Studentenstatuts trotz Vollzeit

Hallo zusammen!!

Es geht um eine/n Student/in, die zuerzeit in Hessen an einer Uni eingeschrieben ist und 20h/Woche jobbt.

Nun besteht die Chance zum 1.9. eine Vollzeitstelle anzunehmen. Kann er/sie seinen/ihren Studentenstatus behalten?
Es geht NICHT um die Befreiung von diversen Versicherungsverpflichtungen, sondern AUSSCHLIESSLICH um das Ticket zum Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsort!

Viele Grüße!

Hallo,

Nun besteht die Chance zum 1.9. eine Vollzeitstelle
anzunehmen. Kann er/sie seinen/ihren Studentenstatus behalten?

Das wird von den AGBs abhängen, die bei diesem Studententicket bestehen.
Schau mal im Vertrag oder auf der Homepage des Verkehrsbetriebs nach, was dazu dort steht.

Es geht …AUSSCHLIESSLICH um das
Ticket
zum Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsort!

Aber mal so aus dem Bauch heraus:
Warum sollte der nichtstudentische Vollzeit arbeitende Berufspendler den normalen Ticketpreis zahlen und der genauso viel arbeitende Student nicht? Das erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht …

Gruß
Wawi (Berufspendler)

Hallo!

Es geht um eine/n Student/in, die zuerzeit in Hessen an einer
Uni eingeschrieben ist und 20h/Woche jobbt.

Der/die Betreffende besitzt also einen von der Hochschule ausgestellten Studentenausweis, mit dem man Zugang zu vergünstigsten Fahrkarten erhält.

Nun besteht die Chance zum 1.9. eine Vollzeitstelle
anzunehmen. Kann er/sie seinen/ihren Studentenstatus behalten?
Es geht NICHT um die Befreiung von diversen
Versicherungsverpflichtungen, sondern AUSSCHLIESSLICH um das
Ticket
zum Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsort!

Das Verkehrsunternehmen will nur einen Studentenausweis/eine Immatrikulationsbescheinigung sehen. Nach Einkommen und Job fragt niemand.

Ich kenne jemanden, der im 6. Lebensjahrzehnt unbedingt noch einmal studieren wollte. Mit der Immatrikulation erhielt er seinen Studentenausweis. Der Ausweis wurde aber nur zum Kauf von Mensa-Essenmarken benutzt, weil es dem weißhaarigen Studenten denn doch ein bisschen komisch vorkam, auf diese Weise verbilligte Theater- und ÖPNV-Karten abzugreifen. Ich nehme aber an, du bist ein bisschen jünger als der seltsame Typ und es ist noch nicht dein Drittstudium. Dann nimm ruhig die paar Vorteile des Studi-Ausweises mit.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

arbeiten und studieren geht immer - man kann sogar als Rentner studieren.
Die Frage ist nur, ob es jemand finanziert und wenn ja, hat er bestimmte Auflagen. Wenn ich das richtig verstehe ist da eine Person, die vollzeit arbeiten wird und gleichzeitig ein Studium absolviert und die Frage ist danach, wer die Fahr zwischen Arbeit und Wohnstätte bezahlt, richtig? Ich würde mal sagen sie selber. Das Befög ist dafür nicht zuständig und der Arbeitgeber ist schon nett genug das Studium neben dem Beruf zu dulden.

Ansonsten ist es ein Sache, die im Arbeitsvertrag geregelt sein KÖNNTE, aber ich sehe hier keinen Zusammenhang zum Studium.

Viele Grüße

Nachtrag—
ich habe wohl überlesen, dass es um den Studentenstatus geht. Wenn sie eine Immatrikulationsbescheinigung / Stundentenausweis hat, dann gilt sie als Studentin. Es erfährt niemand was sie noch nebenher macht. Einzig ausschlaggebend ist ihr Alter, welches bei Studentenermässigungen oft begrenzt ist (z.B. bis 27 Jahre).

Viele Grüße

Immatrikulationsamt
Hallo,

das müsste das Immatrikulationsamt sagen können. Ich meine mich dunkel an meine Studienzeit erinnern zu können, dass man bei der Immatrikulation angeben musste, ob man gleichzeitig arbeitet. Bei der Rückmeldung wohl eher nicht, aber ob es deswegen rechtmäßig ist?

Soll denn das Studium fortgesetzt werden später? Dann kann es nämlich durchaus auf die Semesterzahl ankommen -> in der Studien- und Prüfungsordnung nachsehen.

Viele Grüße,

Jule