Studienfahrt Anwesenheitspflicht ab 24.00 im Ho.?

Hallo liebe Gemeinde,
Ich werde in einem Monat mit meiner Klasse auf Studienfahrt fahren. Der Großteil der Schüler ist bei Antritt der Reise schon 18.
Trotzdem hat meine Klassenlehrerin beschlossen, dass jeder Schüler um 24:00 im Hotel anwesend sein muss.
Ist das für die 18 jährigen rechtens?

Gebe ich also mit dem Antritt an dieser Fahrt meine Freiheitsrechte ab und darf nicht mehr bestimmen wann und wo ich mich aufhalte?

Das Alkoholkonsum nicht gestattet ist, weil es sich um eine „schulische Veranstalltung“ handelt, bekomme ich gerade noch so in meinen Kopf…

Die Dienstpflicht der Lehrer zur Aufsicht über die Schüler beim Unterricht und bei anderen schulischen Veranstaltungen leitet sich ab aus dem gebotenen Schutz von Minderjährigen, als Ersatz der elterlichen Aufsichtspflicht, und aus der Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht, die aus dem Schulverhältnis folgt, und die auch für volljährige Schüler gilt.
Ausführungsbestimmungen werden von den Kultusministerien per Erlass geregelt.
Sie kann also durchaus darauf bestehen.

Hallo Dieter,da kann ich Dir nicht weiter Helfen.LG Witharos

Hier gilt es abzuwägen…
ob die über 18jährigen Teilnehmer in jeder Hinsicht für sich selbst verantwortlich sind,
diese Frage lässt sich m. E. eindeutig mit ja beantworten, was auch den pesönlichen Konsum von Alk und anderen Drogen einschließt.

Wo ist hierbei (Teilnehmer über 18) der Unterschied zu älteren?
juristisch sehe ich keinen Unterschied.
Für verantwortliche Begleitpersonen ist es immer eine unmögliche Gratwanderung.
Es gibt sicher tolle Formulare, mit denen sich Begleitpersonen von jeder Verantwortung (per Unterschrift der Rreiseteilnehmer) befreien können,
anders würde ich solch eine Reise auch

  • bei allem Spaß und beí aller Liebe - nicht organisieren…

ich sehe immer wieder die reisefreudige
italienische Schulklasse vor mir, 4 Ragazzi die sich am Vorabend ihrer ersten Klassenübernachtung in Turin
im erstbesten Supermarkt eine 1,5 Liter-Flasche Jägermeister (!) an Land gezogen haben…
na dann prost…

Hallo liebe Gemeinde,

Ich werde in einem Monat mit meiner Klasse auf Studienfahrt fahren. Der Großteil der Schüler ist bei Antritt der Reise
schon 18. Trotzdem hat meine Klassenlehrerin beschlossen, dass jeder
Schüler um 24:00 im Hotel anwesend sein muss. Ist das für die 18 jährigen rechtens?

Gebe ich also mit dem Antritt an dieser Fahrt meine Freiheitsrechte ab und darf nicht mehr bestimmen wann und wo ich mich aufhalte?
Das Alkoholkonsum nicht gestattet ist, weil es sich um eine „schulische Veranstalltung“ handelt, bekomme ich gerade noch so in meinen Kopf…

Hallo,
da es sich um eine „schulische Veranstaltung“ handelt, gibt es „Aufsichtspflichten“ die wahrscheinlich von einer Behörde, aber m.E. eher von der dahinterstehenden VERSICHERUNG wesentlich mitbestimmt werden.
http://www.klassenfahrten-feisinger.de/news/klassenf…
Das heißt, dass man sich klar vergegenwärtigen muß, was passiert mit dem „Ausichtführenden Personal“ im Falle eines Schadenfalles ! Stelle Dir vor, jemand wird nach Mitternacht (also an einem neuen Kalendertag und zwar zur Schlafenszeit, wenn sich also keine Aufsichtsperson kümmern kann) von einem Auto an- oder überfahren wird. Es wird polizeilich (Kripo) nach Ursachen und Schuldigen gesucht, insbesondere überprüft man, ob Ausichts-Pflichten zu lax (grob fahrlässig) oder gar nicht nachgegangen wurden.
Insofern werden eben auch studierte Pädagogen eingestellt, die dieser Verantwortung - zumindest theoretisch mal gerecht werden können. http://www.new-institut.de/klassenfahrten/service-re…
https://docs.google.com/viewer?docex=1&url=http://ww…
Ich hoffe, dass nunmehr Einsicht einkehrt, zumindest für die kurze Dauer der Unternehmung. Ob es im Schaden-Eintrittsfall, wie es im Versicherungs-Deutsch heißt,genügt hätte, wenn die Verantwortliche Aufsichtsperson vorher eine „volle Selbstverantwortungserklärung“ zur eigenen Absicherung von den betreffenden Personen unterzeichnen hätte lassen. Es ist auch die Frage wie man den nächsten Tag organisieren und gestalten kann, wenn etliche „Nachtschwärmer“ erst um 4-6 Uhr früh übernächtigt zurück kommen.Die sind doch erst mal zu allem weitern zu müde,und werden eine mehr oder minder starke Einschränkung des Unternehmergeistes der Gruppe bedeuten.

Nun denn, auch wenn es ein bisschen schwer fällt, haltet euch angemessen zurück und verschiebt ausschweifende nächtliche Unternehmungen privaterseits auf ein freies Wochenende. Viel Spass dafür…

Hallo Dieter,
da es sich um eine Schulveranstaltung handelt, kann die Schule auch die Regeln dafür festlegen - unter Beachtung der berechtigten Interessen der TeilnehmerInnen selbstverständlich. Da noch nicht alle SchülerInnen volljährig sind und bei Schulveranstaltungen die Regeln unter Beachtung der „Schwächsten“ pauschalisiert werden können/müssen, ist gegen eine Ausgangsbeschränkung bis 24:00 Uhr nichts einzuwenden.
Es ist darüberhinaus juristisch sicher nicht darlegbar, welches berechtigte Interesse ein/eine Schüler/in als Teilnehmer/in einer Studienfahrt an einem über 24:00 Uhr hinausgehenden Ausgang haben könnte.
Vielleicht gelingt ja die Einsicht, dass eine Studienfahrt kein all-inclusive-holiday ist.
Viel Erfolg
Egolf

Hallo!

Das ist tatsächlich ein Dilemma. Einerseits sind Sie natürlich volljährig und es ist verständlich, dass Sie selbst entscheiden wollen. Andererseits hat die Lehrerin die Verantwortung für die Gruppe,wenn etwas passiert, sowohl moralisch als auch rechtlich. Ich würde an Ihrer Stelle dafür Verständnis aufbringen und gemeinsam eine Lösung finden.

Rechtlich sieht es meienr Ansicht nach so aus: Sie haben im Prinzip über die Schule eine Reise gebucht. Dafür haben Sie die Bedingungen unterschrieben, wie Sie es bei jedem Reiseveranstlater auch machen. Wenn Sie nicht unterschreiben, können Sie in dieser Gruppe nicht mit.
Natürlich kann die Lehrerin bei Verstößen nicht die Eltern anrufen, Sie sind ja volljährig. Aber Sie kann sie aus der Gruppe, für die sie die Verantwortung hat, ausbuchen.

Wie gesagt: Ich verstehe Ihr Anliegen, würde aber einfach versuchen, gemeinsam einen Kompromiss zu finden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Auskünften helfen und wünsche eine gelungene Studienfahrt.

Viele Grüße

N. Schmid

Hei,

Dein Verständnis, es handelt sich um eine schulische Veranstaltung hilft, auch das mit dem Hotel zu verstehen - wie Du ja die Prohibition auch akzeptierst.
Ohne lange juristische Ausflüge, denk einfach mal in die andere Richtung: Es gibt keine Vorgaben, und morgens um 7.30 h fällt auf, dass die 18 jährige Bettina fehlt. Wird dann später gefunden, ein wenig geschunden…
Würde sich nicht jeder an den Kopf fassen und die Verantwortungslosigkeit der Lehrer beklagen? Und wärest Du nicht der Letzte, der mit dem Argument kommen würde: Ist doch ihr Ding, ist doch über 18?
Wenn was passiert vertreten wir immer die Seite des Opfers, aber damit nichts passiert, sollten wir vorher die Seite der Verantwortlichen vertreten.
Viel Spaß unterwegs!
Gruß Grebnell

genauso ist es. Du gehst freiwillig zur Schule. Wenn die Regeln nicht genehm sind, kannst du dich abmelden.
THWU

Ein definitves Ja. Die Klassenlehrerin ist gegenüber ihren Schülern weisungsbefugt. Das Alter spielt dabei keine Rolle, sondern ausschließlich das Verhältnis zueinander - in diesem Fall Lehrer/Schüler. Da ist 24 Uhr äußerst kulant. Sie müsste nicht so weit gehen. Schließlich hat sie die Verantwortung , auch bei volljährigen Personen.

Hallo, das Argument mit dem Alter zieht nicht. Es handelt sich hier um eine schulische Veranstaltung, bei der Regel gelten und eingehalten werden müssen. Wer sich nicht an diese Regeln halten will, kann nicht mitgehen.
Ich denke, dass sich diese Regeln aus dem Schulgesetz ergeben.

Gruss Siegfried

Lieber Dieter,
bei so einer Fahrt in den Nächten kann ganze Menge an negativen Dingen passieren, die mitfahrende Lehrerin hat für Dich und die Anderen die Verantwortung übernommen, natürlich ist es in Ordnung.

Ihr habt bestimmt ein Programm für Jeden Tag und auf bleiben dürfen und sogar noch ausgehen bis 24 Stunden ist verdanmmt viel Freiraum. Schätze es bitte und sei zufrieden. Wir hatten die Erlaubnis bei solchen Reisen in diesem Alter nur bis 22 Uhr, fand ich ok.

Licht, Liebe und tolle Unternehmungen wünsche ich Dir und Deinen Freunden!!!
Gute Reise! Licht 10

Hi,

vielen Dank für die Anfrage.
Zu meiner eigenen Sicherheit muss ich darauf hinweisen, dass meine Ausführungen nur meine eigene Meinung darstellen und keine Rechtsberatung sein können. Eine solche kann und darf ich nicht erteilen, da ich kein Anwalt bin.

„Zapfenstreich“ zur Klassenfahrt…

Nach den aktuellen Gesetzen ist man mit der Vollendung des 18. Lebensjahres volljährig, das bedeutet, dass man sowohl voll geschäftsfähig, als auch keinem fremdbestimmten Aufenthaltsbestimmungsrecht unterliegt. Man ist dann also mündig.
Das bedeutet, dass die „Freizügigkeit“ nur durch Gesetzt, bzw. aufgrund einer gesetzlichen Grundlage eingeschränkt werden darf und grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterliegt (Haftbefehl pp.).

Natürlich ist das in der Schule, insbesondere bei einer Klassenfahrt, nicht der Fall. Man verliert seine Freizügigkeit nicht, sondern man gibt sie „freiwillig“ auf.
Das bedeutet, dass bei der Klassenfahrt besondere Grundlagen festgesetzt werden, hier beispielsweise der Verzicht auf den Genuss alkoholischer Getränke und den Zapfenstreich.
Diese Grundlagen werden vom „Veranstalter“, also der Schule (dem Kultusministerium´) so festgelegt. Jede/-r Schüler/-in, der/die daran teilnehmen möchte, kann dazu verpflichtet werden, diese Grundsätze zu befolgen.
Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es?

  • davor:
    – Sie können von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn Sie nicht bereit sind, sich an diese Grundsätze zu halten

– ist eine Vielzahl der Schüler, die bereits volljährig sind, nicht bereit, eine solche Regelung zu befolgen, dann kann die Fahrt abgesagt werden

  • während der Fahrt:
    – Sie können auch während der Fahrt ausgeschlossen werden, wenn Sie die Grundsätze nicht befolgen. Ist dies so bei einem minderjährigen Schüler, dann wird die Rückführung auf Kosten der Eltern druchgeführt, evtl. Abholung.
    Bei volljährigen Schülern könnten diese nach Hause geschickt werden, bzw. zurück an den Heimatort, um dem Unterricht weiter zu folgen (in einer anderen Klasse?)

Also grundsätzliche Antwort:

Ich denke schon, dass men „freiwillig“ auf einen Teil seiner Grund- und Freiheitsrechte verzichtet, um an der Veranstaltung teilzunehmen.

Natürlich kann man niemanden dazu zwingen, worauf sich dann aber die Frage der Teilnahme stellt.

Wenn man dies aus Sicht der Lehrer und des Begleitpersonals sieht, ist dies wohl durchaus verständlich. Es ist eine sehr große Verantwortung, die „Aufsicht“ über ander Personen zu haben, auch wenn es sich um junge Erwachsene (damit meine ich auch Jugendliche ab 16 Jahre).
Versetzt man sich einfach einmal in deren Situation, ist die Entscheidung vielleicht verständlicher.

Vielleicht können Sie ja im Rahmen eines vernünftigen Gespräches zu einer Einigung kommen, dass Sie vielleicht zumindest teilweise untr Einbeziehung der Pädagogen Veranstaltungen organisieren, wo der Zapfenstreich nach hinten verlegt wird…

Viele Grüsse

eterno

Hallo
Ich würde mich da nicht auf das Recht stützen, sondern auf den Anstand, den man mit 18 Jahren haben sollte.

Hallo,
man denke an ein Reisebüro, bei dem ich einen Vertrag unterschreibe,indem das Reisebüro bestimmte Bedingungen stellt, man denke an eine Safari, bei der ich mich an die Anweisungen der " Großwildjäger" halten muss, man denke an ein Auswärtsspiel, bei dem der Trainer bestimmt, wo es lang geht,usw… bei allen diesen Betätigungen sind über 18- Jährige dabei, die sich für diese Zeit unterordnen wollen/ müssen.

Keinesfalls anders ist es bei einer Studienreise: Wenn ich in einer Gruppe reise,muss ich mich immer unterordnen!
Wenn ich alleine reise, kann mir keiner Vorschriften machen.Deshalb begeistert mich nie eine Klassen- oder Studienfahrt. Viele Menschen lieben ihre Freiheiten und es fällt auch 30- Jährigen nicht immer leicht, sich Kindern gleich verhalten zu müssen.
Also, es gibt nur 2 Möglichkeiten, wenn man die Reise genießen will.Entweder ich halte mich an die Anordnung der Klassenleiterin oder aber ich fahre nicht mit!
Alles andere hat man mit 18 nicht mehr nötig!!

Viel Spaß!

M.W.

Hallo Dieter,

egal wie alt du bist: Mit einem Schulvertrag hast du dich auf einen Deal des Gebens und Nehmens eingelassen. Ein Lehrer kannn tatsächlich als Grundvoraussetzung einer Studienreise definieren, dass ab einer bestimmten Zeit eine Präsenzzeit gilt. Ansonmsten musst du leider der Fahrt fernbleiben.
Gruß
Karlo

Hallo Dieter,

ich würde mich mal für 'ne Woche zurücknehmen. Wenn man sich auf einer Reise ca.7 Stunden Schlaf gönnt, vorausgesetzt man schläft gleich, sobald man im Hotel ist, kann das nicht als übertrieben viel gelten, zumal die Annahme, dass man auf einer Klassenfahrt sofort ins Bett geht, wenn man im Hotel ankommt ohnehin realitätsfremd ist.

Also, zusehen, dass man seine 6 Stunden Schlaf kriegt. Das kann nicht schaden…

Gruß

HK