Studiengebühren in Rheinland-Pfalz!?

Hallo,
ein Bekannter hat sich in RLP an der Uni Trier eingeschrieben. Er hat zuvor 1 Semester woanders studiert.
In RLP sind seit 2011 sie Studiengebühren abgeschafft. Sie fallen lediglich bei über 60jäjrigen und einem Zweitstudium an. Ein Zweitstudium folgt nach einem ERFOLGREICH abgeschlossenen Erststudium. Somit muss mein Bekannter eigentlcih keine Studiengebühren zahlen. Jetzt wurde er aufgefordert neben den Sozialbeiträgen und dem Semesterticket noch 250 Euro Studiengebühren für das 1. Semester zu entrichten.
Auf der Homepage der Uni Trier habe ich nagesehen, dass ein Matserstudium gebührenfrei sei. Bedeutet das allen ernstes, dass man für ein Bachelorstudiengang, der vor dem Master folgt, Gebühren zahlen muss?
Vielen Dank im voraus für Antworten,
LG Feivel

Moin,

auf der Homepage ist sicher auch eine Telefonnummer des Studierendensekretariats angegeben. Was hindert Dich daran, dort anzurufen und die gleiche Frage dort zu stellen?!

Gandalf

Hallo,

ich habe grad selber mal ein bisschen auf die Webseite von Trier geschaut und nichts gefunden. Eventuelle Zweistudiengebühren haben eine andere Höhe, Langzeitstudiengebühren gibt es quasi nicht.
Mich wundert aber viel mehr, dass dein Bekannter einen Gebührenbescheid erhalten hat, aus dem nicht hervorgeht, wofür er eigentlich zahlen soll. Eine Telefonnummer sollte auf dem Ding allerdings zu finden sein, also würde ich wirklich mal da anrufen.
In welchen Studiengang hat er sich denn eingeschrieben? Habt ihr mal nachgeschaut, ob dieser spezielle Studiengang evtl. generell gebührenpflichtig ist? Kommt so eigentlich meistens nur bei MBA-Studiengängen oder weiterbildenden Mastern vor, aber denkbar wäre im Zweifel auch ein Bachelor, auf den sowas zutrifft.

Gruß

Das muss er nächste Woche unbedingt mal anrufen und die Sache klären. Die Gebühren wären für den Bachelor-Studiengang. Aber laut Gesetz dürfen dafür keine Gebühren verlangt werden.

Bevor dort jemand anruft und mit dem Sekretariat streiten muss, wie die Gesetzeslage auszulegen ist, wollte ich mal andere Meinungen hören.

Das ist so per se nicht richtig. Deshalb sagte ich, schaut nochmal nach, was er genau studiert. Es gibt bspw. auch Bachelor-Studiengänge, die als berufsbegleitendes Fernstudium konzipiert sind. Dort werden dann u.a. Gebühren für die Studienmaterialien verlangt. Vllt. hat dein Bekannter ja sowas in der Art übersehen bei der Einschreibung.
Ansonsten würde ich beim Service-Zentrum der Uni auch nicht gleich mit dem Holzhammer anrufen und mit der Gesetzteslage drohen, sondern immer erstmal davon ausgehen, dass ein Missverständniss vorliegt. Unis haben in aller Regel keine Lust auf unnötige Gerichtsverfahren und werden deshalb kaum bewusst Bescheide verschicken, die sie nicht verschicken dürften.

Gruß