Studentenstatus...Einschreiben für Kindergeld?

Hallo!

Ich habe grade meinen Bachelor gemacht und habe nun Wartezeit bis zum nächsten Wintersemester. Da ich nun 23 werde und quasi arbeitslos bin, fällt ab meinen Geburtstag das Kindergeld weg und ich muss selbst meine Krankenversicherung zahlen.

Meine Frage ist: Kann ich mich einfach nächstes Sommersemester bereits für irgendeinen Studiengang einschreiben und dort nicht hingehen?

Habe ich dadurch später irgendwelche Nachteile? Zum Beispiel beim erneuten Einschreiben im Winter oder mit dem Bafög, wofür ich normalerweise im Master noch berechtig wäre?

Hallo

Meine Frage ist: Kann ich mich einfach nächstes Sommersemester bereits für irgendeinen Studiengang einschreiben und dort nicht hingehen?

Was willst du denn in Wirklichkeit in der Zwischenzeit machen?
Warum willst du dich nicht für etwas einschreiben, was für deinen Studiengang auch interessant wäre, und tatsächlich hingehen?

Oder mach einen Freiwilligendienst, da kriegst du Kindergeld und irgendein Taschengeld. Oder ein Praktikum, das dich in deinem Studium weiterbringen würde, da würdest du meiner Meinung nach auch Kindergeld kriegen, könntest du aber bei der Kindergeldkasse erfragen.

Du willst doch nicht im Ernst in der Zwischenzeit fast ein Jahr lang einfach nichts machen. Das sähe übrigens auch in deinem Lebenslauf sehr sehr schlecht aus.

Viele Grüße

Beihilfe zum Betrug?
Moin!

Du glaubst nicht wirklich, dass wir dir hier helfen, das BAFöG-Amt zu betrügen und die Steuerzahler, aus deren Steuern sowas finanziert wird.

Such dir einen Job und verdiene dein eigenes Geld, dann brauchst du weder betrügen noch betteln.

Gruß, Noi

Da ich nun 23 werde und quasi
arbeitslos bin, fällt ab meinen Geburtstag das Kindergeld weg
und ich muss selbst meine Krankenversicherung zahlen.

Gibt es jetzt nur noch bis 23 Kindergeld? wäre mir neu. 25 ist doch das Alter ab dem man selber Krankenversicherung zahlen muss. Die muss man ab 25 auch während des Studiums selber bezahlen. (man bekommt aber einen „Studenten-Tarif“). Wenn du keinen Job hast, also Studium/arbeitslos bist, bekommst du (so weit ich es weiß) bis 25. Kindergeld! Frag doch einfach mal bei der richtigen Stelle nach!! Beratungsstellen gibt es immer. Wenn du dich solange wie du auf den Master wartest „arbeitslos“ meldest, kannst du direkt vor Ort nachfragen. Ich habe mal gehört, dass man sich auf jeden Fall arbeitslos melden soll bei der Überbrückung nach dem Studium, da ansonst irgendein Anspruch entfällt! (Weiß ich jetzt aber nicht genau wieso das so war).

Meine Frage ist: Kann ich mich einfach nächstes Sommersemester
bereits für irgendeinen Studiengang einschreiben und dort
nicht hingehen?

Für das Kindergeld würde ich mich nicht einschreiben. Das ist ja schon mal Aufwand!! Außerdem musst du vielleicht Studiengebühren bezahlen (je nach Bundesland).

Habe ich dadurch später irgendwelche Nachteile? Zum Beispiel
beim erneuten Einschreiben im Winter oder mit dem Bafög, wofür
ich normalerweise im Master noch berechtig wäre?

Es ist verboten sich einzuschreiben, wenn man bereits wo anders immatrikuliert ist !! Das ist illegal!

MFG

Was das Bafög betrifft:
Es ist erlaubt (nicht wünschenswert) ein einziges mal die Fachrichtung (das Stuidum) zu wechseln (zumindest im Ba). Um weiter regulär Bafög zu erhalten zählt hier die Anzahl an Semestern, die man im vorherigen Studiengang gemacht hat!!! (GANZ WICHTIGES KRITERIUM).

Wenn du Pech hast, wird dein Master (den du anschließend machst) nur noch zu 2-3 Semestern dann finanziert.

Ich würde von diesem „Gekungel“ grundsätzlich abraten. Du hast eine große „Rennerei“ mit Nachweisen und Formularen!! Wer tatsächlich in diese Situation kommt (leider falschen Studiengang belegt!) betreut es bestimmt, da er riesigen Aufwand hat, sich mit dem Bafög-Amt zu einigen!!

Hallo

Was das Bafög betrifft:
Es ist erlaubt (nicht wünschenswert) ein einziges mal die Fachrichtung (das Stuidum) zu wechseln (zumindest im Ba). Um weiter regulär Bafög zu erhalten zählt hier die Anzahl an Semestern, die man im vorherigen Studiengang gemacht hat!!!

Er will sich nicht für BAFöG schein-immatrikulieren, sondern für Kindergeld. Das BAFöG will er wohl erst wieder ab seinem Masterstudium beantragen, für ein anderes Studium würde er es auch kaum noch kriegen.

Ich würde von diesem „Gekungel“ grundsätzlich abraten.

Das würde ich allerdings auch.