Studiengangwechsel

Hallo,

ich habe vor meinen Studiengang und meine Hochschule zu wechseln, die Bewerbung dafür ist soweit fertig und verschickt.
Da man ja nun doch erst recht spät bescheid bekommt, ob man angenommen wurde, stellt sich mir die Frage, ob ich mich bei meinem aktuellen Studium für das nächste Semester wieder einschreiben kann, um im Falle einer nicht Annahme bei meiner neuen Hochschule nicht „auf dem Trockenen“ zu sitzen und nichts zu haben.
Weiß da einer bescheid?

Danke schonmal
Grüße

ich würd auch auf nummer sicher gehen, exmatrikulieren kann man immer
vg annie

MeIne Immatrikulation liegt jetzt 20 Jahre zurück und es wird sich Ges. Einiges getan haben, ich passe.

Hallo Blaubi,

eine generelle Antwort kann ich dir leider nicht geben. Ein Kommolitone von mir hat es so gemacht. Blieb also immatrikuliert, zur Sicherheit. Innerhalb der ersten 4 Wochen, kannst du dich exmatrikulieren und bekommst auch den Semesterbeitrag wieder. So ist es zumindestens an der JLU in Gießen.
Tut mir leid, dass ich dir nicht wirklich weiter helfen kann.

lg
PapstPius

Da Du in Deinem Studiengang drin bist, melde Dich noch nicht ab. Falls Du bei dem andern angenommen wirst, meldest Du Dich erst dann ab…Die Semstergebühren sind ja erst zu Beginn fällig. Die Ergebnisse gibt’s a schon Ende Juli.

Ja, das ist kein Problem. Du kannst dich jederzeit bei deiner aktuellen Hochschule wieder ausschreiben!

Wenn du eh schon im Studiengang drin bist bleibt doch einfach eingeschrieben. Du kannst dich im Laufe des Semesters immer noch exmatrikulieren lassen. Ich glaube du bekommst dann sogar wenigstens einen Teil der Semestergebühren sogar zurück erstattet.

Du kannst ja trotzdem Vorlesungen belegen. An den meisten Universitäten kann man sich nämlich erbrachte Leistungen anrechnen lassen. Dann müsstest du nich wieder bei Null anfangen wenn du an eine andere Hochschule wechselst.

Hallo,
diese Frage musst Du bei Deiner jetzigen Hochschule stellen - und zwar am besten per E-Mail im Studentensekretariat.
Schildere dort Deine Situation und frage nach, unter welchen Bedingungen bei einem Ablehnungsbescheid Deiner neuen Wunschhochschule eine Exmatrikulation aufgehoben werden kann.
Oder, ob Du Dich rückmelden musst und unter welchen Bedingungen Du bei Zusage der neuen Uni Dich exmatrikulieren kannst, um Dich umgehend bei der neuen Uni einzuschreiben.
Frage auch nach, unter welchen Bedingungen Du bei einer Exmatrikulation im neuen Semester den Semesterbeitrag oder einen Teil davon erstattet bekommst.
Viel Erfolg