Servus,
etwas zeitverzögert habe ich mich ein bisserl zu dem Thema eingelesen. Jetzt kann man natürlich dazu stehen, wie man will, aber folgende Aussage des Innenministeriums macht mich schon etwas stutzig:
Das Innenministerium begründete Seehofers Entscheidung unter anderem damit, dass „Racial Profiling“ in der polizeilichen Praxis verboten ist. Das gelte im Besonderen für die Bundespolizei. „Insbesondere Personenkontrollen müssen diskriminierungsfrei erfolgen“, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. „Weder die Polizeigesetze des Bundes noch die einschlägigen Vorschriften und Erlasse erlauben eine solche Ungleichbehandlung von Personen.“
Verstehe ich das richtig? Es wird also keine Studie dazu geben, ob die Polizei verbotenerweise Racial Profiling betreibt, da es ja eh verboten ist? Macht die Polizei dann auch keine Alkoholkontrollen mehr, weil besoffen Autofahren eh verboten ist?
Ernst gemeinte Frage: Kommt das Ministerium mit so einer absurden Argumentation tatsächlich durch? Gibt es da keinerlei politischen Druck, eine weniger bescheuerte Ausrede zu finden?
LG