Hey
Also ich habe eine Frage zum Thema Kleinselbständigkeit.
Kurz zu mir: Ich bin im Moment im 3. Mastersemester und möchte in den kommenden Monaten Praxiserfahrung sammeln. Ich habe nun eine Stelle als studentische Hilfkraft angenommen (16h/ Woche) und eine Stelle als Praktikantin. Als Praktikantin arbeite ich projektbezogen mit dem Unternehmen zusammen. Ich habe also keine feste Stundenanzahl. Ich bin familienversichert, bekomme noch Kindergeld und Bafög. Ich weiß, dass ich nur 450,00 Euro monatlich dazu verdienen darf. Auf den Betrag komme ich schon allein durch meine Stelle als studentische Hilfskraft. Mein Chef (Praktikum) möchte mich aber trotzdem bezahlen. Wir haben uns auf ca. 200 Euro im Monat geeinigt. Er hat mir empfohlen mir eine Steuernummer zu holen, mich also als Freiberufler bzw. Kleinselbstständig zu melden. Wo kann das machen und was muss ich beachten bzgl. Bafög, Kindergeld und Krankenkasse? Ich möchte beide Jobs unbedingt machen, um kurz vor dem Ende meines Studiums Praxiserfahrung zu sammeln, aber ich will nicht unwissentlich irgendetwas illegalles machen. Deswegen hoffe ich, dass ihr mir mit Informationen helfen könnt.Danke voraus!
hallo,
der weg, den dein praktikumsgeber vorschlägt, erscheint mir nicht legal, denn du bist ja nun mal nicht selbständig. wenn dein praktikumsentgelt aufs Jahr umgerechnet wird, bleibt doch gar nicht so viel übrig, was dann letztlich oberhalb des Freibetrags liegt und deshalb angerechnet werden würde - das ist der legale weg. helfen könnte höchstens noch, wenn dein praktikumsentgelt etwa zum Teil als fahrtkostenzuschuss o. ä. deklariert würde, bin mir da aber nicht ganz sicher.
LG
figuralis
Hallo, zombie138,
bitte gib im Internet ein: „Student als Freiberufler- was ist zu beachten?“
Es ergeben sich mehrere Antworten und ich denke die richtige wird dabei sein.
Alles Gute- Schaddie
Hallo,
bei dieser Konstellation gibt es Einiges zu bedenken:
- Es ist kein großer Aufwand, eine Selbständigkeit zu begründen. Man braucht tatsächlich nur eine Steuernummer, die man vom Finanzamt erhält.
Für alle Einnanhmen müssen ordnungsgemäße Rechnungen gestellt werden.
Solange der Umsatz
Hallo Zombie!
Mit dem Minijob zusammen darf Ihr Einkommen (in der Familienversicherung) dieses Jahr eine Grenze von 468,33 EUR nicht überschreiten (385 EUR allgemeine Einkommensgrenze + 1000 EUR/12 Monate Steuerfreibetrag).
Das heißt Du würdest so wie es beschrieben ist in jedem Fall aus der Familienversicherung ausscheiden. Du müßtest Dich dann als Student pflichtversichern (Kosten: knapp 80 EUR im Monat). Zu diesem Beitrag erhälst Du allerdings vom BaföG-Amt einen Zuschuß, der ist Kosten der Versicherung fast deckt. Aber: rechtzeitig beantragen.
Zweite Möglichkeit: Du gehst Du Deiner Bank und schließt einen Vertrag für eine Pensionskasse (private Altervorsorge) oder ähnliches ab. In diesen Vertrag kannst Du Entgelt aus Deinem Minijob „umwandeln“. D.h. Du könntest auch Deinem Gehalt aus dem Minijob direkt 200,00 EUR in diese Pensionskasse zahlen lassen. Der Betrag ist dann Steuerfrei und wird auch von der Krankenkasse dann nicht mehr berücksichtigt.
Gruß, Christian