Da ich nun 23 werde und quasi
arbeitslos bin, fällt ab meinen Geburtstag das Kindergeld weg
und ich muss selbst meine Krankenversicherung zahlen.
Gibt es jetzt nur noch bis 23 Kindergeld? wäre mir neu. 25 ist doch das Alter ab dem man selber Krankenversicherung zahlen muss. Die muss man ab 25 auch während des Studiums selber bezahlen. (man bekommt aber einen „Studenten-Tarif“). Wenn du keinen Job hast, also Studium/arbeitslos bist, bekommst du (so weit ich es weiß) bis 25. Kindergeld! Frag doch einfach mal bei der richtigen Stelle nach!! Beratungsstellen gibt es immer. Wenn du dich solange wie du auf den Master wartest „arbeitslos“ meldest, kannst du direkt vor Ort nachfragen. Ich habe mal gehört, dass man sich auf jeden Fall arbeitslos melden soll bei der Überbrückung nach dem Studium, da ansonst irgendein Anspruch entfällt! (Weiß ich jetzt aber nicht genau wieso das so war).
Meine Frage ist: Kann ich mich einfach nächstes Sommersemester
bereits für irgendeinen Studiengang einschreiben und dort
nicht hingehen?
Für das Kindergeld würde ich mich nicht einschreiben. Das ist ja schon mal Aufwand!! Außerdem musst du vielleicht Studiengebühren bezahlen (je nach Bundesland).
Habe ich dadurch später irgendwelche Nachteile? Zum Beispiel
beim erneuten Einschreiben im Winter oder mit dem Bafög, wofür
ich normalerweise im Master noch berechtig wäre?
Es ist verboten sich einzuschreiben, wenn man bereits wo anders immatrikuliert ist !! Das ist illegal!
MFG