Student Rechnung

Guten Tag liebe Expertin, lieber Experte,

Ich bin zur Zeit Student an einer Kunsthochschule.

Ich erwirtschafte meinen Lebensunterhalt fürs Studium als selbstäniger Fotograf. Ich arbeite NICHT MEHR als 20 Stunden pro Woche (oft weniger). Ich mache es ja nebenbei.

Beim Finanzamt bin ich als Selbständiger angemeldet, und habe eine Steuernummer und schreibe Rechnungen als Kleinunternehmer (OHNE Umsatzsteuer).

Ich bin NICHT in der KSK.

Krankenversichert bin ich in einer Gesetzlichen Krankenversicherung und bezahle den studentischen Beitrag.

Letztes Jahr hatte ich ein Einkommen von 5000 Euro und habe keine Steuern bezahlt für 2011.

MEINE FRAGEN:
Es sieht so aus, dass ich dieses Jahr viel mehr verdienen werde. Nicht, weil ich mehr stunden arbeite, sondern, weil die Aufträge besser bezahlt sind. Das ist ja alles gut soweit. Wahrscheinlich werde ich für 2012 ein Einkommen von 15.000 Euro haben.ICH ARBEITE ABER WIRKLICH NICHT MEHR ALS 20 Stunden die Woche.

Meine Frage ist nun:

  1. Was passier mit meiner Krankenkasse? Ich meine, muss ich es der Krankenkasse melden, dass ich mehr verdiene, und muss ich dann mehr bezahlen, auch als Student?

  2. Was ist mit der Rentenversicherung? Muss ich ab einem bestimmten Einkommen die Rentenversicherung informieren und einen Beitrag bezahlen?

  3. Was ist mit den Finanzamt? Ich nehme an, wenn ich mehr als den Freibetrag für Selbständige, anfangen werde, steuern zu bezahlen, oder?

  4. Muss ich irgendwas beachten ALS STUDENT, der selbsttätig als Fotograf seinen Unterhalt verdient?

Bitte verstehen sie mich nicht falsch. Ich suche keinen Trick oder einen Weg das ganze zu Umgehen. Ich bezahle gerne Steuern, und auch gerne mehr Krankenversicherung oder melde mich bei der Rentenversicherung. Ich will nur nicht, dass ich dann später Probleme bekomme, weil ich Unwissend war.

Beste Grüsse
Thomas

Hallo,

Selbständige Fotografen zählen gar nicht an die Ges. Rentenversicherung, denn das machen nur Angestellte.
Da du hauptsächlich Student bist ohn angestellteneinkommen wuerde ich der Ges. KV derzeit nichts berichten.
Selbständige Einkünfte von mehr als 8.004 müssen versteuert werden, andernfalls kannst du belangt werden.

Viel Erfolg und viele Grüße
Steffen

Als Fotograf brauchst du ein Gewerbe? Das sollte doch auch als Freiberulfer gehen?

  1. Zur Krankenkasse habe ich jetzt bei wiki nichts wirlich konkretes gelesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung_der… Schau mal unter Ausschlusstatbestände. Am besten du sprichst mit der KK. Wenn du nicht mehr in der studentischen KV bleiben kannst, musst du dich freiwillig gesetzlich versichern oder halt privat.

  2. Rentenversicherung: Nein, da musst du nix melden. Als Selbständiger bist du da in deinem Fall nicht versicherungspflichtig. Frau Von der Leyen plant derzeit aber die Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Selbständige ab 2013.

  3. Steuererklärung ist definitiv abzugeben. Bei 15.000 € Gewinn wirst du auch Einkommenssteuer zahlen müssen! Am besten du kontaktierst mal nen Steuerberater.

  4. Mir fällt da nix wirklich ein, die wichtigsten Fragen hattest ja schon gestellt. Vllt. Bafög oder Kindergeld wären noch interessant, sofern für dich relevant?!?

Kann dir leider nicht weiterhelfen, sorry!

Sorry, zu spät gelesen.

Viele Grüße, Hopps