Studiengebühren zahlen?

Hallo ,
Meine Situation ist folgende: Ich habe alle Studienfächer bestanden und warte eigentlich nur noch auf die Korrektur meiner Diplomarbeit. Die lässt sich aber ganz schön Zeit. Die Frist für die Zahlung der Studiengebühren ist aber schon Anfang Februar und ich bin nicht bereit, Gebühren zu bezahlen, weil die Korrektur meiner letzten Arbeit sich Zeit lässt.
Kann man sich dagegen wehren? Von meiner Prüfungsordnung bekomme ich nur zu hören, dass man bis zum Abschlusszeugnis immatrikuliert sein soll.Das bedeutet für mich, dass ich wieder 500 Euro ausgeben soll. Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank.

Hallo!
Ich würde wohl dem trödelnden Dozenten auf die Füße steigen und ihn darum bitten, deine Diplomarbeit zeitnah zu korrigieren. Ansonsten vielleicht auch eine Beschwerde beim Studiendekan oder aber mal beim Studentenwerk informieren.
Aber man sollte dem Dozenten natürlich auch eine angemessene Frist zum korrigieren geben, geht auch nicht von heute auf morgen.
Wenn das alles nicht geht, würde ich vermutlich den Weg des geringsten Widerstands gehen und die Studiengebühren zahlen.

Grüße

Hallo,

leider kann ich dir damit auch nicht helfen.
Ich hoffe, jemand anderes hier weiß mehr.

Hallo,

ich weiß nicht, ob das an allen Hochschulen gilt. Aber ich war an zweien (in Bayern) und dort war es so, dass die Studiengebühren nur fällig waren, wenn man die Abschlussarbeit noch nicht abgegeben hat. D.h., wenn man sie am letzten Tag des Semesters abgibt und der Prof dann 4 Monate fürs Korrigieren braucht, ist das sein Problem, aber Studiengebühren mussten wir keine mehr zahlen. Ich habe es 2x so gemacht und weiß es daher aus eigener Erfahrung.

Am besten einfach mal im Prüfungsamt nachfragen, wenn nötig mit dem dezenten Hinweis, dass dies an anderen Hochschulen so läuft.

Gruß, Leebo

Hast Du schonmal im Studierendensekretariat nachgefragt? Du kannst sicherlich ein Urlaubssemester nehmen.

Das weis ich leider auch nicht genau. Ich würde es so probieren, dass ich das Geld überweise und es dann anteilsmäßig nach der Korrektur wieder bekomme.

Hallo
Ja leider ist es so das du bezahlen musst ( Zumindest in den meisten fällen )
Du kannst eine Beurlaubung versuchen.
Schau in Deine Prüfungsprdnung: ab wann gilt Deine Leistung als erbracht? Wenn Sie mit Abgabe der Dipl. arbeit erbracht wurde, gibt es die Möglichket der Beurlaubung. Denn es ist ja schon recht frech, Studiengebühren für das Warten auf die Note zu begründen. Erkläre Deinem Betreuer die Lage, frage nach, ob die Arbeit zumindest bestanden ist, dann kannst du dich immer noch exmatrikulieren…
Übrigens: auch als beurlaubter Student stehen Dir die Sozialleistungen zu…
Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen (=

Hallo Nguyen25m,

kann dir leider nicht weiterhelfen. Zu meiner „Zeit“ hat noch keine Studiengebühren gegeben. Wenn man bedenkt, dass durch Studiengebühren mehr Personal bzw. bessere Studienbedingungen geschaffen werden sollten und du jetzt aber wegen zu wenigen Profs/Hiwis auf deine Note warten mußt… hat schon etwas ´Schildbürgerhaftes´. Viel Erfolg!!

Hallo,

ich kann dir da leider nur sagen, wie es an unserer Uni ist.
Man kann sich sogar vor Beginn der Dipl.arbeit exmatrikulieren und hat dann ein halbes Jahr Zeit, diese anzumelden, dann noch ein halbes Jahr, um sie zu verfassen.
Ich denke also, du solltest dich da unbedingt mal im Studentensekretariat erkundigen, ob das bei euch ähnlich läuft.
Das wäre ja enorm, nur wegen der Korrektur nochmal so viel Geld zu zahlen!

Viel Erfolg!

Leider wirst du dich dageben nicht wirklich wehren können.
Wenn du die FRist nach dem Semesterbeginn überschritten hast, dann mußt du die Gebühren zahlen.

Versuche ruhig mit der Hochschulleitung zu reden oder mit der Fachabteilung.
Ich kenne es zu gut.
Oft können sich solche Korrekturen zu zu einem Jahr hinziehen, wenn die Themen heiß diskutiert werden, bis eine Note festgelegt wird.

Ich wünsche dir viel Glück.