Studienkosten - wie&wo verwertbar?

Hallo liebe Mitglieder,

Ich bin Student an der Technischen Universität in München und habe ca. 1 Jahr vor mir (zum Bachelor).

Ich zahle Studiengebühren und erhalte auf Grund schlechter Einkommensverhältnisse meiner Eltern BAföG vom Studentenwerk (50% Zuschuss - 50% unverz. Darlehen).

Wegen der Fülle & Schwierigkeit des Studiengangs bleibt keine Zeit für einen Nebenjob.

Ich wohne aber bei meinen Eltern und fahre täglich 75km (einfache Richtung) zur Universität. Es hat sich zum Wohnen am Studienort einfach nichts Gutes für mich ergeben, sodass ich schon pendelnd fast das Studium fertig gebracht habe.

In letzter Zeit habe ich mir Gedanken über meine Kosten im Studium gemacht:

Die Fahrerei (täglich 150km - monatlich 3000km) verschlingt mein BAföG. 2 Jahre bin ich mit einem Benzin-Fahrzeug gefahren, wodurch ~300€/Monat nur an Benzin gingen. Die Wartungen sind mit guten 2000€ in 2Jahren in der Bilanz.
Aber seit letzem Jahr fahre ich einen Diesel. Dieser hat geringere Kraftstoffkosten (~200€/Monat), aber dafür höheren Wertverlust und Wartungskosten.

Kurz zusammengefasst habe ich enorme Kosten für den Weg zur Uni.
Übrigens: die TU München hat keinen Vertrag mit der Verkehrgesellschaft, sodass eine Zugverbindung nicht gerade lohnenswert ist. Ein anderer Grund für das Pendeln mit dem PKW ist die Flexibilität.

So weit so gut. Zusätzlich habe ich natürlich Kosten wie Semestergebühren, Bücher, Skripten, CopyShop, Drucker, Papier, Laptop…

Kommen wir nun endlich zu meiner Frage:

Wie kann ich meine Ausgaben geltend machen? Beim FA schätz ich.

Ich habe gehört, dass man rückwirkend eine Steuererklärung machen kann?

Ich versuche auch BON’s, Rechnungen usw. nicht mehr wegzuwerfen.

Ich wäre froh über jede Hilfe.

Danke

Ich denke nicht, dass du das geltend machen kannst, da es dir an einer wesentlichen Vorraussetzung mangelt:

Einem zu versteuernden Einkommen

Da du keine Einkommenssteuer zahlst, wirst du auch kaum auf eine Einkommenssteuer-Rückzahlung hoffen können.

Davon mal abgesehen, sehe ich ohnehin nicht ein, warum Vater Staat, der dir so schon pro Monat mehrere 100€ Bafög in den Rachen schmeisst, noch weiter für dich aufkommen soll. Ein Studium ist ein Privileg und mit Kosten verbunden.

Sowohl die Entscheidung in München zu studieren, als auch die Entscheidung täglich zu pendeln - hast du ganz allein gemacht.

Hi,

ja so ist das - Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Da Du keine Einkommens- oder Lohnsteuer zahlst, gibt es da auch nichts rückzuerstatten.

Ob Du wirklich nichts in München zum Wohnen gefunden hast, wirst Du besser wissen als wir http://www.studentenwerk-muenchen.de/wohnen/, ebenfalls ob du nun wirklich unbedingt in München studieren musst.

Mein Bauchgefühl sagt mir: mit geschickter Wahl des Wohnheims wohnst du für weniger Geld, als Du jetzt pendelst. Dadurch parst du Zeit und kannst jobben. Voila. Nur wird es für Wohnheimplatzsuche jetzt etwas spät sein - auch eine kurze Warteliste dauert ein Semester.

die Franzi

Ja im Grunde habt ihr schon Recht; ich habe die Last selbst zu tragen und auch selbst mit den Kosten auszukommen. Aber wenn der Staat unter die Arme greift, wieso nicht?

@miezekatze:
Also ich habe schon mal dort gewohnt; aber die Studentenwohnheime sind hygienisch nicht in meinem Ermessensbereich (Alergien, Asthma) und eine eigene Wohnung ist mit 300-400€ im gleichen Kostenrahmen.

@ZerSchmetterling:
In den Rachen werfen würde ich das nicht nennen. Schließlich diene ich später dem Staat indem ich Steuern zahle und auch dem BIP beitrage. Das, was ich an BAföG erhalte, kriegt der Staat in einem Jahr an Steuern zurück. Dafür danke ich auch dem Staat. In anderen Ländern ist Studieren eine Sache der finanziellen Möglichkeiten.

Und der Grund wie ich auf das Thema komme: es wurde ein Gesetz erlassen - soweit ich weiß. Leider fehlt mir dazu das nötige wissen. Deshalb meine Frage an die Experten hier… aber ich erhielt bisher Antworten die nicht weiterhelfen.

Zitat:
„München - Endlich mal gute Nachrichten für Studierende und Auszubildende: Die vielen tausend Euro für das teure Erststudium oder die Ausbildung direkt nach dem Schulabschluss sind jetzt steuerlich absetzbar. Und zwar in voller Höhe und mindestens vier Jahre lang rückwirkend. Das entschied der Bundesfinanzhof in München in zwei wegweisenden Urteilen…“

Hallo,

da mich das Thema nicht berührt, habe ich jetzt keine große Recherche gemacht, aber in firefox mit „Studienkosten rückwirkend Absetzen“ liefert, viele Links, z.B:

http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,…

Wie schon gesagt, kannst Du ja erst etwas absetzen, wenn Du selbst verdienst, dahingend verstehe ich auch den Artikel, vlt. ist es in anderen Zitaten besser erklärt, musst mal schauen.

Ich verstehe es so, dass Du wenn Du in Beruf eintrittst und Steuern zahlst dann rückwirkend die Studienkosten absetzen kannst.

Gruß Volker