Studienplatzklage in den Niederlanden

Hallo!

Ich möchte gerne im kommenden WS entweder an der Universität von Amsterdam das Masterstudienprogramm „Holocaust and genocide studies“ oder an der University of Birmingham das Masterstudienprogramm „British Second World War studies“ oder an der University of Glasgow das Masterstudienprogramm „History“ studieren. Jedoch erheben alle drei Unis Mindestanforderungen im Sprachtest. Ich hab nun beim TOEFL-Test mitgemacht und meine erreichte Punktzahl ist dank Blackout weit unter den Erwartungen. An einem weiteren Sprachtest kann ich aus finanziellen und zeitlichen Gründen definitiv nicht mehr teilnehmen. Ich denke daher darüber nach, mir einen Studienplatz einzuklagen und wollte daher fragen, ob ihr wisst, ob sowas auch im Ausland möglich ist und wie man dort ggf. vorgeht.
Zusätzlich wollte ich euch noch nach eurer Einschätzung fragen, ob die Unis nicht vielleicht doch auch mal beide Augen zudrücken und Bewerber trotz ungenügender TOEFL-Punktzahl zulassen, zumal der Fachbereich Geschichte ja nun wirklich kein äußerst begehrter ist.

Vielen Dank!

[MOD] Die rechtliche Frage
muss in diesem Brett außen vor bleiben, eine Einschätzung hinsichtlich der Aussichten kann hier aber durchaus ihren Platz finden.

Schöne Grüße
Jule

Hi,

sorry, ich habe nicht den Hauch einer Ahnung, wie man sich am besten in ein Studium „einklagt“ - schon gar nicht im Ausland :smile:

Und vermutlich wirst Du das auch nicht sehr gerne lesen, aber warum zum Geier steckst Du nicht Deine Energie in die Behebung der Probleme anstatt in eine Klage?

Will sagen, wenn Dein englisch nunmal so ist, dass Du im TOEFL-Test zu wenige Punkte bekommnst, ist ein Studium in dieser Sprache vielleicht nicht geeignet, wenn Du nicht vorher Deine Englischkenntnisse ein wenig aufpolierst.

Genauso kann Dir ein „Black-out“ doch in jeder zukünftigen Prüfung auch passieren - auch da gilt es, Strategien zu finden, dass Du das im Studium (egal was und wo Du studierst) dann im Griff hast.

Aber um noch was positives zu schreiben: Warum zum Geier schreibst Du nicht die Unis an, legst das Problem mit dem „versauten“ TOEFL-Test dar und hoffst auf deren Entgegenkommen? Fände ich irgendwie besser als gleich den Rechtsweg einzuschlagen - denn, so weh es gut - Du bist erstmal im „Unrecht“ weil Du halt die Anforderungen nicht erfüllst. Ponyhof und so.

*wink*

Petzi

Hallo,

Jedoch erheben alle drei Unis
Mindestanforderungen im Sprachtest.

Logischerweise, da der Studiengang wohl auf Englisch ist.

Ich hab nun beim
TOEFL-Test mitgemacht und meine erreichte Punktzahl ist dank
Blackout weit unter den Erwartungen. An einem weiteren
Sprachtest kann ich aus finanziellen und zeitlichen Gründen
definitiv nicht mehr teilnehmen. Ich denke daher darüber nach,
mir einen Studienplatz einzuklagen und wollte daher fragen, ob
ihr wisst, ob sowas auch im Ausland möglich ist und wie man
dort ggf. vorgeht.

Klar kannst Du klagen. Die Aussicht auf Erfolg der Klage ist jedoch fraglich. Warum?

  1. Die Klagen in Deutschland beziehen sich meines Wissens auf das AGG. Ich hab keine Ahnung ob es in den NL auch so ein Gesetz gibt.
  2. Diese Klagen in Deutschland machen nur Sinn wenn man den NC nicht erfüllt. Grund sind dabei wohl die angebotenen begrenzten STudienplätze. Bei Nichtbestehen des Sprachtests bist Du einfach nicht geeignet für ein ausländisches Studium. Du erfüllst eine grundlegende Bedingung nicht.

Zusätzlich wollte ich euch noch nach eurer Einschätzung
fragen, ob die Unis nicht vielleicht doch auch mal beide Augen
zudrücken und Bewerber trotz ungenügender TOEFL-Punktzahl
zulassen, zumal der Fachbereich Geschichte ja nun wirklich
kein äußerst begehrter ist.

Es ist ja zu Deinem eigenen Schutz. Du machst den Toefel test nicht um zu zeigen dass Dus drauf hast oder nicht. Sie wollen einfach nur wissen ob Du die sprachlichen Mindestanforderungen erfüllst.

Ich denke ohne das entsprechende Zertifikat wirst Du - auch mit Klage - keine Chance haben.

Aber Fragen kostet nix. Ruf einfach mal an bei der entsprechenden Uni.

Ich wünsch Dir viel Erfolg.

Gruß