin ich denn jetzt ein stud. oec. iur. - oder was?

*g*

Vielleicht schreibt mir ja mal jemand eine Anwort - würde mich freuen!

Ciao

Markus

Hallo Markus,

*hüstel* um mal deine Frage zu beantworten: „stud.“ ist meines Erachtens Blödsinn. Wenn man schon wichtig tun will, dann benutzt man „cand.“, in deinem Fall also „cand. iur. oec.“. Allerdings kenne ich niemanden, bei dem so eine „Titel“ auf der Visitenkarte gut angekommen wäre.

Wenn du ansonsten an deinem persönlichen Auftreten anderen gegenüber feilen willst, fallen dir im Hinblick auf andere Beiträge sicherlich wichtigere Baustellen auf.

Christian, nicht cand. math., sondern Dr. rer. nat. :wink:

Hallo Herr Kollege,

die Abkürzung stud. ist vollkommend in Ordnung.
Das Kürzel cand. ist dann üblich, wenn der „stud.“ vor seiner Promotion steht…

Tja auch als allwissender Dr. rer. nat. kann man sich täuschen… *g*

…ich weder stud. iur. noch cand. iur. sondern

Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Huber

Hallo,
nun mir ist dieser „Titel“ bei Studenten geläufig, die ihr Vordiplom absolviert haben. Würde mich interessieren, ob dies in Deutschland einheitlich für alle Disziplinen geregelt ist. Die Deinem Artikel nachfolgende Netzsuche brachte zumindest unterschiedlichste Ergebnisse zu Tage.

Gruss
Enno

Hallo Prof. Huber!

die Abkürzung stud. ist vollkommend in Ordnung.
Das Kürzel cand. ist dann üblich, wenn der „stud.“ vor seiner
Promotion steht…

Das wurde bei Kommilitonen anders verwendet. Gemessen an deinen Erfahrungen, denen von Enno und meinen eigenen (die sich ja doch erheblich unterscheiden!) stelle ich die Hypothese auf, daß dieser „Titel“ nicht reguliert ist und sich dann sowieso jeder so nennen kann, wenn er will.

Für die „Vordiploms-Hypothese“ habe ich ein (zugegebenerweise unmaßgebliches)Zitat in einem Mediziner-Forum gefunden:

„Also wenn ich das richtig begriffen hab (ich kann mich aber auch durchaus irren!!!) ist man/ich/wir BIS zum Physikum stud.med. und danach cand.med.“

(Von http://www.medi-foren.de/archive/02/2003/09/1/8644)

Aber da Sie ja Dr. iur. sind, kann man sich das ja gleich zunutze machen: Gibt es irgendwelche gesetzlichen Vorschriften zu dem Thema? Ich meine, Wann ich mich „Dipl.-Kfm.“ oder „Prof.“ oder so nennen darf, ist ja recht scharf festgelegt.

Tja auch als allwissender Dr. rer. nat. kann man sich
täuschen… *g*

*g* Oh, auf jeden Fall! :wink:

…ich weder stud. iur. noch cand. iur. sondern

Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Huber

Ich finde, das klingt auch besser als „cand“ oder „stud“ – und nach mehr Arbeit.

Weiterhin gespannt,

Chris

Hallo :smile:

Wenn ich einen Titel brauche, dann kauf ich mir eben einen…Ist doch heutzutage kein Problem mehr.

http://doktortitelkauf.de/
oder
http://www.academus.com/

Gruß,
BK

Hallo Markus,

bei uns haben sich einige stud. sonstewas genannt, wenn sie noch kein Vordiplom hatten. Wenn sie das in der Tasche hatten nannten sie sich cand. hastenichgesehen.

Gandalf
dersowasalbernfandundfindet

unser prof. (bwl) hat bei veröffentlichungen in fachzeitschriften immer „cand.rer.pol“ dazugeschrieben - studis mit vordiplom ohne diplom und vorallem nicht promovierend (ergibt sich ja aus ohne diplom, aber egal :wink:

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