Studienfahrt

Hallo!
Eine Frage an euch.
Wenn ein Schüler an einer geplanten Studienfahrt nicht teilnehmen kann, da er krank ( nachweislich mit Attest vom Arzt ) geworden ist, wie verhält es sich dann mit den bereits gezahlten Kosten?
Hier ca. 500 Euro!!
Bekommen die Eltern das gezahlte Geld zurück?
Oder nur anteilig?
Danke schon mal im Vorab für die Antworten.

hi
ich denke, das kommt drauf an, ob im voraus eine reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde. sonst siehts wohl schlecht aus.

gruß
yvi

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Hallo!
Eine Frage an euch.
Wenn ein Schüler an einer geplanten Studienfahrt nicht
teilnehmen kann, da er krank ( nachweislich mit Attest vom
Arzt ) geworden ist, wie verhält es sich dann mit den bereits
gezahlten Kosten?

Hallo,
normalerweise gibt die Schule / der die Fahrt betreuende Lehrer bekannt, wie ein solcher Fall gehandhabt wird, und die Kenntnisnahme durch Unterschrift gilt als Einverständnis.
Wenn keine Reiserückstrittsversicherung abgeschlossen ist, könnte der Schule immer noch eine Regelung auf Kulanzbasis möglich sein („Seit vielen Jahren fahren schon mit diesem Busunternehmen …, wir könnten es uns in Zukunft anders überlegen …“).
Wichtig wird immer sein, wie kurzfristig die Stornierung erfolgt: Kann der Zimmerplatz noch zurückgegeben werden? Ansonsten würde die Rückgabe des Geldes bedeuten, dass die Reisegruppe für diesen Betrag und für den für die Fahrt aufkommen müsste.
Wenn Du wissen willst, ob gegen eine der genannten Möglichkeiten juristisch vorgegangen werden kann, empfehle ich Dir eine Anfrage bei den Juristen auf dem Rechtsbrett.
Gruß
H.

Danke für die Antworten. Genaueres weiß ich auch nicht über die Studienfahrt, da ich für eine Bekannte gefragt habe.
Ich hoffe, sie kann mit den Antworten etwas anfangen.
Liebe Grüße
Neith