Hallo zusammmen,
wenn eine 12. Klasse eines Gymnasiums eine 5-tägige Studienfahrt (Jahrgangsstufenfahrt) unternehmen möchte, dann ist es wohl
Plicht für jeden Mitschüler, daran teilzunehmen. So weit so gut.
Jetzt möchte aber ein Schüler, mit Einverständnis der Eltern, nicht
an dieser Fahrt teilnehmen.
Der Schüler wird dieses Jahr im April, 2 Monate vor der Fahrt, 18 Jahre alt.
Gibt es an sich eine „Verweigerungschance“? (Konsequenzen?)
Was ist, wenn der Schüler (oder die Eltern) die Zahlung der 250€ für die Fahrt verweigern? (Konsequenzen?)
Anlass des Unmutes ist, dass vor 2 Monaten eine 3-tägige „Jahrgangsstufen-Klassenfahrt“ durch das chaotische Randalieren von 6 Mitschülern eskalierte, darauf schon nach nur einem Tag ALLE Schüler wieder abreisen mussten. (Der Heimleiter hatte von seinem Hausrecht gebrauch gemacht und sie rausgeschmissen)
Somit waren 69 Euro für drei Tage plötzich 69€ für einen Tag.
Jetzt stelle man sich vor, diese „Randalierer“ fahren zu der geplanten Studienfahrt mit, und es passiert das Gleiche wieder …!
Wie sieht es dann aus mit Schadensersatz?
Viele Grüsse aus NRW !