Studiengebühren Verjährung

Hallo,

ich habe im Wintersemester 08/09 ein Semester lang an der Uni Hamburg studiert und vor einigen Tagen eine Rechnung in Höhe von 375€ erhalten. Ich soll die damals angefallenen Studiengebühren jetzt bezahlen. Ich habe damals keine Stundung beantragt oder ähnlich ist und frage mich nun, ob dieser Anspruch nicht schon verjährt ist…Kann mit bitte jemand helfen??

Hi,

die Karenzphase in der nicht zurück gezahlt werden muss endet 2 Jahre nach dem letzten Studiensemester. Diese „Rechnung“ schlägt also exakt zu Beginn der Rückzahlungspflicht auf.

Am 1.Januar 2015 wäre die Verjährungspflicht abgelaufen, die jetzt beginnt(Annahme einer 3Jahrespflichtr wobei ich jetzt nicht nachgeschlagen habe ob es in diesem Fall 3 Jahre wären).

MFG