Hallo,
angenommen, man möchte über entsprechende Steuererklärungen seine Studienkosten als vorgezogene Werbungskosten anerkennen lassen. Weiter angenommen, entsprechende Vorläufigkeitsvermerke finden sich in allen Steuererklärungen des Studiums, und im Jahr X des Berufsanfangs sowie auch im darauffolgendem Jahr X+1.
Muss man im Jahr X+1 noch irgendelche weiteren Angaben machen, damit ein Verlustvortrag ggf. bis dorthin fortgetragen wird?
Weiter angenommen, die Steuererklärung für das Jahr X+1 wurde mit der WISO-Software erstellt und im Feld für den Verlustvortrag wurde eine (nicht mehr rekonstruierbare) Zahl eingetragen. Wenn dann der entsprechende Steuerbescheid schon ergangen ist, muss man dann noch Einspruch einlegen, oder werden eben ggf. die Werbungskosten automatisch auf die Jahre X und ggf. noch X+1 verteilt?