Studienfahrt 12.Klasse Teilnahme Pflicht?

Hallo zusammmen,

wenn eine 12. Klasse eines Gymnasiums eine 5-tägige Studienfahrt (Jahrgangsstufenfahrt) unternehmen möchte, dann ist es wohl
Plicht für jeden Mitschüler, daran teilzunehmen. So weit so gut.
Jetzt möchte aber ein Schüler, mit Einverständnis der Eltern, nicht
an dieser Fahrt teilnehmen.
Der Schüler wird dieses Jahr im April, 2 Monate vor der Fahrt, 18 Jahre alt.
Gibt es an sich eine „Verweigerungschance“? (Konsequenzen?)
Was ist, wenn der Schüler (oder die Eltern) die Zahlung der 250€ für die Fahrt verweigern? (Konsequenzen?)
Anlass des Unmutes ist, dass vor 2 Monaten eine 3-tägige „Jahrgangsstufen-Klassenfahrt“ durch das chaotische Randalieren von 6 Mitschülern eskalierte, darauf schon nach nur einem Tag ALLE Schüler wieder abreisen mussten. (Der Heimleiter hatte von seinem Hausrecht gebrauch gemacht und sie rausgeschmissen)
Somit waren 69 Euro für drei Tage plötzich 69€ für einen Tag.
Jetzt stelle man sich vor, diese „Randalierer“ fahren zu der geplanten Studienfahrt mit, und es passiert das Gleiche wieder …!
Wie sieht es dann aus mit Schadensersatz?
Viele Grüsse aus NRW !

Hallo,

soweit ich weiß ist das durchaus möglich. Allerdings muss er dann eine andere Klasse besuchen.

Gruß
Tato

Hallo Ingolf,

als ich in die 11. Klasse ging, stand auch eine Klassenfahrt auf dem Plan. Damals konnten die Schüler wählen zwischen einer England-Fahrt und nem Skilager. Ich hatte mich fürs Skilager angemeldet, mir dann aber kurz vorher nen Gipsarm zugelegt - denkbar ungünstig für die Piste.

Damals meinte ein Lehrer, es wäre zwar möglich, dass ich statt dessen mit nach England fahre, aber aufgrund von bereits geleisteten Zahlungen nicht mehr den vollen Preis fürs Skilager zurückerstattet bekommen könnte, für England aber voll zahlen müsste. Die Alternative, statt dessen zuhause zu bleiben, würde es zwar theoretisch geben. Praktisch sei das aber fast nicht machbar, weil nämlich mein gesamter Jahrgang unterwegs wäre und somit keine adäquate Klasse mehr zuhause wäre, die ich in der Zeit besuchen könnte.

Theoretisch ist es also wohl möglich, mit berechtigten Gründen nicht an einer Klassenfahrt teilzunehmen, wenn ein entsprechender Ersatzunterricht gegeben ist. Vielleicht kann man aber auch einen Deal mit der Schule machen, wenn andere Eltern die gleiche Meinung vertreten, statt nur einem Reiseziel auch ein zweites anzubieten. Ich würde an deiner Stelle erst mal mit den anderen Eltern reden und dann das Gespräch mit dem Klassenlehrer suchen. Vielleicht teilt der ja sogar eure Bedenken und findet eventuelle Vorschläge gut. Wenn der Lehrer nicht will, bleibt euch dann immer noch der Schulleiter…

Viele Grüße
Merlinchen

Meine Erfahrung bezieht sich auf eine Berufsschulklasse. Ich habe damals ein Praktikum gemacht, weil es keine Parallelklasse gab. Natürlich muss man vorher bekanntgeben, dass man nicht mitfährt, weil man ansonsten (wie bei einer Krankheit - sofern keine Versicherung) auf dem Geld sitzenbleibt.

Hallo Ingolf,

ich glaube nicht, daß ein volljähriger Mensch in irgendeiner Form verpflichtet ist, in die Schule zu gehen bzw. Klassenfahrten mitzumachen. Während die Schulpflicht noch besteht, muß man auch nicht mitfahren - ich hatte eine Türkin in der Klasse, die von ihren Eltern aus nie mitfahren durfte und das war nie ein Problem. Sie mußte halt solange in einer anderen Klasse den Unterricht besuchen. Aber da man 18 nicht mehr schulpflichtig ist, fällt das auch weg. So wie ich das sehe, kann niemand Dich zwingen 250 Eur für eine Reise auzugeben, die Du nicht machen willst und es kann Dich auch niemand zwingen, in dieser Zeit in die Schule zu gehen. Ob die Schule Dir daraus nun einen Nachteil erwachsen lassen kann, weiß ich nicht. Aber normalerweise hängt ja die Zulassung zum Abi etc. an den Noten und nicht an der Teilnahme an einer Vergnügungsreise…

Gruß
Tania

Hallo Tania,

sorra, du liegst nicht ganz richtigt.

Sobald man sich freiwillig dazu entschieden hat eine Schule zu besuchen (in diesem Fall das Abitur zu machen), obwohl man vom Gesetz her nicht mehr Schulpflichtig ist, unterliegt man auch wieder der Pflicht zur Schule zu gehen.

In diesem Fall würde das heißen, derjenige muss nicht mit zur „Klassenfahrt“, statt dessen aber den Unterricht in einer anderen Klasse besuchen.

Viele Grüße

Phoebe

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Hallo Tania,

sorra, du liegst nicht ganz richtigt.

Sobald man sich freiwillig dazu entschieden hat eine Schule zu
besuchen (in diesem Fall das Abitur zu machen), obwohl man vom
Gesetz her nicht mehr Schulpflichtig ist, unterliegt man auch
wieder der Pflicht zur Schule zu gehen.

In diesem Fall würde das heißen, derjenige muss nicht mit zur
„Klassenfahrt“, statt dessen aber den Unterricht in einer
anderen Klasse besuchen.

Viele Grüße

Phoebe

Yep, genau so ist es. Da kann ich Phoebe nur voll und ganz zustimmen.